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02.04.2015, 22:28
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2012
Ort: NRW Cologne
Fahrzeug: G11-740i (02/2019)
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Was erwartest du für 2600€
Für manche 50ccm Roller wird mehr verlangt. Wie hier schon öfters erwähnt wurde, hat der Wagen 19 Jahre auf dem Buckel.
Inhaber vom Autocenter: Ali Mohamad
Du solltest die verlorene Zeit und das verlorene Geld als Lehrgeld sehen   .
Das Lenkrad die versauten Matten und der Händler wäre ein NoGo. Wenn das Fahrzeug gepflegt wäre, hätte der Verkäufer ein gebrauchtes oder frisch bezogenes Lenkrad montiert um das Gesamtbild aufrecht zu erhalten.
Bei einem scheiß Fahrzeug sind aber auch 80€ für den Lederbezug deutlich zuviel.
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03.04.2015, 10:01
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#2
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Pureman
Was erwartest du für 2600€
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Genau das, was da vorgefunden wurde. Im Forum wird immer behauptet, es gäbe "gute E38" (740i/750i) schon für 2-3 k€ und dann werden die Leute ausgelacht, die das Doppelte für ihren wirklich guten 740i/750i haben wollen. Dabei wird sich dann auf Angebote in Wort und Bild wie diese berufen, quasi als Beweis, dass die E38 "nichts mehr wert" seien.
Alles Quatsch, gute 740i/750i bringen immer gutes Geld und werden NIE in der Ecke 2-3 k€ landen! Das war schon beim E32 so.
Ausnahme: Man kann für dieses Geld eine gute Basis bekommen, in die man sofort den Kaufpreis nochmals investieren muss. Aber ein schönes "Plug & Play"-Auto, in das man nur einsteigen und jahrelang Freude haben kann, bekommt man für das Geld nicht.
Aber der TE weiß ja nun Bescheid. Ich würde mir vorher alles schriftlich bestätigen lassen, um im Fall von verschwiegenen Mängeln die Unkosten der Anfahrt wenigstens teilweise erstatten zu bekommen. Da das kaum einer macht, lügen und verschweigen die Händler immer weiter, das war vor 10 Jahren schon nicht anders (als ich damals meinen gesucht habe, bin ich auch auf paar Lockangebote reingefallen, aber da lagen die FL-Fuffis noch gut im fünfstelligen Bereich).
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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03.04.2015, 10:38
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.09.2003
Ort:
Fahrzeug: BMW
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Für das Geld gibt es ein gutes Fahrrad, aber sicher kein Spitzen 12 Zylinder Oberklasse Wagen, das sollte klar sein.
Aber wie gesagt, hätte er Jemand aus der Region gefragt, wäre die Anreise wohl erspart geblieben.
Es wir kein Verkäufer, egal ob Privat oder Händler, etwas schriftlich bestätigen. Ok, Ausnahme ist ein völliges gesitiges Versagen
Selbst wenn, wird kein Gericht in Deutschland dafür dem Interessenten die Kosten zugestehen. Das wäre ja mehr als Fatal. Dann würde ja ein völlig neuer Geschäftszweig entstehen.
Wie soll das denn aussehen? Bestätigen lassen, aus irgendeinem Grund nicht kaufen, zum Anwalt, vor Gericht, Gutachter, Berufeung usw.  Und schließlich muss sich ein Gericht auch noch damit beschäftigen, ob der Grund auch der richtige war, um das Auto nicht zu kaufen.
Wenn das so klappt, melde ich darauf ein Gewerbe an. Ich kann es dann z.B. "Mo´s Besichtigungstouren" oder "Sid´s Rechtsmissbrauch Kanzlei" nennen.
Sorry, aber das wird in keinem Fall funktionieren.
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03.04.2015, 11:04
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#4
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Täusch Dich mal nicht... Auch hier im Forum hat schon Jemand die Unkosten vom Händler zurück bekommen weil die Beschreibung nicht den Tatsachen entsprach.
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03.04.2015, 11:17
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.09.2003
Ort:
Fahrzeug: BMW
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Ich habe auch schon Leute gesehen, die haben im Lotto gewonnen
Und da muss es ja schon erheblich abweichen von der Beschreibung, falsche Farbe, Leder nicht vorhanden, Motorschaden oder Auto fährt nicht obwohl fahrbereit dabei steht. Defekte können plötzlich auftreten, muss man nachweisen, seit wann das ist.
Ausserdem telefoniert man ja vorher, muss man da alle Gespräche aufzeichenen? Das ist übrigens dann auch nicht erlaubt.
Wenn das immer so wäre, dann wären schon lange die Abmahnfuzzis auf eine neue Geschäftsidee gekommen.
Da fahre ich mal 3 Nachmittage mit nem Kollegen 2 Autos am Tag anschauen und lasse die stehen, denn man findet IMMER etwas an Gebrauchtwagen. Dann werden die 6 mal hübsch verklagt und wenn davon 4 verknackt werden, hab ich einen Wochenverdienst von vorichtig geschätzeten 1.000 €.
Das ist ja besser als Abbruchjäger bei ebay zu werden. Man ist an der frischen Luft, trifft viele Menschen, lernt viel über Gerichte, der Anwalt wird mein bester Kumpel. Und bei dem Verdienst, kann man das auch als Einkommen versteuern und das Finanzamt freut sich auch noch.
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03.04.2015, 11:22
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#6
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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@B11
So einfach ist das nicht, denn eine Klage auf Fahrtkostenerstattung hat nur Erfolg, wenn es sich um gravierende technische und verborgene optische Mängel handelt und nicht um ein verschwiegenes Kratzerchen. Und wenn ein Händler/Verkäufer den am Telefon beschriebenen Zustand nicht per Fax oder E-Mail betätigen will, werde ich mit Sicherheit nicht sein Kunde!
Und wenn Du nicht glaubst, dass es einschlägige Urteile gibt, dann google mal ein halbes Stündchen und Du wirst fündig. Das Ganze läuft als "Ersatz vergeblicher Aufwendungen":
http://de.wikipedia.org/wiki/Ersatz_...r_Aufwendungen
Ein Beispiel: Der Verkäufer versichert, dass das Fahrzeug rostfrei ist. Vor Ort stellt man dann fest, dass es im Schwellerbereich und unter der Heckklappe munter vor sich hingammelt, was man von außen auf Bildern nicht sieht. In solchen Fällen kann man dem Verkäufer mit Aussicht auf Erfolg aufs Dach steigen.
Geändert von Claus (03.04.2015 um 11:29 Uhr).
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03.04.2015, 13:11
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.09.2003
Ort:
Fahrzeug: BMW
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Klar, wenn ein Motorschaden vorliegt und der Verkäufer bestätigt schriftlich, der Motor ist ok, dann verstehe ich das. ABER man muss es auch nachweisen können. Ich habe doch nichts anderes gesagt.
In allen anderen Fällen muss sich aber ein Verkäufer schon richtig dämlich anstellen um Schadenersatzpflichtig zu sein. Und sein Anwalt noch viel dämlicher.
Dann such mal erfolglose Klagen in dieser Richtung, ich wette das Verhältnis ist mehr als eindeutig. Es kann auch sein, daß 99 % der Fälle erst gar nicht vor Gericht landen.
NORMALERWEISE sind Anzeigen keine Angebote im rechtlichen Sinn, das sind Anpreisungen an die Öffentlichkeit. So eine Anzeige ist rechtlich nicht bindend. Genau so wenig sind Preise im Schaufenster oder an der Ware bindend. Das Angebot und die Annahme, was dann verpflichtend ist, kommt anders zustande.
Daher wird jeder halbwegs vernünftige Anwalt das Ding abschmettern. Seidenn der verkäufer war so dämlich und hat vorher schriftlich etwas bestätigt.
Eigentlich schreibt auch jeder Händler dazu, daß in der Anzeige keine Zusicherugen gemacht werden und daß Fehler vorbehalten sind.
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