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Alt 21.06.2011, 01:06   #1
Waldfrosch
Bastelwagenbesitzer
 
Benutzerbild von Waldfrosch
 
Registriert seit: 25.11.2009
Ort: Winkelhaid
Fahrzeug: X5 3.0d, Pacifica, XK-R, Smart mhd
Standard Rechtliche Frage wegen Verkauf

Mal ne Frage, weil um die Uhrzeit geht mein ANwalt net ans Tele.

Ich habe vor 10 Tagen einen knapp 2-jährigen Peugeot 207 mit 17TKM verkauft.
Der Käufer wollte unbedingt den 20.000 Service gemacht haben, sowie TÜV neu ,hat eine Anzahlung 500€ geleistet und wollte den Restbetrag von seiner Hausbank finanzieren.
Dann wollte er mir ein Auto in Zahlung geben, über den Inzahlungspreis waren wir uns auch einig.....

Der Kaufvertrag ansich fand leider nur mündlich statt....ich habe ihm lediglich eine Quittung für die Anzahlung geschrieben, weil er so im Stress war.

Jetzt habe ich TÜV neu gemacht, Service 20TKM bei Peugeot (zus. ca. 400€)
Zwischenzeitlich rief er an, dass er sein altes Auto doch net in Zahlung geben will (wahrscheinlich zahlt ein anderer mehr...) ich meinte dann zähneknirschend ok (obwohl ich an dem AUto nochmal 500€ verdient hätte - ab nach Russland...)

Nun simst er mir er hätte von der Bank weniger bekommen...blabla....und wir hätten ja Kaufpreis x ausgemacht (dabei war es x+200€). und er hätte nun kaum Geld noch zum Essenkaufen und wenn ich ihm net entgegenkomme, dann lässt er den Deal platzen.....

Ja was mach ich nun? Sowas kam mir nich nie unter...
Habe nun 400€ ausgegeben von seinen 500, habe allen anderen nachfolgenden Interessenten abgesagt....und der kommt mir so blöd?

We ist da die Rechtslage? Der Vertrag war mündlich (ich könnte mir wieder eine watschn, habe ich dem doch vertraut) und nun kackt der herum, weil seine Bank ihm nicht das Geld gegeben hat was er bräuchte....

Wie mieint ihr?
Waldfrosch ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2011, 05:24   #2
Boom shakalaka
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Boom shakalaka
 
Registriert seit: 01.07.2010
Ort: Meerbusch
Fahrzeug: E32 735i 4.88
Standard

keine Chance! Die Anzahlung kannst du behalten, aber ohne schriftlichen Krams wird schlecht aussehen für dich.

Es sei denn er gibt den mündlichen Kaufvertrag zu, bloß das wird er sicher nicht. Also steht Aussage gegen Aussage.

Son mist. Nächstes Mal aufschreiben!
__________________
Du bleibst unvergessen! Dirk Danker 25.8.1979- 21.4.2004
Boom shakalaka ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2011, 05:28   #3
Geius
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Geius
 
Registriert seit: 19.08.2010
Ort: Haßfurt
Fahrzeug: 730d LCI E 65 28.10.2005
Standard

Guten Morgen Remi,


für den Anwalt bzw. zur Beurteilung im Forum noch folgende Fragen vorab:

bist Du privater oder gewerblicher Verkäufer/Käufer?

Falls gewerblich, wem gehört die Firma wegen der Fragestellung, ob Du als Inhaber/GF Partei oder als MA Zeuge bist?

Hat der Typ echt kein Geld oder kann er sehr wohl einen Rechtsstreit finanzieren?

Gibt es Zeugen für Dein oder sein Handeln?

Nur für Dich: wie bist Du selbst bei kasse für den ggf. Streit?


Viele Grüße aus Haßfurt


Günter
Geius ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2011, 08:03   #4
Waldfrosch
Bastelwagenbesitzer
 
Benutzerbild von Waldfrosch
 
Registriert seit: 25.11.2009
Ort: Winkelhaid
Fahrzeug: X5 3.0d, Pacifica, XK-R, Smart mhd
Standard

Leider habe ich keinen Vertrag aufgesetzt, sondern ihm nur eine Quituung für die Anzahlung gegeben.
Vertrag is Vertrag, obmündlich oder in schriftform, dennch ärgere ich mich.
Bisher kam mir so ein Kunde noch nicht unter.
Erst verweigert er die Dreingabe seines Altwagens und jetzt streitet er wegen dem vereinbarten Kaufpreis.

Das schlimme ist, dass ich vom Preis 200€ runtergehen und ihm weitere 200€ Stunden soll.
Die Anzahlung beträgt 5% vom Kaufpreis, wobei ich diese fast ganz für seinen gewünschten Service und den neuen TÜV ausgegeben habe.

Gruß

Geändert von knuffel (21.06.2011 um 22:07 Uhr). Grund: Überflüssiges VOLL-Zitat entfernt!
Waldfrosch ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2011, 08:20   #5
ramsesp
Born to run
 
Benutzerbild von ramsesp
 
Registriert seit: 23.11.2010
Ort: Berlin
Fahrzeug: E30, E36, E38, C4
Standard

Beantworte doch mal Günter's Fragen, die sind schon sehr zielführend.
Und, so leid es mir tut: jeden Tag steht ein Doofer auf, diesmal warst Du es. Ein Fahrzeugkauf oder -verkauf ohne schriftliche Vereinbarung ist ein NoGo, anzahlung hin oder her. Da würde ich keinen Anwalt mit beschäftigen, sondern Lehren draus ziehen und anderweitig verkaufen.
Deine Investitionen hast Du doch raus und kannst die Kiste mit Tüv noch besser anbieten.
Axel
ramsesp ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2011, 08:29   #6
Andimp3
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Andimp3
 
Registriert seit: 11.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
Standard

Zitat:
Zitat von Waldfrosch Beitrag anzeigen
Leider habe ich keinen Vertrag aufgesetzt, sondern ihm nur eine Quituung für die Anzahlung gegeben.
Die Anzahlungsquittung ist natürlich ein Indiz dafür, das ein Kaufvertrag geschlossen wurde. ABER wenn Du keine Zeugen über den Vertragsinhalt hast wird es schwierig bis unmöglich den Vertrag auch durchzusetzen.

Zitat:
Vertrag is Vertrag, obmündlich oder in schriftform, dennch ärgere ich mich.
Das ist zwar richtig - aber die Schriftform erleichtert den Nachweis des Vertragsinhaltes doch ungemein Wenn Du also keine Zeugen hast - vergiss das schnell den Vertrag mit rechtlichen Mitteln durchzusetzen oder die Anzahlung zu behalten. Beides wird mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitern.

Zitat:
Das schlimme ist, dass ich vom Preis 200€ runtergehen und ihm weitere 200€ Stunden soll.
Die Anzahlung beträgt 5% vom Kaufpreis, wobei ich diese fast ganz für seinen gewünschten Service und den neuen TÜV ausgegeben habe.
Da ist nun die Frage was mehr Sinn macht - auf die Wünsche des tollen Kunden eingehen oder ihm seine 500 Euro zurück geben.

Letztendlich ne Frage was Du denkst wie Du finanziell besser fährst.
Andimp3 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2011, 08:29   #7
loc-dogg
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von loc-dogg
 
Registriert seit: 06.10.2009
Ort: Jülich
Fahrzeug: Ford Focus Kombi
Standard

verstehe nicht so ganz das problem...
du hast doch von ihm 500 euro bekommen und alles machen lassen für 400 euro?! richtig?
Wenn er jetzt nicht mehr kaufen will/kann, dann würde ich dem sagen, dass die anzahlung auch nicht mehr zu verfügung steht!
hast du doch 100 euro gewinn gemacht.
loc-dogg ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2011, 08:33   #8
7erfly
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von 7erfly
 
Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
Standard

Würde ich auch so sehen! Service ist auf seine Kosten gemacht, die Anzahlung damit ausgegeben. Sag dem Typen ab. Sei vielleicht am Ende froh, dass es nichts geworden ist. Der kommt bestimmt nach ein paar Wochen noch mit Nachforderungen für irgendwelche Sachen.

So hast du frischen Service und TÜV und bekommst vielleicht wo anders noch mehr

Übrigens hilft einem dann in der Praxis was schriftliches auch kaum weiter. Hat ein Bekannter auch durch. Alles schriftlich fest gemacht, Auto sollte drei Wochen später abgeholt werden, sogar 1000 EUR wurden ihm angezahlt. Nun will der Käufer nicht mehr, will seine anzahlung zurück. Klar könnte er nun auf Erfüllung des Vertrages pochen, aber im Zweifelsfall eben nur auf dem Klageweg. Das dauert unter Umständen 1-2 Jahre und so lange steht sein Auto unverkauft rum. Hat man auch nichts von...
7erfly ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2011, 11:01   #9
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
Benutzerbild von E66-Fan
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
Standard

Rein rechtlich ist die Anzahlung bei nicht-zustande-kommen des Vertrages zurückzugewähren. Daher bedeutet eine Anzahlung nicht das, für was sie umgangssprachlich gehalten wird.

Für einen vorgezogenen Service und eine vorgezogene AU/HU steht in einem solchen Fall dem VK Schadenersatz zu. Diesen kann aus der Anzahlung geltend machen. Auslegungssache ist dabei, ob nur ein Teil der angefallenen Kosten geltend gemacht werden können, da der Service/die HU/AU so oder so in einigen Monaten angefallen wären.
Grundsätzlich steht auch im Falle des nicht-zustande-kommens dem benachteiligten Vertragspartner Schadenersatz zu. Auch diesen könnte er aus der Anzahlung geltend machen.
Rechtlich ist es, wie schon gesagt wurde, irrelevant, ob der Vertrag nun schriftlich oder mündlich geschlossen wurde. Lediglich die Beweisbarkeit und der Inhalt sind dabei fragwürdig. Eine geleistete Anzahlung ist ein klares Indiz für einen Kaufvertrag.
__________________
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E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2011, 11:01   #10
Waldfrosch
Bastelwagenbesitzer
 
Benutzerbild von Waldfrosch
 
Registriert seit: 25.11.2009
Ort: Winkelhaid
Fahrzeug: X5 3.0d, Pacifica, XK-R, Smart mhd
Standard

Es geht ja net darum ob ein Kaufvertrag zustande kam oder nicht, das ist unbestritten. Mir geht es auch nich um Erfüllung, mir gehts m die Tatsache, dass der Käufer die vereinbare Summe drücken will und wen ch nicht nachgebe seine ANzahlung zurückfordert.
In meinem AUgen stehen ihm 100 Restbetrag zu. Ich hatte ja Aufwendungen.

Das Auto bekomme ich anderweitig auch so los.
Waldfrosch ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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