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08.10.2006, 12:09
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 13.08.2006
Ort:
Fahrzeug: E32
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Zitat:
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Zitat von dsf1284
Um Ehrlich zu sein, kann er das überhaupt nicht!
Nur so als Info:
"gewerblicher Verkäufer" drückt nicht die ganze Wahrheit aus. Viele sind der Meinung, dass damit nur der "echte" Autohändler für die Mangelfreiheit des Autos gewährleisten muss. Dies ist aber nicht so!
Jeder Unternehmer muss gewährleisten! Das trifft auch den Schreiner, der seinen Pickup (gewerblich genutzt und im Betriebsvermögen) verkaufen will!
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Ja, guter Hinweis.
Was ich zum Ausdruck bringen wollte war, dass er als privat Handelnder (damit nicht als Unternehmer im Sinne des BGB) die Gewaehrleistung aussschliessen *kann*. Wenn er das will, *muss* er es explizit tun.
Gruss,
Hans
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08.10.2006, 12:22
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
eBay-Name: andimp3
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Zitat:
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Zitat von haaaps
Was ich zum Ausdruck bringen wollte war, dass er als privat Handelnder (damit nicht als Unternehmer im Sinne des BGB) die Gewaehrleistung aussschliessen *kann*. Wenn er das will, *muss* er es explizit tun.
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Kann er nicht, weil er nunmal Gewerbetreibender ist. Es spielt für die Auslegung des Gesetzes keinerlei Rolle oder er subjektiv oder objektiv das Fahrzeug privat oder gewerblich benutzt hat. Alles was ein Gewerbetreibender veräußert (und wenn es ein 20 Jahre alter Schreibtisch ist) fällt unter die Regelungen des Gewähleistungsrechts !!!!!!!!!!!!!
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08.10.2006, 14:32
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#3
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Mitglied
Registriert seit: 13.08.2006
Ort:
Fahrzeug: E32
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Zitat:
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Zitat von Andimp3
Kann er nicht, weil er nunmal Gewerbetreibender ist. Es spielt für die Auslegung des Gesetzes keinerlei Rolle oder er subjektiv oder objektiv das Fahrzeug privat oder gewerblich benutzt hat. Alles was ein Gewerbetreibender veräußert (und wenn es ein 20 Jahre alter Schreibtisch ist) fällt unter die Regelungen des Gewähleistungsrechts !!!!!!!!!!!!!
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Hallo,
woher soll ich wissen, dass er Unternehmer im Sinne des BGB ist?
Ich wollte lediglich den Hinweis geben, dass wenn er es *nicht* ist, er die Gewaehrleistungspflichten ausschliessen *kann*, wenn er es denn *explizit* tut. Herrje... nicht mehr und nicht weniger.
Gruss,
Hans
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