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16.02.2010, 10:28
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.08.2003
Ort: Uckermark
Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
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Meine resultierenden Einnahmen sind umsatzsteuerbefreit, das ist richtig. Ich kann also meinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Insofern muß ich auch die Umsatzsteuer blechen beim Kauf eines Betriebsmittels. Das allerdings mußte ich bislang als Privatperson auch. Nur hatte ich mir eben gedacht, daß ich nun die komplette Leasingrate inkl. Mwst als Betriebsausgabe geltend mache und somit meine zu versteuernden freiberuflichen Einnahmen mindere und unter dem Strich eben doch billiger fahre, als wenn ich privat lease/kaufe.
Was mich beim leasing auch wundert, daß die Rate bei 2-Jahresverträgen günstiger ist als bei 3jähriger Laufzeit. Normalerweise ist doch der Wertverlust in den ersten 2 Jahren höher als in den Folgejahren???
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26.02.2010, 21:17
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#2
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Nubi
Registriert seit: 15.07.2005
Ort:
Fahrzeug: Astra BJ2009
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Nur ein Tip am Rande weil es vor ein paar Tagen einem Freund passiert ist. Er hat sich einen Mietwagen auf lange gemietet (auch Freiberufler) und dies fällt laut FA auch unter die 1% Regelung. Also rechne vorher auch nach, ob Du ihn wirklic über die Firma leasen willst, wenn Du ihn auch privat fährst.
Grüße JEns
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26.02.2010, 22:00
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.08.2003
Ort: Uckermark
Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
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Inzwischen hat sich durch den Ehemann einer Freundin meiner Frau praktisch alles geklärt, da dieser Finanzbeamter ist. Nun hab ich's also aus erster Quelle.
Die 1%-Regelung wird es nicht, sondern ein sauberes Fahrtenbuch.
Meine Frage zielte aber auch auf Fragen der Vertragsgestaltung ab. So ist es wohl schon vorgekommen, daß FÄ Leasing nicht als Leasing ansahen, da die Sonderzahlung zu hoch war, die Rate zu niedrig und damit davon ausgegangen wurde, daß das Fahrzeug im wirtschaftlichen Eigentum des Leasingnehmers sei und folglich über 6 Jahre abgeschrieben werden muß.
Ein Leasingvertrag sollte also z.B. einen Passus enthalten, der klarlegt, daß das Fahrzeug im Besitz des Leasinggebers bleibt.
Mich interessierten eher solche Fallen...
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26.02.2010, 22:08
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Na ja, die Leasingerlasse sind von 1970/71, die haben sich mittlerweile schon bei allen Leasinggesellschaften herumgesprochen. 
Da wäre ich mal gespannt, was er noch so alles an "aktuellen" Erkenntnissen von sich gegeben hat.
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27.02.2010, 08:07
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#5
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Elchjäger
Registriert seit: 29.05.2009
Ort: Trondheim
Fahrzeug: ex 740i E38 (01/1999)
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Zitat:
Zitat von 7er Jens
Ein Leasingvertrag sollte also z.B. einen Passus enthalten, der klarlegt, daß das Fahrzeug im Besitz des Leasinggebers bleibt.
Mich interessierten eher solche Fallen...
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Eben nicht  es muss im Eigentum des Leasinggebers bleiben, Besitzer bist Du
"Gefährlich" ist das von Dir angeführte Andienungsrecht, weil dies nicht dem eigentlichen Charakter eines Mietvertrags entspricht. Insbesondere wenn nach Leasingende davon Gebrauch gemacht wird und der erzielte Gewinn für das FA nachvollziehbar ist. Daher am Ende nur mit Gutachten übernehmen !
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27.02.2010, 23:04
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von KlaJac
"Gefährlich" ist das von Dir angeführte Andienungsrecht, weil dies nicht dem eigentlichen Charakter eines Mietvertrags entspricht. Insbesondere wenn nach Leasingende davon Gebrauch gemacht wird und der erzielte Gewinn für das FA nachvollziehbar ist.
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Ein Andienungsrecht ist weder von Jens angesprochen worden noch wäre es gefährlich für die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums zum Leasinggeber, ganz im Gegenteil!
Gefährlich könnte hingegen ein vertragliches Ankaufsrecht für den Leasingnehmer sein. Deshalb ist das aus der Vertragspraxis auch verschwunden.
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27.02.2010, 23:18
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#7
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Mitglied
Registriert seit: 13.03.2009
Ort: Feldkirchen-Westerham
Fahrzeug: E 38-740il
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Hallo
Das Andienungsrecht ist doch nur interresant, wenn der Restwert gering ist.
Das setzt aber hohe Anzahlung bzw.hohe Leasingrate vorraus. Also, wenn der TE das Fzg. nach Ende der Laufzeit zurück geben will, gibts nichts anderes als KM Leasing, un dabei beachten ,das der Zustand bei Rückgabe in Ordnung ist.
Gruß
William
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27.02.2010, 23:23
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#8
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Gast
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andienung bedeutet nur das der leasing geber das recht hat dir das fahrzeug anzubieten....
wenn der vertragliche restwert sehr niedrig ist, also niedriger als der marktwert kann die leasinggesellschaft einfach das ding andersweitig teurer verkaufen...
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19.03.2010, 11:12
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.08.2003
Ort: Uckermark
Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
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Ich möchte das Thema gerne aktualisieren. Irgendwie verstehe ich das mit der 1% -Regelung nicht.
Angenommen, der Selbstständige (100 TEUR zu versteuernde Einnahmen) least ein Auto mit BLP 70 TEUR und zahlt eine Leasingrate von 500 EUR. Werden ihm dann 12 x 700 EUR = 8400 EUR zusätzlich versteuert, er kann aber nur 12 x 500 = 6000 EUR absetzen 
Oder funktioniert das nach dem Prinzip der Steuerprogression:
Von seinen 100 TEUR werden erstmal 6000 EUR abgezogen und die verbleibenden 94 TEUR werden versteuert wie 102400 EUR ( 94 TEUR + 8400 EUR)?
Über eine aufklärende Antwort würde ich mich freuen, aber bitte zum Mitschreiben, ich werd bald 40!
Jens
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