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27.03.2008, 18:34
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#13
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Au revoir, n’est plus là
Registriert seit: 31.03.2004
Ort: Dormagen
Fahrzeug: F01 730d (01.12)
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Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Also meine Herren!!!
Lenkräder komplett mit Airbag (fest) in einer dafür entsprechenen Box dürfen angeboten & auch verschickt werden.
Ein loser Airbag darf weder an den Endverbraucher verkauft werden, noch mit der Post verschickt werden, geschweige denn im Kofferraum mitgeführt werden.
Ein lose Airbag fällt nach meiner Info nach unter das Sprengstoffgesetz. http://www.bam.de/
Grüssle
Raffael
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Hallo Raffael,
Gruß
Wolfgang
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