Sie sind nicht angemeldet! Jetzt interner Link kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere interner Link Datenschutzerklärung.
  Start » Forum Impressum/Datenschutz | Site-Map
7-forum.com   ModelleForummein.7erService


Forumsfunktionen

7-forum.com Markt
 Hinweis & Bewertung
 7-forum.com Services
Neu: Facebook!
 

7-forum.com hat nun seine eigene Facebook-Seite! Bitte unterstütze sie, indem Du die Seite besuchst und Fan wirst (auf "Gefällt mir" klicken). Vielen Dank!
 
- Anzeige -

Zurück   BMW 7er-Forum > Markt > eBay, mobile und Co



Antwort
 
Thema teilen Themen-Optionen Ansicht
Alt 08.10.2006, 12:09   #1
haaaps
Mitglied
 
Benutzerbild von haaaps
 
Registriert seit: 13.08.2006
Ort:
Fahrzeug: E32

Standard

Zitat:
Zitat von dsf1284
Um Ehrlich zu sein, kann er das überhaupt nicht!

Nur so als Info:
"gewerblicher Verkäufer" drückt nicht die ganze Wahrheit aus. Viele sind der Meinung, dass damit nur der "echte" Autohändler für die Mangelfreiheit des Autos gewährleisten muss. Dies ist aber nicht so!
Jeder Unternehmer muss gewährleisten! Das trifft auch den Schreiner, der seinen Pickup (gewerblich genutzt und im Betriebsvermögen) verkaufen will!
Ja, guter Hinweis.

Was ich zum Ausdruck bringen wollte war, dass er als privat Handelnder (damit nicht als Unternehmer im Sinne des BGB) die Gewaehrleistung aussschliessen *kann*. Wenn er das will, *muss* er es explizit tun.

Gruss,
Hans
haaaps ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2006, 12:22   #2
Andimp3
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Andimp3
 
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI

eBay-Name: andimp3
Standard

Zitat:
Zitat von haaaps
Was ich zum Ausdruck bringen wollte war, dass er als privat Handelnder (damit nicht als Unternehmer im Sinne des BGB) die Gewaehrleistung aussschliessen *kann*. Wenn er das will, *muss* er es explizit tun.
Kann er nicht, weil er nunmal Gewerbetreibender ist. Es spielt für die Auslegung des Gesetzes keinerlei Rolle oder er subjektiv oder objektiv das Fahrzeug privat oder gewerblich benutzt hat. Alles was ein Gewerbetreibender veräußert (und wenn es ein 20 Jahre alter Schreibtisch ist) fällt unter die Regelungen des Gewähleistungsrechts !!!!!!!!!!!!!
Andimp3 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2006, 14:32   #3
haaaps
Mitglied
 
Benutzerbild von haaaps
 
Registriert seit: 13.08.2006
Ort:
Fahrzeug: E32

Standard

Zitat:
Zitat von Andimp3
Kann er nicht, weil er nunmal Gewerbetreibender ist. Es spielt für die Auslegung des Gesetzes keinerlei Rolle oder er subjektiv oder objektiv das Fahrzeug privat oder gewerblich benutzt hat. Alles was ein Gewerbetreibender veräußert (und wenn es ein 20 Jahre alter Schreibtisch ist) fällt unter die Regelungen des Gewähleistungsrechts !!!!!!!!!!!!!
Hallo,

woher soll ich wissen, dass er Unternehmer im Sinne des BGB ist?
Ich wollte lediglich den Hinweis geben, dass wenn er es *nicht* ist, er die Gewaehrleistungspflichten ausschliessen *kann*, wenn er es denn *explizit* tut. Herrje... nicht mehr und nicht weniger.

Gruss,
Hans
haaaps ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu


SiebenPunktSieben - das siebte 7er-Jahrestreffen - jetzt den Foto-Bericht anschauen!
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:50 Uhr.

7-forum.com Forum Version 6 powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Mit der Nutzung des Forums erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
 

 
www.7-forum.com · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der BMW Group