Zitat:
Zitat von John McClane
In D nicht.
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in D darf sich der Bürger sowieso nicht gegen Beamtenwillkür verteidigen.
Befürworte jede Kontrolle an Gefahrenpunkten, und wo es sonst noch notwendig ist. Aber nachts um 3 in ner 30er-Zone an nem am Ortseingang gelegenen Schulzentrum? (Aber da gibts ja reichlich Kohle, und die Polizei wird mal wieder zum Buhmann gemacht.)
Wohne selbst in ner Tempo-30-Zone, nur "Für Anlieger", da wird aber voll gebrettert, und als Einfalls- oder Ausfallsschleichweg zur Stadtmitte missbraucht.
Habe mal die hiesige Polizei darauf angesprochen, könnten sie 1. ein gutes Werk tun, und 2. reichlich ZU RECHT kassieren.
Haben sie einmal gemacht, Kommentar: reinste Goldgrube, und 3 Tage später: dürfen wir nicht mehr, Stadtverwaltung will das nicht, da so einige Kreuzungen stark entlastet werden.
Ergebnis: 3 bis 5 mal knallts pro Tag, aber bisjetzt noch lkein Kind mitgenommen.
Aber dafür müssen sie an ner gut ausgebauten Ausfallstrasse stehen, um die willkürlichen 70 dort zu überwachen. (Nach 2 Kilometer, zu ner anderen Stadt gehörend, ist dort nämlich 100 freigegeben.)