


VIN Decoder |
 |
Für Infos, Ausstattungs-liste und Füllmengen Ihres BMW, folgend Fahrgestell-Nr. eingeben (die letzten 7 Stellen):
Dies ist ein Service des externen Anbieters etkbmw.com. Es kann keine Garantie für Funktion und Inhalt des Dienstes gegeben werden.
|

- Anzeige -
|
 |

|
|
|

|
 |
|
09.09.2005, 21:57
|
#1
|
RAUBSAUGER©
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
|
Schwarze Seitenscheiben
Nachdem die Amis so etwas ja serienmäßig bauen, und unsere Hersteller für den US Markt sicher auch frag ich mich rein akademisch ob man so einen Wagen bei uns zugelassen bekommt. Oder müssten da die Scheiben getauscht werden?
|
|
|
10.09.2005, 01:52
|
#2
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.09.2004
Ort:
Fahrzeug: .
|
In dem Moment,wo Du den in Deutschland zuläßt,richtet sich die Zulassung nach der StVZO,nach der leider keine schwarzen Seitenscheiben zulässig sind.
Bei den US Fahrzeugen,die ich in Deutschland zugelassen habe,war das zumindest der Fall.
Sämtliche Teile,die nicht nach der StVZO oder derer Ausnahmebestimmungen zulässig sind,müssen normalerweise getauscht werden.
|
|
|
10.09.2005, 09:04
|
#3
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.10.2004
Ort: Tenerife
Fahrzeug: V8 ATM Krücke
|
Buenas,
welche Sondergenehmigung haben dann Sonderschutzfahrzeuge `?? Jeder Privatier kann sich heute bei Panzerungsfirmen sein Fahrzeug panzern und verdunkeln lassen.
|
|
|
10.09.2005, 09:13
|
#4
|
Gast
|
Zitat:
Zitat von don_franco
welche Sondergenehmigung haben dann Sonderschutzfahrzeuge `?? Jeder Privatier kann sich heute bei Panzerungsfirmen sein Fahrzeug panzern und verdunkeln lassen.
|
Aber nicht vorne verdunkeln, zumindest nicht solange der Wagen auch normal zugelassen wird. Wenn er im Ausland zugelassen wird und dann hier rumfährt ist das was anderes genauso wenns ein Diplomatenwagen ist.
Gruß,
Julian
|
|
|
10.09.2005, 10:14
|
#5
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.10.2004
Ort: Tenerife
Fahrzeug: V8 ATM Krücke
|
Zitat:
Zitat von koertsch
Aber nicht vorne verdunkeln, zumindest nicht solange der Wagen auch normal zugelassen wird. Wenn er im Ausland zugelassen wird und dann hier rumfährt ist das was anderes genauso wenns ein Diplomatenwagen ist.
Gruß,
Julian
|
damit wir es etwas aufhellen:
Die offzielle Grundlage zum Verbot von Verdunklung der vorderen Seitenscheiben ist welcher ?? Weil der Notausstieg etc etc verhindert wäre, schon deshalb sind auch Splitzerschutzfolien verboten.
Wenn man deiner Arg. nun folgt wäre dann selbst die schussicheren Scheiben nicht möglich da bei jenen ebenfalls Spezialfolien mitverwendet werden, zudem wäre ein Ausstieg erst recht nicht möglich.
Und für all jenes kriegen jene Umrüstfirmen Sondergenehmigung.
Zudem kenne ich so ein Schutzfahrzeug mit Verdunkelung komplett bis auf Frontscheibe mit dt. Firmenzulassung ohne CD
|
|
|
10.09.2005, 10:26
|
#6
|
Gast
|
Zitat:
Zitat von don_franco
damit wir es etwas aufhellen:
Die offzielle Grundlage zum Verbot von Verdunklung der vorderen Seitenscheiben ist welcher ?? Weil der Notausstieg etc etc verhindert wäre, schon deshalb sind auch Splitzerschutzfolien verboten.
Wenn man deiner Arg. nun folgt wäre dann selbst die schussicheren Scheiben nicht möglich da bei jenen ebenfalls Spezialfolien mitverwendet werden, zudem wäre ein Ausstieg erst recht nicht möglich.
Und für all jenes kriegen jene Umrüstfirmen Sondergenehmigung.
Zudem kenne ich so ein Schutzfahrzeug mit Verdunkelung komplett bis auf Frontscheibe mit dt. Firmenzulassung ohne CD
|
Ist alles einwandfrei in der StVZO geregelt.
Dunklere Scheiben als mit einer Lichtdurchlässigkeit kleiner als 70 (vordere Seitenscheiben) bzw. 75% (Frontscheibe) sind NICHT zulässig.
Alles andere führt zum Erlöschen der BE und ist nicht eintragungs- bzw. Abnahmefähig.
Wenn Du andere Dinge gesehen hast, dass sicher illegale Umbauten.
Ich habe zu meiner aktiven Streifendienstzeit ausnahmslos jeden stillgelegt, der die vorderen Seitenscheiben getönt hatte. Und vor Gericht Recht bekommen.
Quelle u.a. hier.
|
|
|
10.09.2005, 09:50
|
#7
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.12.2003
Ort:
Fahrzeug: Buchloe
|
Zitat:
Zitat von M@d
In dem Moment,wo Du den in Deutschland zuläßt,richtet sich die Zulassung nach der StVZO,nach der leider keine schwarzen Seitenscheiben zulässig sind.
Bei den US Fahrzeugen,die ich in Deutschland zugelassen habe,war das zumindest der Fall.
Sämtliche Teile,die nicht nach der StVZO oder derer Ausnahmebestimmungen zulässig sind,müssen normalerweise getauscht werden.
|
Nur mal zur Klarstellung: Wenn es also z.B. für einen Ami gar keine hellen Seitenscheiben (für vorn) gibt, dann bekommt der in D auch keine Zulassung?
Hockeyfreund
|
|
|
10.09.2005, 11:58
|
#8
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.09.2004
Ort:
Fahrzeug: .
|
Zitat:
Zitat von Hockeyfreund
Nur mal zur Klarstellung: Wenn es also z.B. für einen Ami gar keine hellen Seitenscheiben (für vorn) gibt, dann bekommt der in D auch keine Zulassung?
Hockeyfreund
|
Traurig aber wahr.....
Wenn Du dann bei der Zulassung versuchst mit den Junx vom TÜV zu diskutieren,kommt wahrscheinlich der Spruch,
"Wir sind hier aber nicht in Amerika".
Noch ne Ausnahme wäre,Du gehörst zu den in Deutschland stationierten US Streitkräften....
|
|
|
10.09.2005, 10:09
|
#9
|
Gast
|
Leider unzulässig in D.
Auch Sonderschutzfahrzeuge sind davon nicht befreit!
|
|
|
22.09.2005, 13:05
|
#10
|
Neues Mitglied
Registriert seit: 21.09.2005
Ort: Friedrichroda
Fahrzeug: 730i e32
|
Es geht doch
Hallo an alle also es gibt in deutschland eine Firma die Lackiert die scheiben und die tragen dir das auch ein hatte mal e mail kontakt mit denen hab aber leider die mail addy vergessen (wenn ich sie wieder finde schick ich sie nach) die wollten für das ganze auto 600 euro + eintragung auch die vorderen scheiben werden bei denen eingetragen der preis ist auch ok find ich aber war leider ziemlich weit weg bei stuttgart glaub ich. also leute wenn ich was weiss sag ich euch den link
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Themen-Optionen |
|
Ansicht |
Hybrid-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|