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24.08.2008, 10:55
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.05.2008
Ort: Büren
Fahrzeug: Opel Astra G 1.6 16V// Yamaha XV 535
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Zitat:
Zitat von derbähr
u.u. gibt er ja beim finazamt alles brav an... nur hat er keinen bock darauf für alles ne garantie zu geben...
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Das geht??? 
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24.08.2008, 11:00
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#12
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soeben Solvenz angemeldet
Registriert seit: 25.10.2006
Ort: Cayman Islands
Fahrzeug: BMW M5 E39
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Zitat:
Zitat von Piet-Werne
Ich denke mal das es Gesetzlich evt. sogar sehr dehnbar sein könnte!!!!!
Gewinnabsicht is ja realativ....bei ebay setzt man ja auch Privat Sachen ein....mit denen man einen möglichen gewinn erzielen will 
Oder??
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Hallo Piet...
Gesetzlich ist alles dehnbar, es wird stets unterschieden in herrschende und Mindermeinung... Wenn man etwas belegen und dementsprechend argumentieren kann, lässt sich selbst die andere Ansicht in einer Mindermeinung ( Sprich die Mindermindermeinung ) vertreten.
Soviel dazu.
Das mit der Gewinnabsicht bezieht sich meiner Meinung nach eher auf den Ankauf von Sachen und dann dem gezielten Weiterverkauf mit Gewinnabsicht und nicht darauf, nen alten Teddy vom eigenen Dachboden mit Gewinnabsicht zu verkaufen.
Liebe Grüße und einen schönen Sonntag euch allen
Christian
__________________
Vienna Calling! =)
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24.08.2008, 11:01
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#13
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Gast
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keine ahnung, aber ich denke schon, man kann ja ein gewerbe anemeldet haben , das nicht an die große glocke hängen und alles schön abführen
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24.08.2008, 11:05
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.05.2008
Ort: Büren
Fahrzeug: Opel Astra G 1.6 16V// Yamaha XV 535
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Zitat:
Zitat von derbähr
keine ahnung, aber ich denke schon, man kann ja ein gewerbe anemeldet haben , das nicht an die große glocke hängen und alles schön abführen
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Dann musst du dich bei ebay ja auch Gewerblich anmelden.....sonst wäre es doch Betrug.......  
Mfg
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24.08.2008, 11:05
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#15
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soeben Solvenz angemeldet
Registriert seit: 25.10.2006
Ort: Cayman Islands
Fahrzeug: BMW M5 E39
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Zitat:
Zitat von Piet-Werne
Das geht??? 
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Praktisch ja, theoretisch sicher nicht. Für mich ist damit schlicht der Tatbestand eines klassischen Betrugs erfüllt.
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24.08.2008, 11:09
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#16
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Gast
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aber mal im ernst: ebay ist doch eh ne komplette volksverarsche...
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24.08.2008, 11:10
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#17
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soeben Solvenz angemeldet
Registriert seit: 25.10.2006
Ort: Cayman Islands
Fahrzeug: BMW M5 E39
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Hm ob Volksverarsche oder nicht.... Es hat mir eine Menge an seltener und interner BMW Literatur verschafft... Ich wills nicht mehr missen....
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24.08.2008, 11:18
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#18
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Also so einfach, wie hier gewerblich und nicht gewerblich unterschieden wird, und so schnell wie von Betrug geredet wird, ist das alles nicht.
Grundsätzlich kann jeder erst mal selbstständig mit Gewinnabsicht was machen.
Dabei ist es egal, ob er Teile verkauft, oder Blumen züchtet.
Wichtig ist, dass er die Umsatzsteuergrenzen beachtet, wenn er unter der Grenze bleibt, dann muss er erst mal gar nichts machen, darf aber auch keine Umsatzsteuer berechnen (Kleingewerbe).
Kommt er über die Grenze, muss er das sofort beim Finanzamt melden, und dann vorab ab sofort monatlich Umsatzsteuer abführen und auch berechnen.
Die Steuer an sich braucht er erst in der Lohnsteuererklärung zu veranlassen (muss er auch), und zwar unter dem Punkt Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit.
Bleibt er da unter der Lohnsteuergrenze (in diesem Moment wirken sich steuermindernde Faktoren noch nicht aus), muss er nicht mal Lohnsteuer zahlen.
Kommt er drüber, dann muss er eben Steuern nachzahlen, ganz OK und legal.
Im zweiten Jahr muss man dann schauen, wie die Umsatzerwartung ist, auch da muss man wegen der Umsatzsteuer aufpassen, aber sooo genau kann man das zu dem Zeitpunkt ja evtl. noch nicht wissen, wie sich das Geschäft entwickelt. Dann muss man halt unverzüglich nachmelden, wenn mehr Umsatz passiert.
Es ist wichtig, dass man auch wirklich seine Steuererklärung richtig und wahrheitsgemäß ausfüllt, denn es können Kontrollmitteilungen von Kunden an das Finanzamt ergehen, und wenn man dann seine Einkünfte nicht fristgemäß meldet, dann hat man sehr schnell die Steuerfahndung vor der Tür.
Was das nun in Sachen Gewährleistung bedeutet, steht auf nem anderen Blatt, denn natürlich ist ein gewerblicher Verkauf von Teilen (also nicht mal eben Opas 7er geschlachtet und in Teilen verkauft) immer noch ein gewerblicher, und kein privater Verkauf.
Somit kann ein privat geführter Shop durchaus Grundlage zu einer Gewährleistung sein, denn man braucht anfangs nicht zwingend in jedem falle sofort eine Gewerbenummer und ein Gewerbe.
Aber auch hier kommt es immer genau auf die Tätigkeit an, das ist per Gesetz geregelt, was man wann wie und wo als Tätigkeit oder Gewerbe anmelden muss.
Bei Teilehandel weiss ichs gerade nicht aus dem Kopf, wie es da sein muss.
Ein Autoteilehandel muss meiner Kenntnis (ohne Gewähr) nicht nach nach §34c der Gewerbeordnung genehmigungspflichtig sein.
Allerdings ist die Tätigkeit als Auktionator oder Versteigerer in jedem Falle genehmigungspflichtig, ob das auch für Ebay gilt muss man mal nachsehen.
Anbei mal eine Liste mit den genehmigungspflichtigen wichtigsten Gewerben:
Anlageberater
Anlagevermittlung
Arbeitnehmerüberlassung, gewerbsmäßig
Arbeitsvermittlung, private (§ 293 SGB III)
Auktionator (§ 34 b GewO, Abs. 1 + Abs. 5)
Internetauktionen
Automatenaufstellung (Geldspielgeräte, § 33 c GewO)
Baubetreuung (§ 34 c Abs. 1 Nr. 2b GewO, §§ 1 ff. Makler- und Bauträgerverordnung)
Bauherr (Bauträger, § 34 c Abs. 1 Nr. 2a GewO, §§ 1 ff. Makler- und Bauträgerverordnung)
Beherbergungsbetrieb
Bewachungsgewerbe (§ 34 a GewO)
Darlehensvermittlung (§ 34 c GewO)
Detektei / Detektiv
Finanzdienstleistungen (§§ 1, 32 KWG)
Finanzierungsvermittlung (§ 34 c GewO)
Finanzmakler (§ 34 c GewO bzw. § 32 KWG)
Gaststätte mit Alkoholausschank (§ 2 Abs. 1 GastG)
Gebrauchtwarenhandel (§ 38 GewO)
Grundstücksmakler (§ 34 c GewO)
Güterkraftverkehr
Hausverwalter (gewerbsmäßige Vermittlung, § 34 c GewO)
Imbissbetrieb
Immobilienmakler
Inkassobüro (§ 1 RberG)
Investmentanlagenvermittlung
Kapitalanlagenvermittlung
Krankentransporte
Kreditvermittlung
Leiharbeit (Vermittlung von, § 1 AUG)
Makler
Marktverkehr, -festsetzung (Messen, Ausstellungen, Groß- Wochen-, Jahr- und Spezialmärkte, §§ 64 ff. GewO)
Mietwagenverkehr (§§ 2, 49 Abs. 2 PBefG)
Omnibusverkehr
Pfandleiher (§ 34 GewO)
Podologen/medizinischer Fußpfleger
Rechtsberatung, z.B. Frachtprüfer, Inkassobüro, Rentenberater (§ 1 RBerG)
Reisebüro (§ 38 Abs. 1 Nr.4 GewO)
Reisegewerbe (§ 55 Abs. 2 GewO)
Schädlingsbekämpfung
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung („Geeignete Stelle“ gemäß Insolvenzordnung)
Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Veranstaltung, § 33 d GewO)
Spielgeräteaufstellung (mit Gewinnmöglichkeit)
Taxiunternehmen (§§ 2, 47 PBefG)
Versicherungsvermittler
Versteigerer
Wertpapierdienstleistungen
Wohnungs- / Wohnraumvermittler (§ 34 c GewO)
Vorab gleich von Betrug zu sprechen ist hier aber sicher nicht angebracht.
Geändert von The Stig (24.08.2008 um 11:30 Uhr).
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24.08.2008, 11:32
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#19
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soeben Solvenz angemeldet
Registriert seit: 25.10.2006
Ort: Cayman Islands
Fahrzeug: BMW M5 E39
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Vorab gleich von Betrug zu sprechen ist hier aber sicher nicht angebracht.
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Na dann halt anders:
§263 StGB: Betrug:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Fazit:
Wer sich als privater Verkäufer bei Ebay anmeldet, obwohl er ein gewerblicher Verkäufer ist und auch dort seiner gewerblichen Tätigkeit nachgeht, nur mit dem Ziel die Gewährleistung sprich Sachmängelhaftung auszuschließen, begeht einen Betrug im Sinne vn §263 StGB.
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24.08.2008, 11:41
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#20
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www.7er-Shop.de
Premium Mitglied
Registriert seit: 13.12.2006
Ort: Mainz-Kastel
Fahrzeug: E32 740iLA ,E32 740i,E34 540 Touring 6-Gang,525TDS,730i R6
eBay-Name: abenson_E32
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Hallo zusammen
Was der Kamerad da macht ist gewerblich.
So müsste auch das Ebay-Konto angemeldet sein.
Es ist so das in seinen Angeboten gegen so viele Regeln verstoßen wird das man sie gar nicht alle aufzählen kann.
Wenn ich so ein A.....loch wäre wie viele andere Parasiten in Deutschland hätte ich diesen Shop am Montagabend zu und hätte ca. 750 Euro mehr auf dem Konto!
Das wäre eine Abmahnung vom Feinsten,denn so viele Verstöße gegen geltende Gesetze hinzubekommen ist schon schwer.
Das macht dann aber bestimmt ein anderer der damit Geld verdient.
Ich habe 700 Euro bezahlt weil ich einen Fehler in der Wiederufsbelehrung hatte und habe von einem Mitbewerber der im letzten Jahr 4! Artikel verkauft hat eine Abmahnung bekommen.So kann man halt auch sein Geld verdienen.
Allerdings ist mir solches Verhalten völlig fremd.
Wenn man sich mal hinsetzt und nachschaut wieviele E32 als privat anbieten,aber gewerblich sind ist das schon ein Knaller.Ich sehe das natürlich ständig wenn ich meine Preise anpasse.
Wenn jemand 3 Motorsteuergeräte oder LKM´s anbieten ist das ganz einfach nachzuvollziehen.
Was mich an der Sache wirklich ärgert:
Hier leben 6 Leute ausschliesslich von E32-Teilen.
Ich muß auf alle Teile 6 Monate Gewährleistung geben.
Die Kunden dürfen mir alles 4 Wochen lang ohne Angabe von Gründen zurück senden.(manchmal leider ihr alten Teile)
Jede Woche steht jetzt einer auf und denkt sich...."guck mal hier...der abenson..... verdient sich ja dumm und dämlich.......das mach ich jetzt auch......"
Dann wird erst mal der ganze Schrott aus dem Keller verkauft von dem keiner mehr weiß ob er funktioniert oder nicht,ist ja auch egal denn es gibt ja kein Rückgaberecht.Von dem Geld wird dann der erste 7er gekauft und dann geht es ja erst los.......Jetzt kommt die erste Ebay-Rechnug,die Versandrechnung,aber die Kohle ist weg........
Also schnell schrauben und den 7er zerlegen damit Geld reinkommt.Am besten alles für kleines Geld,damit auch was reinkommt.Zack...nächsten Rechnungen da.Und dann ist der Laden zu.
Ich versuche meine Teile zu angemessenen Preisen abzugeben damit wir davon leben können und selbst das ist nicht immer einfach.
Und dann ist es natürlich sehr ärgerlich wenn sich ein Gewerblicher als privat ausgibt,unter ganz anderen Bedingungen arbeitet und sich preislich dann immer vor einem platziert.
Ich halte es gerne mit Fairness und fahre damit ganz gut.
Sicher passieren auch bei mir Fehler,aber es gibt keinen der dann nicht sein Geld zurück bekommen hat.
Wenn etwas schief läuft kann man mich anrufen und gut ist.
Ich hasse es wenn ich eine negative Bewertung bekomme ohne das der Käufer sich mal gemeldet hat und mir gesagt hat das er unzufrieden ist.
blablablabla....verdammt,ich komme ja richtig in Fahrt.  
Fazit:
Gesetze hin oder her...ich finde sowas menschlich unfair,kann und werde aber damit leben und sitze heute am Sonntag bei Sonnenschein in meiner Halle ohne Fenster und muss Geld verdienen.Für und mit meinen Leuten,fürs Finanzamt,für Ebay,für DPD,für meinen Vermieter,für die Krankenkasse,für die Versicherung,für die IHK und und und......und vielleicht nochwas für mich,aber meist ist es dann schon wieder 2 oder 3 Uhr und dann gehe ich lieber ins Bett.
Gruss und schönes Wochende
Andre
Geändert von abenson (24.08.2008 um 11:47 Uhr).
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