Hi !
Zwei Begriffe,zwei Bedeutungen :
Garantie und Gewährleistung.
Da der Kauf erst 2 Wochen her ist,befindet sich das Ganze sogar noch in der
Garantiezeit,auch wenn im Vertrag der Begriff "gesetzliche Gewährleistung" steht.
Diese kann der Händler auch nicht ausschliessen.
Er muss damit die Kosten für die Instandsetzung übernehmen.
Ausserhalb dieser Zeit (beim Neukauf von Artikeln) gilt die
Zeitdauer der Gewährleistung.
In dieser Phase liegt die Beweislast,daß es sich um einen anfänglichen Fehler
aus der Garantiezeit handelt
beim Käufer.
Soweit mein derzeitiger Kenntnisstand.
Gruß
Knuffel
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Gruß
Knuffel
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