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Alt 01.06.2010, 18:14   #5
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
Benutzerbild von E66-Fan
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)

Standard

Zitat:
Zitat von the_bob Beitrag anzeigen
Ok danke soweit. Wie ist aber nun die Gewährleistung und das alles nach aktuell geltendem Recht korrekt formuliert auszuschließen?
Ich kann dir da nur ein paar Links geben; keine verbindliche Auskunft.
Zitat:
„Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern beruhen sowie bei Körperschäden.“
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Quelle.

Oder du nimmst die Formulierung aus Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) ADAC- und Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) AutoBild-Kaufvertragsvordruck:
Zitat:
Der Verkäufer verkauft das Fahrzeug unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlich Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei Körperschäden. Ggf. bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Verkäufer abgetreten.
Im Übrigen würde ich in jedem Fall einen kompletten Gebrauchtwagen-Kaufvertrag mit dem Käufer ausfüllen. Also solche einen Vordruck von ADAC, AutoBild, Mobile.de, etc.

Geändert von E66-Fan (01.06.2010 um 18:20 Uhr).
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