Zitat:
Zitat von Puck
Der Herr ist Händler und will sich mit einem Satz (nicht Garantiefähig) aus der Verantwortung stehlen
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[:Klugscheissermodus ein:]
Garantie sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung (auch mit SB) zu und ist meist durch Laufleistung und Alter eingeschränkt.
Gewährleistung ist eine (zeitlich befristete) Nachbesserungsverpflichtung.
Die Gewährleistung geht aus dem Gesetz hervor; die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, die im Normalfall zusätzlich bezahlt werden muss.
Die Gewährleistung kann zwischen Händler und Privatperson NICHT ausgeschlossen werden (§ 475 BGB), bezieht sich aber nur auf Mägel, die bei Gefahrenübergang (ugs/vereinfacht: Kaufdatum) bestanden haben.
Eine Garantie MUSS nicht gewährt werden, da freiwillige Zusatzleistung.
...deshalb ist die Aussage "nicht garantiefähig" vollkommen okay/legal!

[:Klugscheissermodus aus:]