Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 27.02.2010, 22:04   #2
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von KlaJac Beitrag anzeigen
"Gefährlich" ist das von Dir angeführte Andienungsrecht, weil dies nicht dem eigentlichen Charakter eines Mietvertrags entspricht. Insbesondere wenn nach Leasingende davon Gebrauch gemacht wird und der erzielte Gewinn für das FA nachvollziehbar ist.

Ein Andienungsrecht ist weder von Jens angesprochen worden noch wäre es gefährlich für die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums zum Leasinggeber, ganz im Gegenteil!

Gefährlich könnte hingegen ein vertragliches Ankaufsrecht für den Leasingnehmer sein. Deshalb ist das aus der Vertragspraxis auch verschwunden.
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten