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11.10.2011, 19:23
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#1
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Built to go not to show!
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Zitat:
Zitat von REDRUM
Fangen wir mal ganz vorne an...Ich kaufe ein gebrauchtes Fahrzeug, alles wie es ist, ist eingetragen. Bin ich nun dafür verantwortlich, ob alle Eintragungen regulär erfolgten?
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Genau so ist es! Du als Fahrzeughalter bzw. Fahrer bist für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe...
__________________
Gruß Sven
Midnight runaway, know you're running scared
Bright lights, big city, nobody seems to care
Open your eyes who's there, who's there
Open your eyes, nightmare
Unclean, fever dream on the high side, in the Mean Machine...
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11.10.2011, 20:01
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von Mean Machine
Genau so ist es! Du als Fahrzeughalter bzw. Fahrer bist für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe...
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Das halte ich im vorliegenden Fall für ein Gerücht. Schließlich kann man vom Verkehrsteilnehmer nicht verlangen dass er jede technische Vorschrift für die Zulassungsfähigkeit eines Fahrzeuges verlässt. Von daher darf er sich sicher zunächst darauf verlassen dass eine Eintragung in die Fahrzeugpapier so auch ihre Richtigkeit hat.
Natürlich ist klar, dass er, wenn dann festgestellt wird dass die Eintragung nicht rechtens ist, dass er die Folie entfernen muss. Aber bei einem Widerspruch gegen das Bußgeld sowie die Punkte denke ich stehen die Chance in dem vorliegenden Falle doch eher gut.
Wer was anderes behauptet, auch wenn er der uniformierten Truppe angehört, möge doch mal entsprechende Gerichtsurteile (bei denen der verurteilte sowas schon eingetragen arglos kaufte) vorweisen.
Was anderes ist es natürlich wenn ich selber die Folie habe kleben lassen und dann illegal eingetragen wird. Da kann man von mir erwarten dass ich mich erstmal informiere ob das zulässig ist.
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11.10.2011, 20:05
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#3
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Mitglied
Registriert seit: 10.10.2011
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38-735i (02.98) LPG
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Zitat:
Zitat von Andimp3
Das halte ich im vorliegenden Fall für ein Gerücht. Schließlich kann man vom Verkehrsteilnehmer nicht verlangen dass er jede technische Vorschrift für die Zulassungsfähigkeit eines Fahrzeuges verlässt. Von daher darf er sich sicher zunächst darauf verlassen dass eine Eintragung in die Fahrzeugpapier so auch ihre Richtigkeit hat.
Natürlich ist klar, dass er, wenn dann festgestellt wird dass die Eintragung nicht rechtens ist, dass er die Folie entfernen muss. Aber bei einem Widerspruch gegen das Bußgeld sowie die Punkte denke ich stehen die Chance in dem vorliegenden Falle doch eher gut.
Wer was anderes behauptet, auch wenn er der uniformierten Truppe angehört, möge doch mal entsprechende Gerichtsurteile (bei denen der verurteilte sowas schon eingetragen arglos kaufte) vorweisen.
Was anderes ist es natürlich wenn ich selber die Folie habe kleben lassen und dann illegal eingetragen wird. Da kann man von mir erwarten dass ich mich erstmal informiere ob das zulässig ist.
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Endlich normale Leute!
Genau so habe ich es gemeint, DANKE! 
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11.10.2011, 20:13
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Na, spätestens jetzt kannst du dich aber nicht mehr ehrlich auf eine eventuelle Gutgläubigkeit berufen....
Gruß,
Kai
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11.10.2011, 20:19
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#5
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Mitglied
Registriert seit: 10.10.2011
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38-735i (02.98) LPG
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Zitat:
Zitat von KaiMüller
Na, spätestens jetzt kannst du dich aber nicht mehr ehrlich auf eine eventuelle Gutgläubigkeit berufen....
Gruß,
Kai
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Na dann hoffe ich mal, dass nicht ausgerechnet du mich morgen anhältst 
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11.10.2011, 20:42
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von KaiMüller
Na, spätestens jetzt kannst du dich aber nicht mehr ehrlich auf eine eventuelle Gutgläubigkeit berufen....
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Seh ich nicht so. Nur weil ein paar Leute hier im Forum was anderes meinen heisst das noch lange nicht dass diese Recht haben. Und man ist auch nicht verpflichtet jedem Mist (womit ich nicht behaupte dass das hier welcher ist) dem einen irgendwer erzählt nachzujagen.
Wo steht denn genau wie dunkel die Scheiben eines Pkw sein dürfen damit dieser der StvZo entspricht - gibt es da überhaupt genaue Vorgaben ?
Wäre doch mal nett wenn dazu jemand einen Link zu entsprechenden Vorschriften posten würde. Das würde doch tatsächlich dann vielleicht mal Licht ins Dunkel bringen 
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11.10.2011, 20:48
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#7
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Andimp3
Wo steht denn genau wie dunkel die Scheiben eines Pkw sein dürfen damit dieser der StvZo entspricht - gibt es da überhaupt genaue Vorgaben ?
Wäre doch mal nett wenn dazu jemand einen Link zu entsprechenden Vorschriften posten würde. Das würde doch tatsächlich dann vielleicht mal Licht ins Dunkel bringen 
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Och Andreas, jetzt mach Dich nicht lächerlich. Es ist allgemein bekannt, dass dunkle Folien auf der Front- sowie den vorderen Seitenscheiben verboten sind. Im Prinzip ist da der Spielraum schon mit der werksseitigen Tönung komplett ausgereizt!
Ja, es gibt exakte Vorgaben bezüglich des erlaubten Tönungsgrads. Da wir solche Threads schon öfter hatten und jedesmal auch die Besitzer ziemlich resistent und renitent waren (q.e.d.), wurden denen mehr als einmal die erlaubten Tönungen mit entsprechenden Links etc. vor Augen geführt. Es ist nicht meine Aufgabe, Dir jetzt diesen Aufwand abzunehmen, such mal schön selber - Google ist Dein Freund.
PS: Peter oder Kai wissen sicherlich genau, wo das entsprechende zu finden ist. Aber ich tippe mal auf 25% für die Frontscheibe und 30% für die vorderen Seitenscheiben.
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"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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11.10.2011, 21:38
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#8
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Gast
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Zitat:
Zitat von Andimp3
Seh ich nicht so. Nur weil ein paar Leute hier im Forum was anderes meinen heisst das noch lange nicht dass diese Recht haben. Und man ist auch nicht verpflichtet jedem Mist (womit ich nicht behaupte dass das hier welcher ist) dem einen irgendwer erzählt nachzujagen.
Wo steht denn genau wie dunkel die Scheiben eines Pkw sein dürfen damit dieser der StvZo entspricht - gibt es da überhaupt genaue Vorgaben ?
Wäre doch mal nett wenn dazu jemand einen Link zu entsprechenden Vorschriften posten würde. Das würde doch tatsächlich dann vielleicht mal Licht ins Dunkel bringen 
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Ich kann, leider liest Du meine Postings selten.
Die §§ 22a, 30, 31 StVZO sind einschlägig. Hinzu kommen die Fahrzeugteileverordnung und die Tatsache, dass die AGB der Folien ausdrücklich nicht für die Scheiben zulässig sind, die für den 180°-Sichtbereich des Fahrzeugführers von Bedeutung sind.
Habe ich schon x-Mal geschrieben, daher spare ich mir das jetzt hier.
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11.10.2011, 23:13
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#9
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Haben wir neuerdings einen neuen Volkssport im Forum ?
Alte Hasen schießen Newbies ab?
Leudde, das muss nicht sein.
Gruß
Knuffel
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15.10.2011, 12:41
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#10
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Mitglied
Registriert seit: 10.05.2011
Ort: Zuhause
Fahrzeug: Bobbycar
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Ich hatte es im Winter komplett bis zur A-Säule und hatte in Berlin keine Probleme.
Hatte aber einmal im Rückspiegel einen Funkwagen gesehen und vorne scheiben schnell runter gelassen ... Als er mich fragte ob es mir nicht gut gehe und ich fragte wieso erwiederte er warum ich bei minusgraden die fenster unten habe
Daraufhin sagte ich, ich bin in Kacke getreten und es stinkt im Auto fürchterlich nach KOT. Der hat vielleicht gelacht
Provozieren würde ich es aber heute nicht mehr. So macht das fahren kein Spaß, wenn man an jeder Ecke angst haben muss *lach*
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