Zitat:
Zitat von Arminace
Und nun kommt noch etwas 
Fahrzeugeigentümer war nicht der Verkäufer, sondern seine Frau.
Das ganze war schon seeeeeehr strange.
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nur zu deiner Info für die nächste Besichtigung: Teil 2 der Zulassungsbescheinigung sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse aus - Im Feld C.4c ist vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen".
Du solltest in einem solchen Fall in den Kaufvertrag den Zusatz schreiben - "Der Verkäufer versichert das das Fahrzeug sein uneingeschränktes Eigentum ist und keine Rechte Dritter bestehen"