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Alt 12.12.2014, 16:32   #1
Salvador Dali
-
 
Benutzerbild von Salvador Dali
 
Registriert seit: 15.08.2002
Ort: Bad Nauheim
Fahrzeug: C43 AMG 2017, F25 X3 2016
Standard Rückforderung Bearbeitungsgebühr BMW Financial Services

Hallo zusammen,

in zwei früheren Darlehensverträgen der BMW Bank habe ich recht erhebliche Darlehensgebühren entdeckt, die man ja zurückfordern kann.
Ich habe das nun letzte Woche getan, allerdings läuft einem die Zeit davon, denn das ganze verjährt zum Ende des Jahres, sofern man die Verjährung nicht unterbricht. -Und die wird nur durch einen Mahnbescheid oder eine Klage wirksam unterbrochen.

Kam von Euch ggfs. schon jemand früher auf die Idee und kann berichten, wie die BMW Bank reagiert? Sonst bleibt mir nur der Mahnbescheid, spätestens zwischen den Jahren.
Salvador Dali ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2014, 17:01   #2
Black Pearl
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Black Pearl
 
Registriert seit: 08.08.2010
Ort: Porta Westfalica
Fahrzeug: Suzuki Jimny GJ (04.19)
Standard

Hallo,

ich zitiere aus einem Zwischenbescheid, den ich nach ca. 2 Wochen auf mein Schreiben v. 08.11.2014 (Forderung nach Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren) erhielt:

"Sehr geehrter Herr Black Pearl,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Derzeit erhalten wir eine große Anzahl von Anfragen aufgrund des am 28. Oktober 2014 ergangenen BGH-Urteils zur Bearbeitungsgebühr. Wir bemühen uns, jede Anfrage zeitnah und mit der nötigen Sorgfalt zu bearbeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn sich die Bearbeitung ihrer Anfrage dennoch verzögert.

Es sind Ihrerseits keine weiteren Maßnahmen erforderlich, um die Unterbrechung der Verjährung eintreten zu lassen. Ferner besteht für Sie keinerlei Notwendigkeit, einen Anwalt zu mandatieren, einen Mahnbescheid zu beantragen oder das Ombudsmannverfahren zu betreiben.

Wir werden nach Prüfung des Sachverhalts umgehend auf Sie zukommen (...). Für diese nichtverjährten Ansprüche verzichten wir auch auf die Einrede der Verjährung bis zum 31. März 2015. Vielen Dank für Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kundenbetreuung der BMW Bank GmbH"


In meinem Fall wurde mir mit Schreiben vom 08. Dezember 2014 mitgeteilt, dass die Bearbeitungsgebühr erstattet wird.
Ich kann nur sagen: ein feiner Zug der BMW Financial Services .
Mein Dankschreiben geht morgen raus.

Gruß
Ingo
Black Pearl ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2014, 17:19   #3
Jippie
† 01.03.2020
 
Benutzerbild von Jippie
 
Registriert seit: 18.12.2005
Ort: Dortmund
Fahrzeug: Mercedes E-Klasse Kombi, W211 (LPG)
Standard

Du solltest genau das einfordern, was in dem Schreiben von Ingo (Black Pearl) seitens der Bank angeboten wurde, nämlich das zunächst einmal noch in diesem Jahr der Verzicht auf den Einwand der Verjährung ausgesprochen wird. Macht die Bank das nicht, musst Du noch in diesem Jahr Klage einreichen. Das solltest Du in Deinem Aufforderungsschreiben auch gleich als Alternative aufzeigen.
In der Regel wird die Gegenseite kein Problem damit haben, Dir diesen Schritt entgegen zu kommen, schließlich haben dann beide Seiten mehr Zeit, das außergerichtlich zu klären.

Ich stecke gerade in einem ähnlichen Thema. Allerdings geht es da nicht um die Bearbeitungsgebühren, sondern um eine unwirksame Widerrufsbelehrung, die den gesamten Kreditvertrag einer Immobilienfinanzierung nichtig macht. Somit möchte ich mich doch gerne mal über die Zinsen unterhalten, die ich 10 Jahre lang bezahlt habe und die nach heutigem Maßstab natürlich sehr hoch waren.

Aufgrund der Verjährungsproblematik habe ich die Bank ebenfalls zunächst aufgefordert, einen Verzicht auf den Einwand der Verjährung auszusprechen.
Nun geht es ans Eingemachte... Von Null bis 64.000 Euro (das sind die gesamten Zinsen aus den 10 Jahren) ist alles drin.

Laut Finanztest sind 80% aller Immobilienfinanzierungen ab seit November 2002 betroffen. (Ab diesem Zeitpunkt hätte die Widerrufsbelehrung umformuliert werden müssen.)
Mein Vertrag ist auch dabei.
Also schnellstens mal überprüfen lassen, ob es den einen oder anderen von Euch auch betrifft.
In meinem Fall ist der Kredit mittlerweile sogar schon abgelöst durch eine Anschlussfinanzierung.Das ändert aber am Sachverhalt nichts.
Nur droht eben Ende 2014 für alle die Verjährung.

Hier ist mal ein Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Link zum Thema.

Gruß Jippie
__________________
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Verdammt! Ich bin sowas von positiv, dass ich die ganze negative Scheiße anziehe...!
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Geändert von Jippie (12.12.2014 um 17:32 Uhr).
Jippie ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2014, 19:18   #4
Salvador Dali
-
 
Benutzerbild von Salvador Dali
 
Registriert seit: 15.08.2002
Ort: Bad Nauheim
Fahrzeug: C43 AMG 2017, F25 X3 2016
Standard

Danke Euch.

Ich hatte ein vorformuliertes Schreiben genommen, da stand alles so drin, ich hatte es lediglich selbst darum ergänzt, dass ich ohne weitere Vorwarnung einen Mahnbescheid vor Jahresende anstoßen würde.

Die Wiederrufsbelehrung des Immobiliendarlehens wollte ich noch prüfen lassen. Mein Bruder ist RA und war der Ansicht, das diese Sachverhalte nicht verjähren.
Ich gehe da aber direkt dran, da geht's um zu viel Geld.
Salvador Dali ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2014, 08:13   #5
Rottwauz1
Pro USA !!!
 
Benutzerbild von Rottwauz1
 
Registriert seit: 01.08.2006
Ort: Kornwestheim
Fahrzeug: E38 740 M60,T6 Lang DSG Euro 6 EZ 12-16
Standard

Interessantes thema..
Ich hatte 4 vw neuwagen finanziert,2 bmw gebrauchtwagen.
Ratenkredite o.ä. hatte ich noch nie
Wenn einem schluderer wie mir nun aber erst bei sehr tiefen forsten die alten vertràge mit den vertragsnummern in die hànde fallen,was dann?
Kann ich wg. Der verjährungsfrist pro forma meine vermeintlichen ansprüche geltend machen mit einem formschreiben?
Würden halt keine vertragsnummern drinstehen...
Und wie wäre das bei einrr klageinreichung,làsst das gericht das einfach so zu ohne details?
Gute fragen oder?
Hab mich bis jetzt noch nicht damit befasst,ganz ehrlich,aber bei den teilweise hohen rückzahlungen lohnt sich das wohl doch
Rottwauz1 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2014, 08:46   #6
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: Jaguar F-Type Cabrio, Mercedes S560L 4matic
Standard

Bin auch gerade beim Zusammensuchen. Da müsste doch wohl was gehen...
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) BMW Classic Allgäu
The Stig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2014, 16:56   #7
canaan
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 10.02.2004
Ort: Alling
Fahrzeug: V295 EQE350, i01 i3s
Standard

Habe auch diese Woche an BMW geschrieben. Werde nächste Woche noch mal dort nachhören ob das Bestätigungsschreiben schon versendet wurde. Wenn nicht, werde ich wohl nächste Woche eIhnen Mahnbescheid über den Betrag beantragen. Der unterbricht die Verjährung, kostet wenig und meine Frau kann das auf Arbeit online eingeben.

Frage noch an Black Pearl: hast du neben den Bearbeitungsgebühren auch die Zinsen für die Zeit bekommen?

@Rottwauz1: Mit nem Blanko Schreiben ohne Finanzierungsnummer oder Betrag wird sich wohl BMW schwer tun. Auch bei nem Mahnbescheid brauchst du nen Betrag den du forderst (danach richten sich die Gebühren).
canaan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2014, 18:42   #8
Salvador Dali
-
 
Benutzerbild von Salvador Dali
 
Registriert seit: 15.08.2002
Ort: Bad Nauheim
Fahrzeug: C43 AMG 2017, F25 X3 2016
Standard

Ich habe am 08.12 einmal per Mail und via Brief per Einschreiben geschrieben und hatte heute die gleiche Antwort wie Black Pearl im Briefkasten.
Sollte also auch bei Dir noch schnell genug gehen, dass man auf den Mahnbescheid verzichten kann.
Salvador Dali ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.12.2014, 08:41   #9
Jippie
† 01.03.2020
 
Benutzerbild von Jippie
 
Registriert seit: 18.12.2005
Ort: Dortmund
Fahrzeug: Mercedes E-Klasse Kombi, W211 (LPG)
Standard

Zitat:
Zitat von Salvador Dali Beitrag anzeigen
Mein Bruder ist RA und war der Ansicht, das diese Sachverhalte nicht verjähren.
Darauf würde ich mich nicht verlassen.

Es gab in 2014 Urteile und entsprechende Veröffentlichungen zur Thematik. Wenn Du Pech hast, wird sich darauf bezogen, dass seit spätestens diesem Zeitpunkt jeder davon hätte wissen können. Und dann tritt Ende 2014 Verjährung ein.

Die ergangenen Urteile waren bislang zwar verbraucherfreundlich aber irgendwann werden die Gerichte auch dem Kreditgeber eine Anspruch auf Rechtssicherheit einräumen.
In einem Fall wurde gegen den Kreditnehmer entschieden, weil er den Vertrag 5 Jahre nach dessen Ablauf (!) anfechten wollte. Hier entschied das Gericht zugunsten der Bank.
Der Kreditnehmer gab an, gerade erst von dem Sachverhalt der Anfechtbarkeit erfahren zu haben, kam damit aber dennoch nicht durch.

Das ist aber das einzige mir bekannte Urteil das zugunsten der Bank ausging.

Geändert von Jippie (16.12.2014 um 08:56 Uhr).
Jippie ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2014, 17:07   #10
SuitMan
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von SuitMan
 
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: Luedenscheid
Fahrzeug: 730d F01 Individual
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Das ganze giilt aber nur bei einer Finanzierung und nicht bei Leasing oder? LG
__________________
Sportnahrung,Nahrungsergänzungsmittel und Sportbekleidung
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.fitoba.de
SuitMan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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