Blicken Sie zurück auf die wichtigsten Automessen, z. B. auf folgende Messe:
Essen Motor Show 2006
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22.01.2013, 09:56
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#11
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) 118i (Bj. 2021)
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Zitat:
Zitat von knuffel
Der Besitzer ist zur Zeit der Typ auf dessen Grundstück das Fahrzeug steht.
Wer aber die Eigentumsrechte hat, ist ja unklar.
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Richtig. Besitz ist nicht gleich Eigentum.
Aber auch wer welchen Besitz hat, dürfte nicht abschließend geklärt sein, da der Grundstückseigentümer wohl nicht unmittelbarer Eigenbesitzer ist.
Der Grundstückseigentümer dürfte vielmehr mittelbarer (Fremd-)Besitzer sein. Unmittelbarer (Eigen-)Besitzer dürfte derjenige sein, der die Schlüssel zu der Karre hat, wenn er noch einen Besitzwillen hat.
Eigentümer ist jedoch derjenige, dem das Fahrzeug zuletzt wirksam übereignet wurde. Das könnte jemand ganz anderes sein, als die oben genannten Personen.
In der Sache dürfte eigentlich auch das Ordnungsamt nur insoweit weiterhelfen, als es bei der Ermittlung des letzten Halters hilft (welcher im Übrigen wieder weder Eigentümer noch Besitzer der Karre sein muss, da auch der Halter nicht zwangsläufig Eigentum und Besitz am Fahrzeug haben muss).
Der Fahrzeughalter müsste dann zunächst um Beseitigung des Wagens "gebeten" werden, verbunden mit der Androhung, ansonsten rechtliche Schritte in die Wege zu leiten, die ihn evtl. ein paar Euro kosten könnten.
Meist sind solche Fahrzeuge dann ganz schnell weg. Ansonsten wird es recht langwierig, wenn man es rechtlich "sauber" hinkriegen will.
Man kann natürlich auch den Schrotthändler holen oder die Karre sonstwie "beseitigen", nach dem Motto: Wo kein Kläger da kein Richter.
Das hat natürlich seinen speziellen Reiz, da man sich nicht nur etwaiger zivilrechtlicher Folgen aussetzt, sondern auch ein Strafverfahren riskiert.
Noch mehr gilt das, wenn man das Fahrzeug von dem Grundstückseigentümer kauft. Da der Threadersteller weiß, dass der Wagen nicht dem Grundstückseigentümer gehört, kann er von diesem nicht Eigentum erwerben - auch nicht gutgläubig.
Er wird also auch bei dem Versuch, das Fahrzeug auf sich zuzulassen, Probleme bekommen, da er keine Papiere vorlegen kann. Strafrechtlich ist das natürlich auch interessant.
Mit anderen Worten:
Ich würde da die Finger von lassen.
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22.01.2013, 10:00
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#12
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Gesperrt
Registriert seit: 03.10.2012
Ort: Ulm
Fahrzeug: X5
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die karre auf die straße ziehen, am straßenrand abstellen und dann soll sich der staat drum kümmern.....
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22.01.2013, 10:06
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#13
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) 118i (Bj. 2021)
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Man sollte auch dann darauf achten, nicht beobachtet zu werden und die Nachbarn, die vielleicht Hinweise darauf geben könnten, woher das Fahrzeug stammt, durch entsprechende Einwirkung mittels Schusswaffen oder stumpfer Gegenstände oder durch schlichte Drohungen zum Schweigen bringen.
Ansonsten könnte es sein, dass sich der Staat auf Kosten dessen, der das Fahrzeug auf die Straße gestellt hat, darum kümmert.
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22.01.2013, 10:11
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#14
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Gesperrt
Registriert seit: 03.10.2012
Ort: Ulm
Fahrzeug: X5
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im moment die strecke vom auto bis zur straße schön nass machen bis es eis ist, dann reicht ein kräftiger schuppser....
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22.01.2013, 10:35
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#15
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) 118i (Bj. 2021)
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Zudem ist es natürlich sozial etwas ungerechtfertigt, dem Staat - also letztlich uns allen - die Kosten dafür auf das Auge zu drücken, dass der Verursacher selber keinen Bock darauf hat, diese alleine zu tragen
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22.01.2013, 10:43
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#16
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Gesperrt
Registriert seit: 03.10.2012
Ort: Ulm
Fahrzeug: X5
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Das schon, aber der Staat erlässt auch die Spielregeln, dann soll der Staat auch sagen, wenn einer auf meinem Grundstück was abstellt verzichtet er (nach einer Woche oder so) auf sein Eigentum und Fertig, dann kann ich als Grundstückeigetümer das Ding verschrotten lassen oder es verkaufen. Aber so nimmt der Staat nur mich als Grundstücksbesitzer in die Pflicht und lässt mich im Regen sitzen... also soll er sich um alles kümmern und nicht nur um eine Seite
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22.01.2013, 10:49
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#17
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Lernfähiges Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: C6, R1200RT
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Wenn keine Nummerschilder mehr dran sind, sieht man denn von aussen noch irgendwo die Fahrgestellnummer ?
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22.01.2013, 10:58
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#18
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) 118i (Bj. 2021)
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Zitat:
Zitat von derOtsoh
Das schon, aber der Staat erlässt auch die Spielregeln, dann soll der Staat auch sagen, wenn einer auf meinem Grundstück was abstellt verzichtet er (nach einer Woche oder so) auf sein Eigentum und Fertig,
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Ein gewagter Vorschlag, stehen doch z.B. in Städten die vielen Laternenparker ständig auf städtischem Gelände herum. Dann werden die nach einer Woche alle eigentumslos, praktisch so eine Art Zwangsderiliktion nach einer Woche oder so.
Auch dürften die meisten Urlauber kaum noch den Urlaubsflieger mit dem eigenen Vehikel anfahren. Denn bei mehr als einer Woche Urlaub ist der BMW im Parkhaus zwangsderilinquiert.
Zudem könnte so eine Gesetzesänderung nicht mal so eben schlank durchgezogen werden. Nicht nur wegen der seit dem WE verschobenen Mehrheiten im Bundesrat - nein auch wegen der zwingenden Notwendigkeit Art. 14 GG dafür ändern zu müssen.
Ach nein, das geht ja auch nicht. Denn Art. 14 GG wird als Grundrecht ja garantiert. Wir bräuchten also eine neue Verfassung, das Volk als höchste gesetzgebende Macht müsste entscheiden.
Hast Dir viel vorgenommen
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22.01.2013, 11:05
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#19
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Gesperrt
Registriert seit: 03.10.2012
Ort: Ulm
Fahrzeug: X5
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Dein Posting hinkt... Im Parkhaus zahlst du für jede Stunde die du da stehst, also hat das nichts mit dem parken auf nem privatgelände zu tun, was der Grundstückseigentümer nicht erlaubt hat.
Laternenparker dürfen auch nur da parken, wo es erlaubt ist, sonst schleppt die stadt ab ohne wenn und aber.
Ulaubsflieger: siehe Parkhaus..
sonst noch vorschläge?
Geändert von knuffel (22.01.2013 um 15:03 Uhr).
Grund: Überflüssiges VOLL-Zitat entfernt.
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22.01.2013, 11:41
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#20
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M30-Anbeter
Registriert seit: 09.06.2009
Ort: Freital
Fahrzeug: E23 728iA 7/81,E12 525 9/79,E3 3.0s 11/76,Ford Granada Ghia 2.3 9/82,Lada 2107 '86, Hyundai Trajet 2.7 '01 & Kia Magentis 2.5 '01
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Zitat:
Zitat von derOtsoh
sonst noch vorschläge?
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lesen, z.B. hier
Kurz überflogen, ist das ein Minenfeld ...
Im Moment hat jedenfalls der Grundstückseigentümer die A-Karte wegen Verstosses gegen die AltfahrzeugV ...
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