Zitat:
Zitat von the_bob
Ok danke soweit. Wie ist aber nun die Gewährleistung und das alles nach aktuell geltendem Recht korrekt formuliert auszuschließen?
|
Ich kann dir da nur ein paar Links geben; keine verbindliche Auskunft.
Zitat:
„Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern beruhen sowie bei Körperschäden.“
|
Quelle.
Oder du nimmst die Formulierung aus
ADAC- und
AutoBild-Kaufvertragsvordruck:
Zitat:
Der Verkäufer verkauft das Fahrzeug unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlich Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei Körperschäden. Ggf. bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Verkäufer abgetreten.
|
Im Übrigen würde ich in jedem Fall einen kompletten Gebrauchtwagen-Kaufvertrag mit dem Käufer ausfüllen. Also solche einen Vordruck von ADAC, AutoBild, Mobile.de, etc.