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		|  26.07.2012, 14:36 | #21 |  
	| Erfahrenes Mitglied Premium Mitglied 
				 
				Registriert seit: 09.12.2009 
				
Ort: Minzhausen 
Fahrzeug: F02 760Li (11/13)
      | 
 wenn das mit den Kilometern stimmt, ist ja echt krass. 300Tkm... 
normal muss man den kaufen und dann Schadenersatz einklagen. 
Aber das wird wahrscheinlich schwierig, wenn er schon paarmal verkauft wurde... 
Meiner ist auch gedreht, und das mit der Minderung hat geklappt. War aber eher Zufall, dass ichs rausgefunden habe. Also war net geplant, mit der Minderung. Der Vor-Vor-Besitzer ist auch hier im Forum und hat ein 4 Jahre altes Bild drin, mit dem heutigen Kilometerstand  
Aber da ich schon 1,5 Jahre vor dem Kauf das Forum studiert hatte, war ich nicht besonders geschockt, als ichs erfahren hab... 
Aber bei mir sinds "nur" ca 30 bis 40Tkm. Das steht definiv fest. Vielleicht aber 300Tkm, wer weiß das schon... Meine Karre ist jetzt nahezu durchrepariert und im guten Zustand.  |  
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		|  26.07.2012, 17:26 | #22 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 13.05.2012 
				
Ort: Saarbrücken 
Fahrzeug: BMW E32 735i, BMW E38 750i, BMW E21 316, BMW E28 525E, Audi A6 Quattro
 
eBay-Name: zuengler      | 
 Den wollte ich mir erst kaufen,also angerufen,nach dem KM-Stand gefragt,Antwort. Kann ich nicht genau sagen da der letzte Besitzer mehrere Fahrzeuge hatte und alle über EINE Rechnumg liefen,deweiteren sind DREI Einträge  im Brief, kann aber nicht sagen ob es sich um ein und den Selben handelt. 
Die Karosserie ist angeblich bis auf eine Roststelle am Ralauf rostfrei. 
Ihr müsst mal gucken,ich habe unter Austattungslisten damals nachgefragt wie der so Ausgestattet ist. 
Die Vin endet mit 36 
ich mache Dir einen guten Preis hat er gesagt,ok,aber dann wollte ich zum BMWää Händler und Ihn auf die Bühne holen, mal drunter nachsehen und den Fehlerspeicher auslesen,da hieß es,dann ist der Preis fest,da die immer was finden   
Er war aber immer sehr freundlich,trotz meiner vielen Fragen am Telefon |  
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		|  27.07.2012, 06:41 | #23 |  
	| Born to run 
				 
				Registriert seit: 23.11.2010 
				
Ort: Berlin 
Fahrzeug: E30, E36, E38, C4
      | 
 Zumindest die Aussenfotos sehen nicht gerade so aus, als seien sie in den letzten zwoelf Wochen gemacht worden. Wenn man mal auf Buesche und Rasenflaechen achtet, sieht's da noch nicht mal nach Fruehling aus. 
 Wenn's also danach geht, hat "Robby Automobile" den schon etwas laenger...
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		|  27.07.2012, 07:51 | #24 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 15.06.2010 
				
Ort: Hildesheim/Giesen 
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
 
eBay-Name: djofly      | 
 Das ist der dann wohl. Aus dem Ausstattungslisten-Thread: 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von Benzi 735i   Die Vin ist : DH 41163 |  
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von 730i Schnitzer  Fahrzeugangaben
 Fahrgestellnummer 	WBAGK21000DH41163
 
 Typ-Code 	GK21
 
 Typ 	750IL (EUR)
 
 E-Baureihe 	E38 (2)
 
 Baureihe 	7
 
 Bauart 	LIM
 
 Lenkung 	LL
 
 Türen 	4
 
 Motor 	M73
 
 Hubraum 	5.40
 
 Leistung 	240
 
 Antrieb 	HECK
 
 Getriebe 	AUT
 
 Farbe 	COSMOSSCHWARZ METALLIC (303)
 
 Polsterung 	SONDERPOLSTERUNG (Z1XX)
 
 Prod.-Datum 	1998-04-30
 
 
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		|  27.07.2012, 12:53 | #25 |  
	| SA 944 
				 
				Registriert seit: 12.03.2005 
				
Ort:  
Fahrzeug: Diverse
      | 
 3 Einträge im Brief und er kann nicht sagen ob es ein Besitzer war? 
Und dann mit 1. Hand werben.    
Edit:
 
Der Autoscout Link geht nicht mehr. Aber bei mobile ist er wieder drin:
  http://suchen.mobile.de/auto-inserat...eatures=EXPORT 
Zudem stimmt der damalige Neupreis auch nicht. Der hat wesentlich weniger als meiner und meiner lag bei ca. 290 TDM. Woher die Leute immer solche Angaben nehmen?!
				__________________ 
				BMW Individual    |  
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		|  01.08.2012, 00:46 | #26 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 30.03.2010 
				
Ort: 47799 
Fahrzeug: 735ia.8/89/Schwarz&Schwarz.e38 V8 Voll.
      | 
 Erstaunlich das alle sich so aufregen. 
Meine Meinung....alle wollen 180Tkm. 
Mit dem echten Km.stand,wollen alle nichts zu tun haben. 
Wie beim Beerdigungskaffee....schmeckt...aber jetzt nichts wie weg. 
Vielen sehr vielen 7ner Fahrern würde schlecht werden,wenn sie ihren Tatsächlichen Km.Stand kennen würden. 
Dabei sind Fahrzeuge mit hohem Km.Stand sehr gut! 
Warum ? Weil alles durchrepariert ist. 
Manchmal viel besser als die angeblichen...wenig gelaufenden. 
Mc Tacho war schon immer sehr gut im Geschäft.  |  
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		|  01.08.2012, 13:12 | #27 |  
	| Genießer 
				 
				Registriert seit: 08.08.2007 
				
Ort: Berlin 
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
      | 
 Hallo, 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von E66-Fan  Ein Betrug liegt NICHT vor, da kein Vermögensschaden eingetreten ist. |  wie kommst Du darauf?
 
	Zitat: 
	
		| Ggf. kommt Urkundenfälschung in Frage; allerdings ist auch das keiner bestimmten Person zuzuordnen. |  Wurde daraus nicht vor kurzem ein eigener Straftatbestand gemacht?
 
Gruß 
Boris
				__________________Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
 könnte eine Gans nach Hause bringen.
 (Georg Christoph Lichtenberg)
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		|  01.08.2012, 13:39 | #28 |  
	| Undercover Mitglied 
				 
				Registriert seit: 20.07.2005 
				
Ort: UN 
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
      | 
				  
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von BKirk  Hallo,wie kommst Du darauf?
 
 Wurde daraus nicht vor kurzem ein eigener Straftatbestand gemacht?
 |  
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von §263 StGB
					
				 (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Der Versuch ist strafbar.
 |  Das Vermögen eines anderen MUSS ZWINGEND beschädigt werden, damit ein Betrug vorliegt. (Abs. 1) 
(Ausnahme: Vermögensgefährdung)
 
Ein Versuch liegt an Hand einer Inseratsangabe meines Verständnisses nach noch nicht vor. Erst wenn dem Kaufinteressenten, nachdem er dem Verkäufer sein Kaufinteresse auf Grund der Inseratsangaben zugetragen hat, eine falsche Laufleistung (wissentlich = "in der Absicht") als richtig zwecks Bildung einer Willenserklärung vorgespiegelt wird, um sich selber einen Vermögensvorteil zu verschaffen, liegt ein strafbarer Versuch vor.
 
Die angegebene Laufleistung im Inserat ist nicht näher definiert. Kann sich theoretisch auf einen Austauschmotor beziehen, durch ein Irrtum entstanden sein, Schreibfehler, Falschübermittlung durch Gehilfen, etc. 
Darüber muss während den Vertragsverhandlungen allerdings bei beiden Parteien Klarheit geschaffen werden.
§22b StVG Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern 
..ist die erwähnte ergänzende Rechtsnorm. Diese bezieht sich allerdings nur auf die Tätigkeit, welcher der "Tachomanipulierer" nachgeht.  
Der Verkauf  des gedrehten Fahrzeuges - und damit die strafbare Handlung des Verkäufers - fällt nach wie vor unter §263 StGB. |  
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		|  01.08.2012, 14:28 | #29 |  
	| Genießer 
				 
				Registriert seit: 08.08.2007 
				
Ort: Berlin 
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
      | 
				  
 Hallo, 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von E66-Fan  Das Vermögen eines anderen MUSS ZWINGEND beschädigt werden, damit ein Betrug vorliegt. (Abs. 1)(Ausnahme: Vermögensgefährdung)
 
 Ein Versuch liegt an Hand einer Inseratsangabe meines Verständnisses nach noch nicht vor. Erst wenn dem Kaufinteressenten, nachdem er dem Verkäufer sein Kaufinteresse auf Grund der Inseratsangaben zugetragen hat, eine falsche Laufleistung (wissentlich = "in der Absicht") als richtig zwecks Bildung einer Willenserklärung vorgespiegelt wird, um sich selber einen Vermögensvorteil zu verschaffen, liegt ein strafbarer Versuch vor.
 |  klar, dass es erst soweit ist, wenn es im Kaufvertrag steht -vorher ist es auch noch nicht hinreichend beweisbar. Meine Frage bezog sich aber eher auf das Fehlen eines Vermögensschadens, der doch gerade das Ziel einer Laufleistungsmanipulation ist. Der Vermögensschaden tritt in dem Moment ein, in dem der Vertrag geschlossen wird. Solange es nur im Inserat steht, mag man sich da noch herauswinden können, ab dem aufgesetzten Vertrag nicht mehr -der muss dann noch nicht einmal unterschrieben sein, solange man den Verfasser nachweisen kann.
 
Wie dem auch sei: es ist eine ziemliche Schweinerei und gehört verfolgt.
 
Gruß 
Boris |  
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		|  01.08.2012, 14:37 | #30 |  
	| Undercover Mitglied 
				 
				Registriert seit: 20.07.2005 
				
Ort: UN 
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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 So ist es. Sobald ein Vertrag geschlossen ist, bei dem der Käufer (in diesem Fall hinsichtlich eindeutiger, wertbestimmender Merkmale) getäuscht wurde, besteht grundsätzlich eine beidseitige Leistungspflicht. Auch eine berechtigte Forderung gegen den Käufer ist ein Vermögensschaden (man stelle sich eine betriebswirtschaftliche Bilanz mit Aktiva und Passiva vor).
 Allerdings ließe sich nun auch streiten, ob ein Vermögensschaden bereits dann eingetreten ist, wenn der Käufer zwar auf Grund des Vertrages zahlen muss; sich dann allerdings die Manipulation herausstellt. Somit wäre der Vertrag nichtig und der Käufer von seiner Leistungspflicht entbunden. Somit hätte
 
 Aber den jeweiligen Einzelfall müsste ein Richter entsprechend prüfen; so auch, wo ein versuchter Betrug beginnt.
 
 Eine Sauerei ist eine solche Anzeige nur unter dem Gesichtspunkt, dass der Verkäufer auch von einer höheren Laufleistung weiß oder wissen müsste. Stichwort: Nach bestem Wissen und Gewissen; kaufmännische Sorgfaltspflicht..
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