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24.08.2006, 10:14
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#2
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Inefficient Dynamics
Registriert seit: 17.06.2002
Ort: Bedburg
Fahrzeug: E32 Highline & 750iL, E38 750iL, 750iLS & 730d, E23 732i, E30 Cabrio, R129, W126 280SE, 2x E46 Cabrio LPG, Alfa 916, Fiat 500 Vintage, X5 4.6is, XK8
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Aua!
Mal eine Verständnisfrage:
Angenommen, DU seist der Autohändler bzw. die Garantiefirma. Da fährt eine Kundin mit dem bei Dir gekauften bzw. versicherten Auto ein Jahr umher, ohne jeglichen Service an dem Auto machen zu lassen.
In jeder Gebrauchtwagengarantie steht in den Bestimmungen drin, dass die Services einzuhalten sind. Und bei 20 TKM wäre da mindestens einer fällig gewesen. Und wenn nicht nach KM, so mindestens einmal im Jahr. Das steht auch in der Betriebsanleitung vom Opel drin.
Es ist wie bei uns Menschen: Viele gehen erst mit dem Kopf unterm Arm zum Arzt. Dann, wenn's wirklich ernst oder zu spät ist. Wer handelt denn heute noch für sein eigenes Wohl und präventiv? 1x im Jahr Gesundheitscheck? Wozu? Mir geht's doch jetzt gerade gut.
Also: Würdest DU der Frau den Schaden begleichen, wenn sie Deine Kundin wäre? Sie aber dem Auto keine Wartung und Pflege hat zukommen lassen? - Wohl eher nicht.
Freude am Fahren
Alexander
__________________
Als Gott den Menschen erschuf, da war er bereits müde. - Das erklärt einiges. (Marc Twain)
Und merke! Wenn die Vorderachse poltert, erstmal Reset machen! (Mick)
Luxus ist nicht Überfluss, sondern die Perfektion des Notwendigen! (Henry Royce)
Wir können nicht beweisen, dass ein Auto eine Seele hat, aber wir können so handeln. (Porsche Classic)
if (AHNUNG == 0) { read FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; } else { use brain; make post; }
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24.08.2006, 10:29
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#3
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Gast
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zu deinem verständnis:
ich bin prinzipell gegen so klage sachen etc.
a. waren es noch keine 20 000 km
b noch kein jahr
c will ich eignetlich mehr auf die gesetzliche gewährleistung hinaus...
ich sehe da 2 frauen die einfach nur ganz derb über den leisten gezogen werden sollen.
die wollen 2800 euro für den tigra motor...
und bitte doch nur noch postings mit sachdienlichen antworten keine moralpredigten
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24.08.2006, 10:53
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#4
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Inefficient Dynamics
Registriert seit: 17.06.2002
Ort: Bedburg
Fahrzeug: E32 Highline & 750iL, E38 750iL, 750iLS & 730d, E23 732i, E30 Cabrio, R129, W126 280SE, 2x E46 Cabrio LPG, Alfa 916, Fiat 500 Vintage, X5 4.6is, XK8
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Moral...
Nun denn, dann eben sachdienlich:
Beide Parteien setzen sich mit einer neutralen Person an den runden Tisch und mögen versuchen, sich gütlich zu einigen. Das Gespräch suchen ist immer der beste Ansatz.
Mit einem gestempelten Serviceheft hätte man als Kunde natürlich bessere Chancen. Serviceintervalle sind immer noch dann durchzuführen, wann der Hersteller des Autos bzw. die Betriebsanleitung oder der Wartungsplan dies vorsieht. Und da ist nicht relevant, ob "noch kein Jahr vorüber ist" oder "noch keine XYZ Kilometer voll sind". Aber das Kind ist in den Brunnen gefallen.
Da die Garantiebestimmungen wohl nicht eingehalten wurden, wird auch von juristischer Seite wenig bis keine Chance auf Erfolg bestehen. Jedenfalls nicht gegen die Garantie gebende Versicherung. Außerdem greift auch meines Wissens nach der Hälfte der Gewährleistungszeit die Beweislastumkehr. Und mangels Wartung(-snachweis) sieht es dunkel aus, in dieser Sache gegen den Autohändler vorzugehen.
Hoffe, das hilft ein wenig.
Wobei meine o. g. Frage noch nicht beantwortet wäre.
See Ya!
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24.08.2006, 10:56
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#5
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Gast
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es war noch kein kundendienst fällig
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26.08.2006, 10:47
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von derbähr
man hat doch als privater 1 jahr garantie...
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Nein, Du meinst Gewährleistung. Der Unterschied zur Garantie ist, daß die Gewährleistung sich NUR auf den Zustand im Kaufzeitpunkt bezieht.
Da sie bei Kauf mit dem Auto vom Hof des Händlers gefahren ist, war der Motor da ja noch funktionstüchtig. Tritt hinterher ein Schaden auf, müßtest Du darlegen, daß es sich um einen sogenannten Sachmangel bereits im Kaufzeitpunkt handelt, der bloß erst später aufgetreten ist. Während des ersten halben Jahres nach Kauf greift beim Privatkäufer ggf. die Beweislastumkehr. Hier ist das halbe Jahr aber bereits abgelaufen, also hilft die Beweislastumkehr nicht.
Bliebe also nachzuweisen, daß der Motor bereits im Kaufzeitpunkt "eine Macke hatte". Was nur mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens gelingen dürfte (Ergebnis ungewiß, Kostenrisiko gewiß).
Unter welchen Bedingungen eine daneben bestehende Garantie gilt, ergibt sich aus den Garantiebedingungen, bei deren inhaltlicher Ausgestaltung der Garantiegeber frei ist. Hier hilft nur genaues Lesen der Bedingungen.
HTH
RS744
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26.08.2006, 16:00
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#7
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Gast
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Zitat:
Zitat von RS744
Nein, Du meinst Gewährleistung. Der Unterschied zur Garantie ist, daß die Gewährleistung sich NUR auf den Zustand im Kaufzeitpunkt bezieht.
Da sie bei Kauf mit dem Auto vom Hof des Händlers gefahren ist, war der Motor da ja noch funktionstüchtig. Tritt hinterher ein Schaden auf, müßtest Du darlegen, daß es sich um einen sogenannten Sachmangel bereits im Kaufzeitpunkt handelt, der bloß erst später aufgetreten ist. Während des ersten halben Jahres nach Kauf greift beim Privatkäufer ggf. die Beweislastumkehr. Hier ist das halbe Jahr aber bereits abgelaufen, also hilft die Beweislastumkehr nicht.
Bliebe also nachzuweisen, daß der Motor bereits im Kaufzeitpunkt "eine Macke hatte". Was nur mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens gelingen dürfte (Ergebnis ungewiß, Kostenrisiko gewiß).
Unter welchen Bedingungen eine daneben bestehende Garantie gilt, ergibt sich aus den Garantiebedingungen, bei deren inhaltlicher Ausgestaltung der Garantiegeber frei ist. Hier hilft nur genaues Lesen der Bedingungen.
HTH
RS744
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Danke, so eine Antwort wollte ich, meine Frage ist beantwortet
Vielen Dank und viele Grüße
Micha
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