Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 14.08.2009, 13:17   #12
peterpaul
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von peterpaul
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
Standard

Zitat:
Zitat von Morg Beitrag anzeigen
§42 StVZO:

(3)........

Achso.. ich habe den 95 l-Tank in der Reserveradmulde. Mögliche Tankmenge variiert zwischen 77 und 88 Litern, wenn ich ihn voll mache
Im Leer-Gewicht des fahrfertigen Fahrzeugs ist IMMER der Fahrer mit enthalten - bzw. sollte so sein!!!!
Das ist vor 2000 offensichtlich nicht so gewesen -
also müsste die Rechnung auf der Basis deiner Papier-Daten so lauten
Leermasse 1915 + 75 = 1990 kg
2375 - 1990 - 100 = 285 kg Zuladung
285 / 75 = 3,8

Das macht maximal zulässig 3 Mitfahrer und 60 kg Gepäck.
Laut Aussage des TÜVs darf erst bei weniger als 5 kg, die an einer zusätzlichen Person fehlen, aufgerundet werden - dann muss aber rechtlich gesehen der Kofferraum leer bleiben.
2375 müssen als Gesamtgewicht verwendet werden, da du ja ohne Anhänger fährst ...(die 75 kg Differenz sind NUR als Deichselstützlast zugelassen)

unser 740 E38:
Eintragung:
Leergewicht (gewogen) : 2150
Zul. Gesamtgewicht: 2385

Personen incl. Fahrer: 4

Der MA von einem anderen TÜV: "E38 wie auch die S-Klasse von den gleichen Baujahren haben IMMER ein zu geringes Leergewicht angegeben.
DAS ist allgemeines Wissen bei TÜV, DEKRA etc.
Die MÜSSEN nach dem Einbau einer Gasanlage gewogen werden - sonst ist die TÜV-Bescheinigung über den Einbau der Gasanlage fahrlässig!"

Außerdem ist IMMER der Fahrer für die tatsächlichen Gewichtsverhältnisse im Fahrzeug verantwortlich...
WER von uns wiegt schon maximal 75 kg ???
Und mit den realen Gegebenheiten darf eben das maximale Gesamtgewicht NICHT überschritten werden.
... egal was in den Papieren steht ...


mfg
peter

Geändert von peterpaul (14.08.2009 um 13:22 Uhr).
peterpaul ist offline   Antwort Mit Zitat antworten