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Alt 11.02.2009, 19:36   #11
ArgoN
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von ArgoN
 
Registriert seit: 31.12.2006
Ort: Osnabrück
Fahrzeug: E28-520i (03.87)
Standard

Es müsste sich hierbei entweder um einen "Verstecken Mangel" oder um einen "Arglistig verschwiegenen Mangel" handeln. Je nach dem ob der Verkäufer von dem Schaden beim Verkauf wusste.

Somit hat man folgende Rechte:
1.Nacherfüllung
2.Schadensersatz neben der Leistung
3.Rücktritt vom Kaufvertrag
4.Minderung
5.Schadensersatz anstelle der Leistung

Da es sich um einen Zweiseitigen Handelskauf handelt, muss man bei versteckten Mängeln, bei Entdeckung des Mangels sofort Rügen.
ArgoN ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2009, 19:49   #12
Adi
Kombinator auf Zeit
 
Benutzerbild von Adi
 
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
Standard

Zitat:
Zitat von ArgoN Beitrag anzeigen
Es müsste sich hierbei entweder um einen "Verstecken Mangel" oder um einen "Arglistig verschwiegenen Mangel" handeln. Je nach dem ob der Verkäufer von dem Schaden beim Verkauf wusste.

Somit hat man folgende Rechte:
1.Nacherfüllung
2.Schadensersatz neben der Leistung
3.Rücktritt vom Kaufvertrag
4.Minderung
5.Schadensersatz anstelle der Leistung

Da es sich um einen Zweiseitigen Handelskauf handelt, muss man bei versteckten Mängeln, bei Entdeckung des Mangels sofort Rügen.
Ich will nichtmal meinen, dass die vom Defekt wussten. Da man mir nach mittlerweile 6 Telefonaten (die letzten davon schon sehr pissig) noch immer keine Garantieurkunde zugeschickt hat bzw. der Defekt ins lächerliche gezogen wird, habe ich natürlich auch keine Lust mehr, freundlich mit dem Händler umzugehen.

Mein nächster Schritt ist auf jeden Fall der Gang zu meinem Anwalt.

Bin mit dem Wagen am 02.01.09 nach Hause gefahren. Am Dienstag, den 06.01. hatten wir ihr in auf der Bühne und haben den Mangel entdeckt.
Tags drauf habe ich sofort angerufen.

Das ist meines Erachtens noch immer sofort.

Was kann ich nun tun?
Nen Schreiben an den Händler mit sämtlichen Fakten inkl. Vermerk mit der Androhung des Ganges zum Anwalt?

Gruß Adi
__________________

Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag.
Adi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2009, 20:07   #13
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
Benutzerbild von E66-Fan
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
Standard

Zitat:
Zitat von Adi Beitrag anzeigen
Das ist meines Erachtens noch immer sofort.
Im Gesetzestext steht "unverzüglich".

Ab 17 Uhr wird es schwierig den passenden Ansprechpartner zu finden, also reicht auch der nächste Tag.
Da dürften die dir keinen Strick draus knüpfen können...
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2009, 21:58   #14
Rottwauz1
Pro USA !!!
 
Benutzerbild von Rottwauz1
 
Registriert seit: 01.08.2006
Ort: Kornwestheim
Fahrzeug: E38 740 M60,T6 Lang DSG Euro 6 EZ 12-16 , e91 330xd 09-03
Standard

Also ich würde meinen hier handelt es sich eher um einen "arglistig verschwiegenen mangel", den zuheizer hört man deutlich bei den e39 530d, das sollte der freundliche doch bemerkt haben, vor allen bei den temperaturen....ausserdem sollte da, trotz b2b kaufvertrag, die sachmängelhaftung aufgrund der wenigen km bzw kurzen zeit greifen..ansonsten könnte man doch, wenn du ein wenig "wellen" machen möchtest, die art und weise der behandlung durch deinen freundlichen an seinen papa(oder mama) nach münchen übermittel...wer weis schon was die dazu sagen.
Jedenfalls viel erfolg
Oli
Rottwauz1 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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