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Alt 09.06.2005, 18:34   #7
Alpina-Alex
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Alpina-Alex
 
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Hamburg
Fahrzeug: keines
Standard

Zitat:
Zitat von RS744
Na da bin ich mal gespannt, wer die wesentlichen Informationen aus diesem Urteil in 2 Sätzen zusammenfassen kann - ich jedenfalls nicht.
Ich versuchs mal: Ein Fahrzeug mit gutachterlich nachgewiesenen Spachtelaufträgen an der Fahrzeugseite gilt nicht als "unfallfrei" und verplichtet den Verkäufer zur Rücknahme des Wagens, da die vertraglich zugesicherten Eigenschaften (hier "unfallfrei") nicht erfüllt werden.

Der Text scheint aber schon älter zu sein, den Begriff "zugesicherte Eigenschaft" findet man meines Wissens im aktuellen BGB nicht.

Zu diesem Urteil kann ich trotzdem nur sagen: Armes Deutschland.... :- :-

Am besten das eigene Auto immer so lange fahren, bis man es verschrotten kann, dann ein "neues" gebrauchtes Auto und erstmal den Verkäufer verklagen. Ergibt unterm Strich ein nettes Zubrot. Denn irgendwas hat JEDER Wagen mal gehabt.
Alpina-Alex ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
 


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