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12.12.2009, 04:23
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#1
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erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.06.2006
Ort: Neumarkt
Fahrzeug: BMW 750xD
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Garantiefrage allgemein gebrauchter E65
Ich denke daran, mir eventuell einen E65 ab Bj 05 zuzulegen.
Nun meine Frage: Finde ich nun meinen Traumwagen bei einem Hinz und Kunz Händler, wie ist es dann mit der Garantie? Lässt sich eine Zusatzgarantie erwerben, damit ich zum BMW-Freundlichen fahren darf? Gibt es eine Garantieerweiterung auf 2 Jahre? Oder empfiehlt es sich, falls man auf ausgiebige Garantieleistungen wert legt, ausschließlich beim BMW-Händler zu kaufen?
Vielen Dank für alle Antworten!
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12.12.2009, 06:19
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#2
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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also ich versteh den ganzen hype um die garantie nicht wirklich. ist sicher von vorteil eine zu haben, aber man will ja auch das auto noch fahren wenn die garantie abgelaufen ist.
ich persönlich würd lieber dreimal beim auto hinschauen als bei der garantie und wenn alles passt, würde ich sogar privat kaufen.
viele denke: "oh, steht beim freundlichen. Premium selection inkl. garantie... da KANN ja nix schiefgehen"
kaputt gehen kann natürlich immer was und wenn man dann ne garantie hat ist natürlich toll. aber wenn ich nach drei wochen die €+ hätte in anspruch nehmen müssen, würde mich immer das gefühl beschleichen den falschen wagen gekauft zu haben...
mfg Benni, der noch paar wochen €+ hat, sie aber nicht gebraucht hat
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12.12.2009, 14:50
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#3
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Garantie... Halte ich absolut nichts von, da i.d.R. abhängig von Laufleistung und Alter; u.U. sogar vom Checkheft.
Anfangs kannst du sowieso alles über die Gewährleistung abwickeln, erst danach wird eine Garantie überhaupt interessant.
Das erste (halbe) Jahr zahlst du die Garantie also umsonst.
Zitat:
Garantie sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung (auch mit SB) zu und ist meist durch Laufleistung und Alter eingeschränkt.
Gewährleistung ist eine (zeitlich befristete) Nachbesserungsverpflichtung.
Die Gewährleistung geht aus dem Gesetz hervor; die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, die im Normalfall zusätzlich bezahlt werden muss.
Die Gewährleistung kann zwischen Händler und Privatperson NICHT ausgeschlossen werden (§ 475 BGB), bezieht sich aber nur auf Mängel, die bei Gefahrenübergang (ugs.: Kaufdatum bzw. Übergabe der Sache) bestanden haben.
Die Gewährleistung beträgt bei gebrauchten Gütern 1 Jahr, wobei die Beweißlast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, dann beim Käufer liegt.
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__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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13.12.2009, 12:14
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#4
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Gast
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Zitat:
Zitat von the_bob
Ich denke daran, mir eventuell einen E65 ab Bj 05 zuzulegen.
Nun meine Frage: Finde ich nun meinen Traumwagen bei einem Hinz und Kunz Händler, wie ist es dann mit der Garantie? Lässt sich eine Zusatzgarantie erwerben, damit ich zum BMW-Freundlichen fahren darf? Gibt es eine Garantieerweiterung auf 2 Jahre? Oder empfiehlt es sich, falls man auf ausgiebige Garantieleistungen wert legt, ausschließlich beim BMW-Händler zu kaufen?
Vielen Dank für alle Antworten!
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Hallo ,
eine Garantie/Gewährleistung bieten es nicht nur Autohändler an oder bei BMW direkt , Du kannst mittlerweile auch als Privatperson bei einer Versicherung Dein KFZ mit Garantie/Gewährleistung ,,absichern,, ![Erleuchtung](images/smilies/eureka.gif)
z.B. Kfz - Garantieversicherung für Privatverkauf Auto
Condor - Kfz-Garantieversicherung PKW
Grüße buko12
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