Hallo zusammen,
tja, - die komplette Geschichte ist im Grunde genommen schon sehr traurig. Allerdings ist dieser "Verlauf" leider nichts Neues.
Da gibt sich einer extrem viel Mühe um einen besonders exklusiven E38 in einem sehr guten Zustand zu haben und hat nun, nachdem das Auto nach Vollendung ohne jeden Zweifel ein Unikat im positiven Sinne darstellt, aus irgendeinem Grund das Fahrzeug verkauft.
Da der Kaufpreis leider - situationsbedingt - in einem Bereich liegt, der für eine breite Masse erschwinglich ist, war im Grunde genommen vorauszusehen, daß gerade dieses spezielle Stück in genau DIE Hände gerät, in die es besser nicht hätte geraten dürfen/sollen/müssen ....
Doch nun soll das Auto dazu dienen Geld zu machen! Die Optik ist schließlich in jeder Hinsicht einzigartig und es wird sich schon einer finden der das Auto unbedingt haben muß.
Doch die Sache hat einen "klitzekleinen" Haken .......... - wer kauft schon ein Auto mit etwa 300.000 Km auf dem Tacho?! Da nutzt auch die tolle Optik nichts - und selbst die Leute, die ihr Geld mit dem Export solcher Fahrzeuge verdienen, werden alles andere als nervös wenn der Tacho einen derartigen Kilometerstand anzeigt.
Also muß man dieses "klitzekleine" Manko etwas "korrigieren" und schon sieht die Welt doch gleich viel besser aus.
Doch genau an dieser Stelle ist "Schluß mit lustig"!!
Wenn zu beweisen ist, daß der Wagen beim damaligen Verkauf bereits etwa 300.000 Km auf dem Tacho hatte und nun mit einer Fahrzeuglaufleistung von 174.000 Km angeboten wird, dann gibt es hier nichts mehr zu diskutieren! Denn hier ist, sofern der Kilometerstand jetzt in der Tat mit 174.000 angezeigt und das Fahrzeug mit diesem Kilometerstand veräußert wird, der Tatbestand der Tachomanipulation erfüllt! Und genau dieser stellt eine STRAFTAT dar für die sich heute auch ein Staatsanwalt interessiert!
Wie gesagt, - wenn es so wie zuvor beschrieben ist!
Aber ein Rechtsexperte/-fachmann kann das sicherlich etwas konkreter ausdrücken.
Gruß aus Werne
Guido
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