Auch auf den Ordnungsämtern sitzen nicht gerade die Koryphäen der Juristerei
Fakt ist sie dürfen und auch der Besitzer des Grundstückes darf selbstverständlich fremdes Eigentum von seinem Grundstück entfernen lassen.
Wer genau hat denn dem Abschleppunternehmer den Auftrag gegeben ?
War das ein Dritter, der dazu nicht berechtigt war, dann hat er die Kosten zu tragen.
Wenn ein Dritter, der nicht Besitzer oder Eigentümer des Grundstückes ist, war dann hätte er, wenn er zB eingeparkt war, die Bullerei rufen müssen und diese hätten dann den Abschlepper zu Deinen Lasten beauftragen dürfen.