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29.10.2008, 11:41
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#1
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Gast
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Du hast den Wagen ohne Brief gekauft?
Dann kaufst du auch einen I-Pod in Thailand auf der Straße und meinst du könntest einen Garantieanspruch im deutschen Apple-Store erheben?
Gruß Klaas
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29.10.2008, 11:57
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#2
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Nein, das geht schon.
Es muss für den Wagen ein neuer Brief beantragt werden, was mit den Kaufunterlagen, die die Herkunft des Wagens, sowie die ordnungsgemäße Pfändung belegen, durchaus machbar ist.
Kostet halt paar Euronen, aber ist durchaus üblich.
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29.10.2008, 12:11
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#3
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im Gedenken an Carsten †
Registriert seit: 26.08.2006
Ort: Barßel
Fahrzeug: E23 735iA Bj.03/85 Klima, Leder, gr.Bc, Chromline und Motorschaden :-( Audi V8
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon
sowie die ordnungsgemäße Pfändung belegen, durchaus machbar ist.
Kostet halt paar Euronen, aber ist durchaus üblich.
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Er schreib aber das er erfahren hat, das das Auto gepfändet wurde. Somit ist für mich nicht ersichtlich wem das Fahrzeug nun gehört.
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29.10.2008, 19:25
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#4
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mit/Glied
Registriert seit: 31.01.2006
Ort: Olfen
Fahrzeug: MB C180
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Zitat:
Zitat von nissmo
Er schreib aber das er erfahren hat, das das Auto gepfändet wurde. Somit ist für mich nicht ersichtlich wem das Fahrzeug nun gehört.
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Ich denke mal das er den Neuen Brief beim Straßenverkehrsamt beantragt hat und die den Alten "aufgeboten" haben. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde ihm warscheinlich mitgeteilt das er mit einem Gepfändeten Auto unterwegs ist.
Ich verstehe trotzdem nicht wie einer so naiv sein kann.
Naja, teures Lehrgeld bezahlt.
Gruß Kai
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29.10.2008, 22:17
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#5
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von Volksmund.
Du hast den Wagen ohne Brief gekauft?
Dann kaufst du auch einen I-Pod in Thailand auf der Straße und meinst du könntest einen Garantieanspruch im deutschen Apple-Store erheben?
Gruß Klaas
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Huhu...
Ein Brief ist nicht zwingend ein Eigentumsnachweis.
Wenn das Auto nicht mit Rechten Dritter belastet ist ( z.B. Pfändung ),
ist ein Kaufvertrag und damit ein Eigentümerwechsel durchaus rechtsgültig.
Er ist jetzt Besitzer, aber scheint kein Eigentümer zu sein.
Er wird aber einer, wenn sein Vertragspartner die Verbindlichkeiten bei
seinem Gläubiger bezahlt...
Gruß
Knuffel
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29.10.2008, 23:36
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#6
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Wenn die Pfändung dem Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs nicht bekannt war, dann ist das aber an Naivität nicht zu überbieten, wer zahlt schon einen Wagen ohne im Gegenzug den Brief zu erhalten?
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29.10.2008, 23:38
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#7
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon
... wer zahlt schon einen Wagen ohne im Gegenzug den Brief zu erhalten?
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Jau....
Gruß
Knuffel
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30.10.2008, 08:47
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#8
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Milchliebhaber
Registriert seit: 30.10.2003
Ort: Sauerland
Fahrzeug: BMW E61 525dA
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Wenn die Pfändung dem Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs nicht bekannt war, dann ist das aber an Naivität nicht zu überbieten, wer zahlt schon einen Wagen ohne im Gegenzug den Brief zu erhalten?
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Wahrscheinlich gabs eine sehr gute "Begründung" mitgeliefert und einen extra-günstigen Preis - und da hat dann, wie sooft, der Verstand Pause gemacht......auch hier trifft also zu : Wer billig kauft, kauft 2 mal
Gruß
Wolfgang
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"Life is short and love is always over in the morning" - Andrew Eldritch
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30.10.2008, 10:34
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#9
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Gesperrt
Registriert seit: 25.04.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: 750i E32, 525i 24V touring Executive E34, 518i Executive e34, 315 E21, Yamaha XJR 1300
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Der Gute wird sicherlich den Wagen von jemanden gekauft haben, der wohl weislich davon wusste das ihm der Wagen gepfändet werden sollte. Und um nicht mit leeren Händen da zu stehen wird der zu bepfändende Besitzer den Wagen unter, was weiss ich für Aussagen, an "dragonloard82" verkauft haben.
Ich denke das es sich hier um einen vorsätzlichen Betrug handelt.
Ein tatsächlich schon gepfändetes Fahrzeug hat Begleitschreiben das es gepfändet wurde und das keine Fahrzeugpapiere vorliegen. Diese Fahrzeuge werden vom zuständigen Amt zum versteigern an die jeweiligen Abteilungen weiter gegeben. Mit diesen Unterlagen kann man einen neuen Brief beim KVA beantragen.
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30.10.2008, 12:39
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.01.2019
Ort: Hanau
Fahrzeug: E65 2002
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Es gibt den feinen Unterschied, zwischen Eigentum und Besitz.
Eigentümer hat die Rechte, Besitzer die Verfügungsgewalt.
Eine Pfändung sagt noch lange nicht aus, das der Wagen im Eigentum eines anderen steht. Vielleicht ist die Pfändung nicht rechtskräftig.
Vielleicht kann man den Verkäufer regresspflichtig machen.
Für eine klare Beurteilung fehlen halt Informationen.
Dann wären halt mal die Summen interessant über die man sich unterhält.
Manchmal ist ein kleiner Nachschlag an den Gläubiger ausreichend und günstiger wie ein neues Auto.
Grüße
Wilfried
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