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04.11.2010, 10:11
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#1
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
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Zitat:
Zitat von E38-Fan
Ich hoffe ich verwechsel' da jetzt nichts 
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Doch, es geht einmal um Gewährleistung und das vermischt Du mit dem Rückgaberecht beim Fernabsatzgesetz...
Und was bringt ihm der Hinweis, wenn sich der Verkäufer nicht konstruktiv zurückmeldet
Nach 14 Monaten hat er eh keine wirkliche Chance, was rechtliches einzufordern - was eh hier übertrieben wäre...
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Viele Grüße
Sebastian
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04.11.2010, 13:12
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#2
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...
Registriert seit: 06.07.2007
Ort: Frankfurt am Main
Fahrzeug: BMW
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Zitat:
Zitat von Lexmaul
Nach 14 Monaten hat er eh keine wirkliche Chance
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Ups - hatte vorhin 4 Monate gelesen!
Ist doch so dass man das Gerät in den ersten 6 Monaten zum Verkäufer zurückschicken kann, und dieser sich darum kümmern muss... man liest doch immer mal wieder so etwas in den ganzen Ebay-Threads etc.!
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04.11.2010, 13:20
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#3
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
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Jo, theoretisch kannste das - wer da aber meint, dass das immer klappt, der ist naiv 
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04.11.2010, 13:29
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#4
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...
Registriert seit: 06.07.2007
Ort: Frankfurt am Main
Fahrzeug: BMW
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Eigene Erfahrungen würde ich nicht unbedingt als Naiv bezeichnen  kommt halt immer auf den Händler an...
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04.11.2010, 15:51
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 11.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von E38-Fan
Eigene Erfahrungen würde ich nicht unbedingt als Naiv bezeichnen  kommt halt immer auf den Händler an...
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Der sitzt in China und hat viele Reissäcke  Oder ist nur der Hersteller in China ? Das kam hier bisher nicht wirklich zum Ausdruck ?
Wenn es ein Händler in D/EU ist gilt die 2-jährige Gewährleistung für Mängel die bei Gefahrenübergang bereits vorlagen oder angelegt waren.
ABER: nach Ablauf von 6 Monaten muss der Käufer beweisen dass der Mangel bei Gefahrenübergang bereits vorhanden oder angelegt war - kann er das nicht beweisen wird es ziemlich unmöglich einen Gewährleistungsanspruch durchzusetzen.
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04.11.2010, 19:20
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#6
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ws. jüngster 7er Fahrer
Registriert seit: 28.04.2009
Ort: Hauptstadt
Fahrzeug: 84er 728i --- 09er e61 525d
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Zitat:
Zitat von Andimp3
Der sitzt in China und hat viele Reissäcke  Oder ist nur der Hersteller in China ? Das kam hier bisher nicht wirklich zum Ausdruck ?
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Jo dies kam nicht richtig zum Ausdruck.
Mein Pate hat das Ding auf Ebay.de, bei einem deutschen Händler erworben.
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04.11.2010, 20:21
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#7
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der keinen Klapptisch hat
Registriert seit: 07.11.2008
Ort: GR
Fahrzeug: E38 750iL, E32 750i
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Bevor wild spekuliert wird:
Wichtig wäre erst einmal zu wissen, was im Angebot stand, bzw. in den AGB:
Hat der Händler 2 Jahre Gewährleistung gegeben, 2 Jahre Garantie, oder 2 Jahre Herstellergarantie ???
Wäre vielleicht hielfreich, wenn Du mal einen Link einstellen würdest zu einem seiner Angebote, damit man sieht was er in den AGB stehen hat.
Allerdings: wenn Du das Teil selbst geöffnet hast sieht es wie bereits erwähnt schlecht aus mit irgendwelchen Garantieansprüchen ... da kann man sich dann jéde Mühe sparen ...
Geändert von AC Schnitzel (04.11.2010 um 20:31 Uhr).
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