Zitat:
Zitat von JVogel
So nicht richtig, da sagt der BGH etwas anderes!
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Ja was sagt es denn ?
Die Wegstreckenanzeige (Kilometerstand) in einem Kraftfahrzeug ist keine technische Aufzeichnung im Sinne des § 268 StGB (BGHSt 29, 204).
Zudem kann der Verkäufer nur dann rechtlich belangt werden (z.B. 5 Jahre Knast) wegen Betrug wenn ihm nachgewiesen wird, dass er die Manipulation vorgenommen bzw. Kenntnis davon hatte.
Bin mir nicht sicher dass selbst bei Rückgabe des Fahrzeugs an den Händler dieser den kompletten Kaufpreis zurückzahlen muss, da das Fahrzeug schliesslich 3 Monate genutzt wurde. Ich denke hier wurden auf beiden Seiten (falls der Verkäufer nichts davon wusste) grosse Fehler gemacht.