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13.04.2008, 22:10
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#1
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...21 Jahre hier!! :)
Registriert seit: 05.04.2003
Ort: bei München
Fahrzeug: 735iA (EZ 10/91), diamantschwarz +Shadow +2xAirbag +Klima/AUC +SHD +siehe Signatur :-) 2x SLK 230 Kompr., silber u. yellowstone, ML 320, turmalingrün
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Servus!
Du schreibst ja schon "auf (d)einem privaten Grundstück" wird aufgezeichnet! Das ist rechtmässig. Sollte sich dort jemand aufhalten, ist das wohl auch das Klientel, wofür bzw. wogegen die Kameras installiert wurden!?
Auch auswerten/für eine Strafverfolgung verwenden darfst du diese Aufzeichnungen natürlich. Das "Recht am eigenen Bild" bezieht sich auf eine von den (unbemerkt) abgelichteten Personen ungewollte Veröffentlichung dieser Fotos/Aufnahmen in den Medien, hat allerdings in diesem Fall keinen Einfluss.
Öffentliche Räume vor deinen Grundstück darfst du meines Wissens privat nicht überwachen.
Viele Grüße
Markus
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13.04.2008, 22:26
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: Friolzheim und Las Vegas
Fahrzeug: 740iL (E38) Bj. 06/2001
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Zitat:
Zitat von Maxl
Servus!
Du schreibst ja schon "auf (d)einem privaten Grundstück" wird aufgezeichnet! Das ist rechtmässig. Sollte sich dort jemand aufhalten, ist das wohl auch das Klientel, wofür bzw. wogegen die Kameras installiert wurden!?
Auch auswerten/für eine Strafverfolgung verwenden darfst du diese Aufzeichnungen natürlich. Das "Recht am eigenen Bild" bezieht sich auf eine von den (unbemerkt) abgelichteten Personen ungewollte Veröffentlichung dieser Fotos/Aufnahmen in den Medien, hat allerdings in diesem Fall keinen Einfluss.
Öffentliche Räume vor deinen Grundstück darfst du meines Wissens privat nicht überwachen.
Viele Grüße
Markus
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Hi Markus,
überwache nur privates Grundstück !!
Also gehts ??
Will es nicht veröffentlichen.
Nur als Fotobeweis für Beschädigungen am Fahrzeug.
Gruß
PETZ
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13.04.2008, 22:46
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#3
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...21 Jahre hier!! :)
Registriert seit: 05.04.2003
Ort: bei München
Fahrzeug: 735iA (EZ 10/91), diamantschwarz +Shadow +2xAirbag +Klima/AUC +SHD +siehe Signatur :-) 2x SLK 230 Kompr., silber u. yellowstone, ML 320, turmalingrün
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Hallo nochmal,
wie bereits geschrieben, dein Privatgrundstück darfst du überwachen. Hinweisschilder bzgl. der Kameras braucht es nicht, allerdings ist m.E. ein Schild "Privatgrundstück/Zutritt verboten" sinnvoll.
Wer sich dort also Zutritt verschafft, muss damit rechnen aufgezeichnet zu werden. Dies ist rechtens und bereits bei sehr vielen Anwesen/Grundstücken der Fall.
Viele Grüße
Markus
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