Muss die Versicherung zahlen?
Hallo,
folgende Sachlage:
Ein Auto steht kurz haltend am Strassenrand. Von der gegenüberliegende Seite fährt rückwärts jemand in die Tür des haltenden Wagens.
Schaden eine tiefe Delle in der Fahrertür, Fondtür auf der Fahrerseite hatte einen wegzupolierenden Kratzer.
Der geparkte Wagen wurde noch am selben Tag von einem Gutachter geschätzt.
Fahrzeugwert um die 6500€, Schaden am Wagen ~3300€. Eingerechnet wurden bei der Begutachtung Demontage sämtlicher Anbauteile der Fahrerseite, eine neue Tür vorn, eine neue Tür hinten. Lackieren der gesamten Fahrerseite inklusive Kotflügel und Seitenwand. Montage.
Das Gutachten wurde zur gegnerischen Versicherung gesendet.
Repariert wurde der Wagen wie folgt. Fahrertür aus eBay in der passenden Farbe mit allen Teilen. Und die Fondtür wurde poliert.
Ist es denn nun rechtens die Summe bei der Versicherung einzuklagen die im Gutachten angegeben wurde? Denn diese will nur einen Bruchteil zahlen.
Nutzungsausfall wurde auch noch in Höhe von rund 330€ berechnet.
Ein Gutachten nach der "Reparatur" wurde erstellt und nochmal die MwSt bei der Versicherung angezeigt.
Die eigentlichen Materialkosten für die Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall sind nicht mal 200€ und 2h für den Umbau der Tür welcher nicht in einer Werkstatt gemacht wurde.
Kurz dazu, ich bin kein Unfallbeteiligter sondern stehe da aussen vor. Ich kenne den Geschädigten und finde es fast unverschämt für so eine Lapalie die Versicherung so abzuziehen.
Allerdings hätte ich gerne eine Äusserung über eine eventuelle Rechtslage dazu.
Gruss
Lumi
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