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Alt 16.07.2009, 21:59   #4
WINGSTUDY87
BMW-Individual-Fan
 
Registriert seit: 14.01.2007
Ort: Süddeutschland
Fahrzeug: BMW 750iL, 740i, 535i, 525i, Audi 100 2.3, 80 TD
Standard

Mir tut es zwar Leid für deinen Kumpel, aber ich bin der Meinung (moralisch betrachtet, nicht rechtlich), dass ein Händler kein Dipl. Ing. zu sein hat, um AUtos verkaufen zu dürfen. Es muss auch irgendwie möglich sein, Autos zu verkaufen, über die man nichts weiß. Wenn der Händler einen Wagen kauft, er einwandfrei fährt und auch sonst nicht äuffälliges zu sehen ist, dann muss er nicht über jedes kleine Bauteil im Auto bescheid wissen müssen.

Leider interessieren Klauseln wie "Gekauft wie gesehen" oder "Bastlerwagen" vor Gericht nicht mehr.
Ich finds etwas unverschämt guten ehrlichen Händlern gegenüber.

OK, die vielen Kamelbasare wiederum rufen nach solch strengen Regelungen.

Donnoch fidne ich, muss ein Händler die Möglichkeit haben, einen Wagen so zu verkaufen wie er da steht, eifnach als materieller Gegenstand. Dazu sollte es eine Klausel geben, damit er abgesichert ist. ist der Käufer damit nicht einverstanden, kann er sich ja weiter umschauen.
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