Paradebeispiel dafür wie Leute meinen sich mit eBay selbständig was aufbauen
zu wollen, aber von tuten und blasen keine Ahnung haben.
Die Auktion ist definitiv stark missverständlich, nur haben beide Parteien im
gewerblichen Verkauf das Recht vom Kauf zurück zu treten, vor allem wenn
man sich über soetwas uneinig ist. Nennt sich Verkaufsagent, scheint auch
als solcher tätig zu sein, ist aber von eBay nicht als solcher anerkannt.
Ich würde mich wegen solcher PillePalle Beträge nicht auf einen Streit einlassen,
selbst wenn man letztendlich als Sieger daraus hervor geht. Einfach von
seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, Geld zurückfordern und fertig.
Wenn Du ihm eine reinwürgen willst lass ihn abmahnen, da er keinerlei
rechtliche Auflagen erfüllt in seinen Auktionen und zum Beispiel die klare
Anbieterkennzeichnung fehlt. Auch der Auschluss von "Garantie und
Ersatzanspruch" ist rechtswidrig, denn genau da liegt das große Risiko
der Verkaufsagenten, dass sie Gewärleitung geben MÜSSEN auf Ware die
sie in Kommission bekommen.
eBay ist für gewerblichen Verkauf ein heißes Pflaster auf dem man zig Dinge
beachten muss, da dieselben Richtlinien gelten wie bei jedem normalen
OnlineShop - er hat keine Ahnung und bringt sich so selbst in Teufels Küche.
Über kurz oder lang wird er gehörig auf die Schnautze fallen. Alleine schon,
dass er so viel bei 1 EUR starten lässt ... seine Kunden werden es ihm
danken, wenn ihre Ware verrammscht wird und sie drauf bezahlen.
Gruß
Dominik