VIN Decoder |
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09.09.2005, 22:57
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#1
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RAUBSAUGER©
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
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Schwarze Seitenscheiben
Nachdem die Amis so etwas ja serienmäßig bauen, und unsere Hersteller für den US Markt sicher auch frag ich mich rein akademisch ob man so einen Wagen bei uns zugelassen bekommt. Oder müssten da die Scheiben getauscht werden?
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10.09.2005, 02:52
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.09.2004
Ort:
Fahrzeug: .
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In dem Moment,wo Du den in Deutschland zuläßt,richtet sich die Zulassung nach der StVZO,nach der leider keine schwarzen Seitenscheiben zulässig sind.
Bei den US Fahrzeugen,die ich in Deutschland zugelassen habe,war das zumindest der Fall.
Sämtliche Teile,die nicht nach der StVZO oder derer Ausnahmebestimmungen zulässig sind,müssen normalerweise getauscht werden.
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10.09.2005, 10:04
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.10.2004
Ort: Tenerife
Fahrzeug: V8 ATM Krücke
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Buenas,
welche Sondergenehmigung haben dann Sonderschutzfahrzeuge `?? Jeder Privatier kann sich heute bei Panzerungsfirmen sein Fahrzeug panzern und verdunkeln lassen.
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10.09.2005, 10:13
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#4
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Gast
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Zitat:
Zitat von don_franco
welche Sondergenehmigung haben dann Sonderschutzfahrzeuge `?? Jeder Privatier kann sich heute bei Panzerungsfirmen sein Fahrzeug panzern und verdunkeln lassen.
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Aber nicht vorne verdunkeln, zumindest nicht solange der Wagen auch normal zugelassen wird. Wenn er im Ausland zugelassen wird und dann hier rumfährt ist das was anderes genauso wenns ein Diplomatenwagen ist.
Gruß,
Julian
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10.09.2005, 10:50
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.12.2003
Ort:
Fahrzeug: Buchloe
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Zitat:
Zitat von M@d
In dem Moment,wo Du den in Deutschland zuläßt,richtet sich die Zulassung nach der StVZO,nach der leider keine schwarzen Seitenscheiben zulässig sind.
Bei den US Fahrzeugen,die ich in Deutschland zugelassen habe,war das zumindest der Fall.
Sämtliche Teile,die nicht nach der StVZO oder derer Ausnahmebestimmungen zulässig sind,müssen normalerweise getauscht werden.
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Nur mal zur Klarstellung: Wenn es also z.B. für einen Ami gar keine hellen Seitenscheiben (für vorn) gibt, dann bekommt der in D auch keine Zulassung?
Hockeyfreund
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10.09.2005, 11:09
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#6
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Gast
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Leider unzulässig in D.
Auch Sonderschutzfahrzeuge sind davon nicht befreit!
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10.09.2005, 11:14
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.10.2004
Ort: Tenerife
Fahrzeug: V8 ATM Krücke
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Zitat:
Zitat von koertsch
Aber nicht vorne verdunkeln, zumindest nicht solange der Wagen auch normal zugelassen wird. Wenn er im Ausland zugelassen wird und dann hier rumfährt ist das was anderes genauso wenns ein Diplomatenwagen ist.
Gruß,
Julian
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damit wir es etwas aufhellen:
Die offzielle Grundlage zum Verbot von Verdunklung der vorderen Seitenscheiben ist welcher ?? Weil der Notausstieg etc etc verhindert wäre, schon deshalb sind auch Splitzerschutzfolien verboten.
Wenn man deiner Arg. nun folgt wäre dann selbst die schussicheren Scheiben nicht möglich da bei jenen ebenfalls Spezialfolien mitverwendet werden, zudem wäre ein Ausstieg erst recht nicht möglich.
Und für all jenes kriegen jene Umrüstfirmen Sondergenehmigung.
Zudem kenne ich so ein Schutzfahrzeug mit Verdunkelung komplett bis auf Frontscheibe mit dt. Firmenzulassung ohne CD
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10.09.2005, 11:26
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#8
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Gast
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Zitat:
Zitat von don_franco
damit wir es etwas aufhellen:
Die offzielle Grundlage zum Verbot von Verdunklung der vorderen Seitenscheiben ist welcher ?? Weil der Notausstieg etc etc verhindert wäre, schon deshalb sind auch Splitzerschutzfolien verboten.
Wenn man deiner Arg. nun folgt wäre dann selbst die schussicheren Scheiben nicht möglich da bei jenen ebenfalls Spezialfolien mitverwendet werden, zudem wäre ein Ausstieg erst recht nicht möglich.
Und für all jenes kriegen jene Umrüstfirmen Sondergenehmigung.
Zudem kenne ich so ein Schutzfahrzeug mit Verdunkelung komplett bis auf Frontscheibe mit dt. Firmenzulassung ohne CD
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Ist alles einwandfrei in der StVZO geregelt.
Dunklere Scheiben als mit einer Lichtdurchlässigkeit kleiner als 70 (vordere Seitenscheiben) bzw. 75% (Frontscheibe) sind NICHT zulässig.
Alles andere führt zum Erlöschen der BE und ist nicht eintragungs- bzw. Abnahmefähig.
Wenn Du andere Dinge gesehen hast, dass sicher illegale Umbauten.
Ich habe zu meiner aktiven Streifendienstzeit ausnahmslos jeden stillgelegt, der die vorderen Seitenscheiben getönt hatte. Und vor Gericht Recht bekommen.
Quelle u.a. hier.
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10.09.2005, 11:50
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#9
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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In Frankreich scheint es erlaubt zu sein.....mit den dunklen Scheiben vorne....
mal sehen...das ist sicher so ne Diskussion wie mit der 3. Bremsleuchte und den Blinkern im Spiegel.....erst ein absolutes No Go, und dann auf einmal hats jeder und es heisst: Wasn Blödsinn, dass es vorher nicht ging.....
Deutschland eben.....etwas langsamer im Denken und Handeln als andere....schade.....war mal anders.....
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10.09.2005, 11:53
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#10
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Gast
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Aber nun mal was ganz anderes: Wofür will man schwarze Scheiben vorne - ganz einfach: Um in Ruhe zu telefonieren, um den Sicherheitsgurt unerkannt nicht anlegen zu müssen und um im Falle einer Blitzung nicht erkannt zu werden .
Klar, dass das jeder will...
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