BMW 7er, Modell E32 |
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17.04.2019, 14:53
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#11
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Zitat:
Zitat von Saba
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Was willst Du mir bitte mit Deinem Link zeigen? Bitte einen Paragraphen posten wo hervorgeht das KFZ Leuchten mit E Pruefzeichen in Deutschland verboten sind. So lange das ganze Bauteil inkl. LED geprueft und abgenommen ist, gibt es da keine Probleme.
https://www.autoteileprofi.de/ratgeb...leuchtung-1645
https://www.tuningblog.eu/kategorien...rlaubt-203378/
Zitat aus dem zweitem LINK
In regelmäßigen Abständen erhalten wir Anfragen von Lesern die ihr Fahrzeug gern mit einer LED Kennzeichenbeleuchtung nachrüsten möchten. Oftmals sind sie sich aber nicht sicher was erlaubt ist und was nicht. Die Leser verstehen nicht warum umgebaute LED-Scheinwerfer & Interieurbeleuchtungen verboten sind während zeitgleich die Händler mit „E-geprüft und eintragungsfrei“, „im Bereich der StVZO zugelassen“ oder „keine Eintragung oder ABE erforderlich“ werben. Wir sagen es Euch! Der Unterschied versteckt sich im Detail! Nicht erlaubt ist das Entfernen einer normalen Halogenlampe und anschließendes Ersetzen mittels LED-Soffitte. Erlaubt ist es dagegen die komplette Beleuchtungseinheit zu ersetzen. Eine LED Kennzeichenbeleuchtung mit E-Prüfzeichen hat die Genehmigung in Verbindung mit der Einheit (Fassung) erhalten und darf deshalb verbaut werden.
LED Soffitte Kennzeichenbeleuchtung LED Kennzeichenbeleuchtung was ist erlaubt / was nicht?
einzelne LED Soffitten in Halogenfassungen sind nicht erlaubt
Diese Kennzeichenbeleuchtungen entsprechen dann auch der vom Gesetzgeber einheitlichen Bauartgenehmigung die für Fahrzeuge vorgeschrieben ist. Die Kennzeichenbeleuchtungen aus dem Zubehör können bei unzähligen Händlern mit passgenauem Gehäuse geordert werden und ermöglichen einen schnellen und einfachen Austausch (Plug & Play). Verwendet wird hier oftmals SMD-LED-Lichttechnik mit mehreren LEDs je Leuchteinheit. Alternativ können auch Original LED Kennzeichenbeleuchtungen des Fahrzeugherstellers verbaut werden wenn diese passen. Die ist zum Beispiel dann der Fall wenn im Zuge eines Facelifts die Kennzeichenbeleuchtung mit LED Technik auf den Markt kam. Oftmals hat sich hier an der Grundform der ganzen Leuchteinheit nichts verändert so das diese ausgetauscht werden kann. Auch in diesem Fall ist ein E Prüfzeichen vorhanden.
Geändert von Raffael@735i (17.04.2019 um 15:04 Uhr).
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17.04.2019, 15:29
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.04.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW e32 735i 18.12.1986 Handgeschaltet
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Da drauf zu Antworten ist vergebene Mühe!
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Gruß aus dem Schwarzwald
Olli
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17.04.2019, 15:33
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#13
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Zitat:
Zitat von Saba
Da drauf zu Antworten ist vergebene Mühe!
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Wie ein kleines Kind Wenn Du es besser weisst dann bitte her damit, aber bitte nicht einfach einen Link zu Google posten, ich kann Google schon ganz gut alleine nutzen.
Ich habe Dir zwei Links gepostet wo es erklaert und als legal abgesegnet wird, aber Du behauptest immer noch das Gegenteil.
Deshalb wuerde ich gerne eine Erklaerung haben.
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17.04.2019, 15:38
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#14
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Honk
Registriert seit: 05.08.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: 735iA, Dodge Durango
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Zitat:
Zitat von Saba
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Nun ja, wenn Du so einen Link schon postest, dann solltest Du ihn auch 1. lesen und 2. verstehen
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17.04.2019, 15:41
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.04.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW e32 735i 18.12.1986 Handgeschaltet
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@Raffael@735i
Da hammers ja schwarz auf weiß...
Eine LED Kennzeichenbeleuchtung mit E-Prüfzeichen hat die Genehmigung in Verbindung mit der Einheit (Fassung) erhalten und darf deshalb verbaut werden.
Alles wird gut und keiner ist zu Schaden gekommen!
Geändert von Saba (17.04.2019 um 15:48 Uhr).
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17.04.2019, 15:46
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#16
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Neues Mitglied
Registriert seit: 16.05.2015
Ort: Berlin
Fahrzeug: E32 730iA V8 (06.92)
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Hallöchen,
wollte mich in diesem Zuge auch zu Wort melden, da ich das selbe Problem mit diesen Hella "Dingern" hatte und feststellen musste, dass die maximal für die Tonne geeignet sind.
Ich habe mir die folgenden LED universal Leuchten von Dectane zum kleben besorgt, funktionieren hervorragend, haben ein E Prüfzeichen und der Tüver fand sie völlig in Ordnung als Alternative zu den Originalen.
Grüße Patrick
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17.04.2019, 15:47
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#17
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Zitat:
Zitat von Saba
@Raffael@735i
Da hammers ja schwarz auf weiß...
Eine LED Kennzeichenbeleuchtung mit E-Prüfzeichen hat die Genehmigung in Verbindung mit der Einheit (Fassung) erhalten und darf deshalb verbaut werden.
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Also wieder nix ausser heisse Luft?
Edit: Oh Oh...schoen noch den Beitrag gaendert und das "ruhig Brauner" geloescht. Brauchst nix anedern, steh doch einfach zu dem Senf den Du von Dir gibst!
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17.04.2019, 15:53
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.04.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW e32 735i 18.12.1986 Handgeschaltet
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Ich wollte mich dann doch nicht auf dein Niveau runter lassen,
ist mir zu weit unten...
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17.04.2019, 16:05
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#19
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Mei, wenn man was behauptet sollte man auch in der Lage sein dieses zu belegen.
Jeder einzelne Link sagt wenn die ganze Kennzeichenbeleuchtung inkl. Gehaeuse gegen LED mit E Zeichen getauscht wird (so wie im Link Post #1) dann ist das OK und legal.
Und Du behauptest immer noch das sei nicht legal kannst es aber nicht belegen. Sorry wenn ich Deine Gefuehle mit der Wahrheit verletzt habe.
Du verunsicherst andere User mit Deinen nicht belegbaren Aussagen.
https://www.mercedes-forum.com/threa...v-dekra.73357/
Geändert von Raffael@735i (17.04.2019 um 16:11 Uhr).
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17.04.2019, 16:31
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.07.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
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Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Du verunsicherst andere User mit Deinen nicht belegbaren Aussagen.
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Mist, jetzt hab ich wegen "Saba" 32€ in den Müll geschmissen.
Wenn man schon auf andere hört,
dabei war ich mir sicher das die Dinger erlaubt waren.
M f G
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