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18.03.2019, 13:52
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
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Versicherung / Scheckheft
Hallo zusammen,
ich habe einmal eine Versicherungsfrage, da ich etwas verunsichert bin.
Jemand anderes hat (ich war nicht dabei) - einen Anhänger an mein Auto ankoppeln wollen. Das ist misslungen und die Anhängerkupplung steckte in der Stoßstange meines BMWs. Schaden laut BMW sind über 2000 Euro.
Die Haftpflichversicherung des anderen ist auch bereit den Schaden zu regulieren. Möchte aber nun ein Scheckheft sehen - bzw. alternativ einen Nachweis von BMW (die Einträge sind ja heute nicht mehr im Heft). Sollte der Service in einer anderen Werkstatt gemacht worden sein - so würde man nicht nach dem Gutachten (von BMW) abrechnen - sondern mit ortsüblichen Sätzen - was auch immer das heissen mag. Der Kostenvoranschlag von BMW wurde mit dem Audatex??? System erstellt.
Meine Frage - was hat der Defekt an der Stoßstange mit dem Scheckheft zu tun. (Ölwechsel habe ich u.a. bei MrWah gemacht).
Ich würde den Schadensbetrag mir gerne auszahlen lassen … weiß das die MwSt dann wegfällt.
Muss ich das mit dem Scheckheft über mich ergehen lassen? Der Wagen steht wie ein jahreswagen hier - trotz Bj. 2015.
Gibt es noch Tipps
Viele Grüße
Frank
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18.03.2019, 22:35
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#2
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Hier möchte die Versicherung wohl wissen, ob sonst auch alles teuer bei BMW gemacht wurde oder nur jetzt, wo ein Schaden fiktiv abgerechnet werden soll.
Finde ich dann irgendwie nachvollziehbar wenn sonst die Preise einer freien Werkstatt angesetzt werden. Oder geht es darum das maximale aus der Versicherung rauszuquetschen? ;-)
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19.03.2019, 00:08
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
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Zitat:
Zitat von TomS
Hier möchte die Versicherung wohl wissen, ob sonst auch alles teuer bei BMW gemacht wurde oder nur jetzt, wo ein Schaden fiktiv abgerechnet werden soll.
Finde ich dann irgendwie nachvollziehbar wenn sonst die Preise einer freien Werkstatt angesetzt werden. Oder geht es darum das maximale aus der Versicherung rauszuquetschen? ;-)
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Hallo Tom,
das mag ja alles ok sein … ich habe das Fahrzeug aber in der Zeit nur einmal zum Öl-Service fahren müssen. Fahre halt durch die vielen Fahrzeuge sehr wenig. Und habe das aus Zeitgründen bei Mr.Wash machen lassen … das ging in 30Minuten. Ich denke, der Zustand des Fahrzeugs sollte eher im Vordergrund stehen. Der BMW steht nun eh zum Verkauf, da ich mir einen weiteren Stern zugelegt habe.
Finde es halt bescheiden … wegen einem nicht BMW-Service Nachteile zu haben.
Gruß
Frank
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19.03.2019, 10:08
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#4
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Mitglied
Registriert seit: 29.12.2018
Ort:
Fahrzeug: 328Ci Bj. 1999
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Die Versicherung möchte sicherlich die Kosten drücken für den Fall, dass fiktiv abgerechnet wird. Wenn es zwischen der Privathaftpflicht und KFZ-Haftpflicht keinen Unterschied gibt, hast du das Recht, die Werkstatt auszusuchen und fertig. Und du hast das Recht einen Anwalt einzuschalten, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss. So ist es zumindest bei KFZ-Haftpflicht. Vielleicht fragst du mal den Versicherer deines Vertrauens, ob das bei der Privathaftpflicht das gleiche ist.
Aufgrund solcher Praktiken gegnerischer Versicherungen, denen ich auch schon zum Opfer fiel, habe ich mir leider angewöhnen müssen, alles direkt zum Anwalt zu geben. So komme ich zu meinem Recht und die Versicherungen verkneifen sich, herumzueiern um die Kosten nicht weiter in die Höhe zu treiben.
Mein Vater hatte jetzt einen Auffahrunfall. Er, gutgläubig wie er ist, hatte auf einen Anwalt verzichtet. Prompt hat die Versicherung den Kostenanschlag um 500€ gekürzt. Und der wagen war immer bei Mercedes
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19.03.2019, 11:42
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von chatfuchs
... Schaden laut BMW sind über 2000 Euro.
Die Haftpflichversicherung des anderen .... Möchte aber nun ein Scheckheft sehen - bzw. alternativ einen Nachweis von BMW (die Einträge sind ja heute nicht mehr im Heft). Sollte der Service in einer anderen Werkstatt gemacht worden sein - so würde man nicht nach dem Gutachten (von BMW) abrechnen - sondern mit ortsüblichen Sätzen -...
Muss ich das mit dem Scheckheft über mich ergehen lassen? Der Wagen steht wie ein jahreswagen hier - trotz Bj. 2015.
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LMGTFY:
https://www.iww.de/va/zivilrecht/unf...-praxis-f61289
Als Einstieg gibt es Dir einen guten Problemaufriß, auch wenn es Stand 2012 ist.
__________________
Sapienti sat.
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19.03.2019, 12:42
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#6
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) 118i (Bj. 2021)
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Wie man sieht ist der verlinkte Beitrag aus 2012.
Mittlerweile ist es gefestigte Rechtsprechung, dass nur bei Fahrzeugen, die lückenlos bei einer Vertragswerkstatt des Herstellers oder bei dem Hersteller selbst gewartet/repariert wurden, auch die Stundenverrechnungssätze die Herstellers bei einem Schaden verlangt werden können. Ausnahme: Das Fahrzeug ist nicht älter als 3 Jahre.
Wenn man also den E38 nicht immer zu BMW gebracht hat, wird es schwer - egal wie gut der in Schuss ist.
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19.03.2019, 13:50
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#7
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Mitglied
Registriert seit: 29.12.2018
Ort:
Fahrzeug: 328Ci Bj. 1999
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Ich nehme mal an, das bezieht sich auf die Fiktive Abrechnung?
Wenn ich mein Fahrzeug tatsächlich auch bei BMW reparieren lasse, können die sich aber nicht dagegen wehren.
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19.03.2019, 16:12
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von Toni Maccheron
Ich nehme mal an, das bezieht sich auf die Fiktive Abrechnung?
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Ja, genauso wie die Frage des TE im Eingangspost, Zitat:
" Ich würde den Schadensbetrag mir gerne auszahlen lassen … weiß das die MwSt dann wegfällt. "
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19.03.2019, 16:16
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von chatfuchs
Der Wagen steht wie ein jahreswagen hier - trotz Bj. 2015.
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Zitat:
Zitat von Marks
Wenn man also den E38 nicht immer zu BMW gebracht hat, wird es schwer - egal wie gut der in Schuss ist.
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Bj. 2015 -> es wird um den F11 gehen, nicht um einen E38.
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19.03.2019, 16:25
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
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Zitat:
Zitat von RS744
Bj. 2015 -> es wird um den F11 gehen, nicht um einen E38.
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Ja, es geht um den F11 … und ich denke, ich kann das auch akzeptieren. War nur gestern erst mal etwas verwundert - was einmal "fremdgehen" bei Mr. Wash für Auswirkungen haben kann .
Der Wagen hat ja jetzt nicht einmal 60.000 runter …
Danke für Eure Hilfe, es hat mir ein wenig die Augen geöffnet.
Viele Grüße aus Moers
Frank
Geändert von chatfuchs (19.03.2019 um 19:08 Uhr).
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