


Blicken Sie zurück auf die wichtigsten Automessen, z. B. auf folgende Messe:
 Genfer Salon 2006
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06.02.2009, 19:53
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#1
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Gast
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ja eben du hast doch die garantie.. hin fahren austauschen lassen und ab dafür
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06.02.2009, 20:10
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#2
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Kombinator auf Zeit
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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Zitat:
Zitat von derbähr
ja eben du hast doch die garantie.. hin fahren austauschen lassen und ab dafür
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Zitat:
Zitat von Lexmaul
Ja, aber Du hast doch die Gebrauchtwagengarantie
Die hast Du ja dazugekauft - anders als die Gewährleistung, die man bei B2B ausschließen kann.
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Die Reparatur wird über 1000€ kosten, da ich keine €+, sondern die Meneks habe, bleiben bei mir >400€ hängen.
Verarmen werde ich sicherlich nicht.
Da ich aber noch immer nicht die Garantieurkunde habe (mittlerweile 5 Telefonate), dass Autohaus sich ansonsten auch sehr schlecht was Service etc. angeht, verkauft hat, habe ich an der Kostenübernahme = null Interesse.
Gruß Adi
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Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag.
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11.02.2009, 09:34
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#3
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Gast
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Zitat:
Zitat von Adi
Die Reparatur wird über 1000€ kosten, da ich keine €+, sondern die Meneks habe, bleiben bei mir >400€ hängen.
Verarmen werde ich sicherlich nicht.
Da ich aber noch immer nicht die Garantieurkunde habe (mittlerweile 5 Telefonate), dass Autohaus sich ansonsten auch sehr schlecht was Service etc. angeht, verkauft hat, habe ich an der Kostenübernahme = null Interesse.
Gruß Adi
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wie die anderen schon sagten hat die garantie nix mit gewährleistung zu tun.
hat er diese aufgrund deiner selbstständigkeit ausgeschlossen???
wenn ja pech gehabt. und wenns ganz blöd läuft weigert sich die garantie auch,weil ja noch nix unterschrieben ist und du noch keine urkunde hast.
wenn der händler nich kooperativ ist kann es sein da du auf dem ganzen schaden sitzen bleibst.
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11.02.2009, 17:39
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#4
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Kombinator auf Zeit
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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Zitat:
Zitat von hunmen
wie die anderen schon sagten hat die garantie nix mit gewährleistung zu tun.
hat er diese aufgrund deiner selbstständigkeit ausgeschlossen???
wenn ja pech gehabt. und wenns ganz blöd läuft weigert sich die garantie auch,weil ja noch nix unterschrieben ist und du noch keine urkunde hast.
wenn der händler nich kooperativ ist kann es sein da du auf dem ganzen schaden sitzen bleibst.
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Ausgeschlossen ist rein gar nichts, weder auf Bestellung, noch auf Rechnung.
Auf der Bestellung ist groß vermerkt "1 Jahr Gebrauchtwagengarantie".
Ist meines Erachtens alles nebensächlich, mir gehts einfach nur darum:
Der Wagen wurde mit diesem Defekt an mich verkauft, ohne das es mir mitgeteilt wurde (Gewährleistung, Garantie, Sachmängelhaftung etc. mal aussen vor).
Kann ich den Händler deswegen belangen?
Gruß Adi
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11.02.2009, 19:36
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 31.12.2006
Ort: Osnabrück
Fahrzeug: E28-520i (03.87)
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Es müsste sich hierbei entweder um einen "Verstecken Mangel" oder um einen "Arglistig verschwiegenen Mangel" handeln. Je nach dem ob der Verkäufer von dem Schaden beim Verkauf wusste.
Somit hat man folgende Rechte:
1.Nacherfüllung
2.Schadensersatz neben der Leistung
3.Rücktritt vom Kaufvertrag
4.Minderung
5.Schadensersatz anstelle der Leistung
Da es sich um einen Zweiseitigen Handelskauf handelt, muss man bei versteckten Mängeln, bei Entdeckung des Mangels sofort Rügen.
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11.02.2009, 19:49
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#6
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Kombinator auf Zeit
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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Zitat:
Zitat von ArgoN
Es müsste sich hierbei entweder um einen "Verstecken Mangel" oder um einen "Arglistig verschwiegenen Mangel" handeln. Je nach dem ob der Verkäufer von dem Schaden beim Verkauf wusste.
Somit hat man folgende Rechte:
1.Nacherfüllung
2.Schadensersatz neben der Leistung
3.Rücktritt vom Kaufvertrag
4.Minderung
5.Schadensersatz anstelle der Leistung
Da es sich um einen Zweiseitigen Handelskauf handelt, muss man bei versteckten Mängeln, bei Entdeckung des Mangels sofort Rügen.
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Ich will nichtmal meinen, dass die vom Defekt wussten. Da man mir nach mittlerweile 6 Telefonaten (die letzten davon schon sehr pissig) noch immer keine Garantieurkunde zugeschickt hat bzw. der Defekt ins lächerliche gezogen wird, habe ich natürlich auch keine Lust mehr, freundlich mit dem Händler umzugehen.
Mein nächster Schritt ist auf jeden Fall der Gang zu meinem Anwalt.
Bin mit dem Wagen am 02.01.09 nach Hause gefahren. Am Dienstag, den 06.01. hatten wir ihr in auf der Bühne und haben den Mangel entdeckt.
Tags drauf habe ich sofort angerufen.
Das ist meines Erachtens noch immer sofort.
Was kann ich nun tun?
Nen Schreiben an den Händler mit sämtlichen Fakten inkl. Vermerk mit der Androhung des Ganges zum Anwalt?
Gruß Adi
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11.02.2009, 20:07
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#7
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von Adi
Das ist meines Erachtens noch immer sofort.
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Im Gesetzestext steht "unverzüglich".
Ab 17 Uhr wird es schwierig den passenden Ansprechpartner zu finden, also reicht auch der nächste Tag. 
Da dürften die dir keinen Strick draus knüpfen können...
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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