Hallo,
Zitat:
Zitat von bommelmann
11.10.2009 + drei Monate wäre der 11.01.2010 gewesen. Danach ist das doch "verjährt", oder?
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aus dem schon genannten Link zitiere ich mal den Knackpunkt:
Zitat:
Diese Verjährungsfristen sind keine absoluten Fristen, sondern durch bestimmte Handlungen, mit denen die Verfolgungsbehörden dokumentieren, dass sie eine Sache nicht einfach liegen lassen, sondern weiterhin verfolgen wollen, wird die Verjährung unterbrochen. Dies bedeutet, dass jedes Mal von der Vornahme einer verjährungsunterbrechenden Handlung an eine neue Verjährungsfrist beginnt (solange also ein Bußgeldbescheid noch nicht erlassen ist, also ein neuer Drei-Monats-Zeitraum, danach ein Sechs-Monats-Zeitraum).
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Wenn sich also ein Mitarbeiter der Verfolgungsbehörde mit dem Fall beschäftigt, unterbricht dies die Verjährung. Das Fiese daran ist, dass Du das nicht unbedingt mitbekommst -das wird dann erst bei dem Einwand der Verjährung klar, möglicherweise erst bei einer Gerichtsverhandlung. Also: Stelle merken und bremsen!
Gruß
Boris