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14.08.2006, 14:47
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.07.2006
Ort:
Fahrzeug: E65 730D (11/04)
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der händler wird bei der letzten steuerprüfung probleme mit der umsatzsteuer bei ins ausland verkauften fahrzeugen bekommen haben und den satz als standartsatz aufgenommen haben, auch wenn hier kein ust-ausweis möglich ist.
kenne händer, denen haben auslandsgeschäfte den ruin gebracht...
__________________
Grüße
Stephan
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14.08.2006, 23:52
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#2
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Mitglied
Registriert seit: 28.07.2004
Ort:
Fahrzeug: 740i
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hallo, klärt mich bitte mal auf.
was hat es für einen händler steuerlich für nachteile, wenn er ins ausland verkauft? klar, der käufer zahlt keine Mwst, aber die darf der Verkäufer doch auch nicht rechnen.
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15.08.2006, 00:03
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.07.2006
Ort:
Fahrzeug: E65 730D (11/04)
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bsp: jahreswagen verkauf an ausländische firma (EU), mehrwertsteur ausweisbar.
der händler fakturiert netto, sog. innergemeinschaftliche lieferung. händler also von der verpflichtung zur entrichtung der USt befreit. ausländer hat USt in seinem land abzuführen.
führt der ausländer keine USt ab bzw. macht der händler fehler bei der rechnungsstellung, hat der händler 16% nachträglich an FA abzuführen.
korrigiert mich, wenn ich das falsch sehe....
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15.08.2006, 08:22
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#4
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Schwede
Registriert seit: 18.11.2005
Ort: Luleå
Fahrzeug: 540/6 M-Sportpacket
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Hallo
Des Rätsels lösung: Auto als Neuwagen in Frankreich gestohlen, hat dann eine neue Fahrgestellnummer + neu Papiere bekommen. Für die neue Fahrgestellnummer gibt es keine EU-Herstellerbescheinigung. Sehr schwer das Auto ausserhalb Deutschlands anzumelden.
Die Formolierung in de Anzeige halte ich trotzdem nicht gerade für Gelungen.
Zum Import:
Als Privatperson in der EU (z.B. Schwede) bezahle ich immer die Mehrwertsteuer in dem Land wo ich die Wahre kaufe. Als Firma bezahle ich die Steuer in dem eigenen Land (z.B. Schweden). Die Regeln sind da klar. Probleme dürfte es da keine geben.
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15.08.2006, 10:11
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#5
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Dabei seit 2003
Registriert seit: 30.03.2003
Ort: München
Fahrzeug: X4 40i
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Zitat:
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Zitat von Scheckheft
Die Formolierung in de Anzeige halte ich trotzdem nicht gerade für Gelungen.
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Was hätte er sonst schreiben sollen ?
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15.08.2006, 11:12
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#6
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Energieeffizienzklasse A
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW M850i, Volvo V70
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Es gibt dann noch den Fall der außergemeinschaftlichen Geschäfte:
Wir haben zum Beispiel in Russland Software entwickeln lassen. Die haben uns dann eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer gesendet, wo aber der Vermerk drauf stand, dass die Steuerschuldnerschaft auf den Auftraggeber (also uns) übergeht. In der Vorsteueranmeldung wird dann der in Deutschland übliche Mehrwertsteuerbetrag für diese Rechnung als Einnahme eingetragen und kann dann wieder bei den Kosten rausgerechnet werden. Damit anulliert sich die Sache.
Was das Rausrechnen als Kosten betrifft, habe ich jedenfalls so meinen Steuerberater verstanden.
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