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Alt 06.02.2009, 19:53   #1
derotsoH
Gast
 
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Standard

ja eben du hast doch die garantie.. hin fahren austauschen lassen und ab dafür
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Alt 06.02.2009, 20:10   #2
Adi
Kombinator auf Zeit
 
Benutzerbild von Adi
 
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
Standard

Zitat:
Zitat von derbähr Beitrag anzeigen
ja eben du hast doch die garantie.. hin fahren austauschen lassen und ab dafür
Zitat:
Zitat von Lexmaul Beitrag anzeigen
Ja, aber Du hast doch die Gebrauchtwagengarantie

Die hast Du ja dazugekauft - anders als die Gewährleistung, die man bei B2B ausschließen kann.
Die Reparatur wird über 1000€ kosten, da ich keine €+, sondern die Meneks habe, bleiben bei mir >400€ hängen.
Verarmen werde ich sicherlich nicht.
Da ich aber noch immer nicht die Garantieurkunde habe (mittlerweile 5 Telefonate), dass Autohaus sich ansonsten auch sehr schlecht was Service etc. angeht, verkauft hat, habe ich an der Kostenübernahme = null Interesse.

Gruß Adi
__________________

Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag.
Adi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2009, 09:34   #3
hunmen
Gast
 
Ort:
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Standard

Zitat:
Zitat von Adi Beitrag anzeigen
Die Reparatur wird über 1000€ kosten, da ich keine €+, sondern die Meneks habe, bleiben bei mir >400€ hängen.
Verarmen werde ich sicherlich nicht.
Da ich aber noch immer nicht die Garantieurkunde habe (mittlerweile 5 Telefonate), dass Autohaus sich ansonsten auch sehr schlecht was Service etc. angeht, verkauft hat, habe ich an der Kostenübernahme = null Interesse.

Gruß Adi
wie die anderen schon sagten hat die garantie nix mit gewährleistung zu tun.
hat er diese aufgrund deiner selbstständigkeit ausgeschlossen???
wenn ja pech gehabt. und wenns ganz blöd läuft weigert sich die garantie auch,weil ja noch nix unterschrieben ist und du noch keine urkunde hast.
wenn der händler nich kooperativ ist kann es sein da du auf dem ganzen schaden sitzen bleibst.
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Alt 11.02.2009, 17:39   #4
Adi
Kombinator auf Zeit
 
Benutzerbild von Adi
 
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
Standard

Zitat:
Zitat von hunmen Beitrag anzeigen
wie die anderen schon sagten hat die garantie nix mit gewährleistung zu tun.
hat er diese aufgrund deiner selbstständigkeit ausgeschlossen???
wenn ja pech gehabt. und wenns ganz blöd läuft weigert sich die garantie auch,weil ja noch nix unterschrieben ist und du noch keine urkunde hast.
wenn der händler nich kooperativ ist kann es sein da du auf dem ganzen schaden sitzen bleibst.
Ausgeschlossen ist rein gar nichts, weder auf Bestellung, noch auf Rechnung.
Auf der Bestellung ist groß vermerkt "1 Jahr Gebrauchtwagengarantie".

Ist meines Erachtens alles nebensächlich, mir gehts einfach nur darum:

Der Wagen wurde mit diesem Defekt an mich verkauft, ohne das es mir mitgeteilt wurde (Gewährleistung, Garantie, Sachmängelhaftung etc. mal aussen vor).
Kann ich den Händler deswegen belangen?

Gruß Adi
Adi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2009, 19:36   #5
ArgoN
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von ArgoN
 
Registriert seit: 31.12.2006
Ort: Osnabrück
Fahrzeug: E28-520i (03.87)
Standard

Es müsste sich hierbei entweder um einen "Verstecken Mangel" oder um einen "Arglistig verschwiegenen Mangel" handeln. Je nach dem ob der Verkäufer von dem Schaden beim Verkauf wusste.

Somit hat man folgende Rechte:
1.Nacherfüllung
2.Schadensersatz neben der Leistung
3.Rücktritt vom Kaufvertrag
4.Minderung
5.Schadensersatz anstelle der Leistung

Da es sich um einen Zweiseitigen Handelskauf handelt, muss man bei versteckten Mängeln, bei Entdeckung des Mangels sofort Rügen.
ArgoN ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2009, 19:49   #6
Adi
Kombinator auf Zeit
 
Benutzerbild von Adi
 
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
Standard

Zitat:
Zitat von ArgoN Beitrag anzeigen
Es müsste sich hierbei entweder um einen "Verstecken Mangel" oder um einen "Arglistig verschwiegenen Mangel" handeln. Je nach dem ob der Verkäufer von dem Schaden beim Verkauf wusste.

Somit hat man folgende Rechte:
1.Nacherfüllung
2.Schadensersatz neben der Leistung
3.Rücktritt vom Kaufvertrag
4.Minderung
5.Schadensersatz anstelle der Leistung

Da es sich um einen Zweiseitigen Handelskauf handelt, muss man bei versteckten Mängeln, bei Entdeckung des Mangels sofort Rügen.
Ich will nichtmal meinen, dass die vom Defekt wussten. Da man mir nach mittlerweile 6 Telefonaten (die letzten davon schon sehr pissig) noch immer keine Garantieurkunde zugeschickt hat bzw. der Defekt ins lächerliche gezogen wird, habe ich natürlich auch keine Lust mehr, freundlich mit dem Händler umzugehen.

Mein nächster Schritt ist auf jeden Fall der Gang zu meinem Anwalt.

Bin mit dem Wagen am 02.01.09 nach Hause gefahren. Am Dienstag, den 06.01. hatten wir ihr in auf der Bühne und haben den Mangel entdeckt.
Tags drauf habe ich sofort angerufen.

Das ist meines Erachtens noch immer sofort.

Was kann ich nun tun?
Nen Schreiben an den Händler mit sämtlichen Fakten inkl. Vermerk mit der Androhung des Ganges zum Anwalt?

Gruß Adi
Adi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2009, 20:07   #7
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
Benutzerbild von E66-Fan
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
Standard

Zitat:
Zitat von Adi Beitrag anzeigen
Das ist meines Erachtens noch immer sofort.
Im Gesetzestext steht "unverzüglich".

Ab 17 Uhr wird es schwierig den passenden Ansprechpartner zu finden, also reicht auch der nächste Tag.
Da dürften die dir keinen Strick draus knüpfen können...
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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