BMW 7er, Modell E32 |
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15.10.2010, 22:52
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.10.2008
Ort: Sachsen
Fahrzeug: E32-730i (08.88) 5 Gang Schaltgetriebe ohne Klima
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Zitat:
Zitat von mowagman
...das mit dem Versicherungsschutz sollte man etwas nüchterner betrachten. Wenn man mit einem Anhänger und der nicht eingetragenen/zugelassenen AHK einen Unfall baut dann wird es Probleme geben.
Wenn Du einen Auffahrunfall verursachst (also selbst jemandem hinten drauf fährst) wird die AHK sicher nicht zum Verlust des Schutzes führen....
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Hallo Florian.
Da fehlen mir doch glattweg die Worte ....
Weist Du überhaupt was Du da schreibst?
Kannst Du bitte mal erklären wie es sich mit dem Versicherungsschutz (ob bei einem Unfall schuldig oder nicht schuldig)
verhält, wenn an einem Fahrzeug unzulässige Änderungen vorgenommen wurden
und dadurch die Betriebserlaubnis erloschen ist.
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15.10.2010, 23:00
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#12
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Gesperrt
Registriert seit: 23.08.2005
Ort: Eystrup
Fahrzeug: e38 750i EZ 99 , e36 325i Coupe
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Moin
Ob Tüv oder nicht .Die vom 34er paßt nicht.
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15.10.2010, 23:10
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#13
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Moderator
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
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Die Befestigung der Kupplung ist auf die Karosse ausgelegt, und die sind nun mal beim E32 und E34 verschieden.
Wer meint er müsste einen bis zu 2t schweren Klotz mit irgendeinem Gefummeldingsbums am Heck durch die gegend Karren gehört definitv höchstens auf ein Dreirad.
ABE/Anleitung mitführen genügt bei einer AHK - natürlich die richtige. Meine originale ist nicht eingetragen, nur in der SA-Liste
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15.10.2010, 23:40
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.02.2012
Ort: DK
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
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Hatten wir gerade hier in Sønderborg/"DK". Ein Audi 100, mit Autotrailer(geladen: Audi 100). Fährt mit 80KM/h auf einer viel Befahrenen Landstraße, Anhängerkupplung abgebrochen, der Trailer läuft auf die Gegenfahrbahn in einem Opel Astra. Resultat: 2 Tote im Astra. Die Ursache. Am Audi, war eine "Modifizierte AHK. angebaut. Die Versicherung, wird den Schaden wohl erst mal Decken, aber den Halter des Audis, sicherlich in Regress nehmen. darum meine ich, man sollte sich schon an die Vorschriften halten, und nur teile oder Zubehör verbauen, die auch für einen bestimmten Typ hergestellt sind.
Gruss dansker
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Es ist schon erstaunlich, wie der Mensch an seinem Leben hängt, obwohl er es so hasst.
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15.10.2010, 23:51
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.10.2008
Ort: Sachsen
Fahrzeug: E32-730i (08.88) 5 Gang Schaltgetriebe ohne Klima
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so ist es!
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16.10.2010, 00:18
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#16
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Möchtegern-Experte
Registriert seit: 06.11.2009
Ort: Kiel/Reinsbek (bei Lübeck)/Berlin
Fahrzeug: e32 730i V8 M60-Handschalter Bj. 8-92 Zenit-JZ2005-LPG
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Zitat:
Zitat von McTube
Die Befestigung der Kupplung ist auf die Karosse ausgelegt, und die sind nun mal beim E32 und E34 verschieden.
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Richtig!
Zitat:
Zitat von McTube
Wer meint er müsste einen bis zu 2t schweren Klotz mit irgendeinem Gefummeldingsbums am Heck durch die gegend Karren gehört definitv höchstens auf ein Dreirad.
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Seeehhr richtig!
Zitat:
Zitat von McTube
ABE/Anleitung mitführen genügt bei einer AHK - natürlich die richtige. Meine originale ist nicht eingetragen, nur in der SA-Liste
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Nicht unbedingt richtig!
Es gibt Anhängerkupplungen, die ein europäisches Prüfzeichen besitzen und solche die ein nationales Prüfzeichen besitzen.
Diejenigen mit E-Prüfzeichen müssen weder abgenommen noch eingetragen werden, aber es ist die ABE/Einbauanleitung mitzuführen.
Alte Anhängerkupplungen mit nationalem Prüfzeichen beginnend mit einer Schlangenlinie einem M und endend mit einer vierstelligen Zahl müssen nach dem Anbau vom TÜV o.ä. abgenommen werden (darunter die beliebten abnehmbaren Oris-Kupplungen). Dann ist entweder der Prüfbericht im Auto mitzuführen oder eine Eintragung vorzunehmen, damit der Prüfbericht daheim bleiben kann.
Das was z.B. bei Oris in den FAQ zu lesen ist, daß das Mitführen der Einbauanleitung stets ausreicht, ist quatsch. Wer das nicht glaubt, kann gern auch bei Herrn Gunter Holzapfel bei Oris nachfragen (Gunter.Holzapfel@bosal-oris.com).
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Hubraum ist durch nichts zu ersetzen... ...außer durch ein Schaltgetriebe => Lang lebe mein M60-Handschalter!
Suche: Doppelglastüren Sterlingsilber / Nappa-Volleder-Teile schwarz (Fahrer-Türgriff mit intakten Nähten, Sitzpappen m./o. Tische, Armaturenbrett) / NFL-Nußbaum-Vesperbrett f. Handschaltung & Volleder / Leselampen hinten -9/88 (1 Stecker)
Tausche weg: Leselampen hi. (2 Stecker) / Doppelglastüren rot&schwarz
Biete bei hood Lübeck/Kiel Bln.
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16.10.2010, 13:10
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#17
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Moderator
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
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Danke für die Ergänzung.
Meine bei Auslieferung vorhandene abnehmbare Oris/BMW ist nicht eingetragen - allerdings weiss ich nicht ob die nen "E" hat...müsste sie dann aber, ich kann mir nicht vorstellen dass die ab Werk nicht eintragen wenn das notwendig wäre.
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16.10.2010, 13:29
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.03.2006
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E32, 735 i, Bj. 03/88-211 PS/ R6 Schalter
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habe auch eine AHK. Original ab Werk. Ist abnehmbar. Aber irgendwelche Papiere dafür habe ich nicht.
Steht das vielleicht im Fahrzeugschein irgendwo ?
Gr. Jürgen
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16.10.2010, 18:17
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.12.2009
Ort: Nordheide
Fahrzeug: E32 - 730i - 93er
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Ja
Zitat:
Weist Du überhaupt was Du da schreibst?
Kannst Du bitte mal erklären wie es sich mit dem Versicherungsschutz (ob bei einem Unfall schuldig oder nicht schuldig)
verhält, wenn an einem Fahrzeug unzulässige Änderungen vorgenommen wurden
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Ja, ich weiss, was ich schreibe. Der Versicherungsschutz erlischt natürlich bei unzulässigen Änderungen. Es geht hier ja auch nicht um abgeflexte Federn vorne oder ein Nitro-Turbo-JKit. Aber auch ein noch so guter Gutachter hätte bei einer gerichtlichen Klärung Probleme, eine nicht eingetragene AHK als ursächlich für den Auffahrunfall darzustellen. Ob überhaupt ein Gutachter kommt, um das Verursacherauto eines Auffahrunfalls zu besichtigen sei auch mal dahin gestellt. Zumindest bei Haftpflicht, bei Vollkasko sieht das dann auch schon wieder anders aus.
Ich will das nicht verharmlosen, und der Unfall den dansker beschreibt ist auch furchtbar.
Aber wie gesagt, man sollte das Thema Versicherungsschutz etwas nüchterner betrachten....
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Gruss, Florian
"Die Eulen sind nicht was sie scheinen"
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16.10.2010, 18:34
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#20
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Möchtegern-Experte
Registriert seit: 06.11.2009
Ort: Kiel/Reinsbek (bei Lübeck)/Berlin
Fahrzeug: e32 730i V8 M60-Handschalter Bj. 8-92 Zenit-JZ2005-LPG
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Zitat:
Zitat von Jürgen7er
habe auch eine AHK. Original ab Werk. Ist abnehmbar. Aber irgendwelche Papiere dafür habe ich nicht.
Steht das vielleicht im Fahrzeugschein irgendwo ?
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Zitat:
Zitat von McTube
Danke für die Ergänzung.
Meine bei Auslieferung vorhandene abnehmbare Oris/BMW ist nicht eingetragen - allerdings weiss ich nicht ob die nen "E" hat...müsste sie dann aber, ich kann mir nicht vorstellen dass die ab Werk nicht eintragen wenn das notwendig wäre.
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So, Leute!
Danke für die Fragen, denn jetzt wird's richtig knifflig!!!
Aaaaalso:
Wird eine AHK ab Werk verbaut, wird dies (ggf.) nicht ausdrücklich in den Papieren erwähnt, sondern man findet im alten Fahrzeugbrief unter Ziffer 33 (Bemerkungen) die Bemerkung Ziff. 27 und dahinter die Prüfnummer(n) der werksseitig üblichen Anhängerkupplung(en) und die Erläuterung "falls werkseitig montiert".
Im Forum habe ich zufällig einen Beitrag von jemandem gefunden, bei dessen e32 diese Eintragung genau so vorhanden war:
http://www.7-forum.com/forum/409771-post12.html
Dort heißt es: *ZIFF.27 GEN.:M4441 FALLS WERKSEITIG MONTIERT*
(M4441 ist zufälligerweise genau die Prüfnummer der abnehmbaren Oris-Kupplung)
Hat man den Ur-Fahrzeugbrief nicht mehr, ist man regelmäßig am A...., denn in diese Bemerkung wird häufig nicht in die neuen Fahrzeugscheine oder Fahrzeugbriefe übertragen und damit ist die ab Werk montierte AHK plötzlich unwiderruflich ausgetragen und der TÜV kackt einen an.
So ähnlich geschehen mit meiner Original-Standheizung ab Werk (heißt im Beamtendeutsch Zusatzheizung). Zum Glück habe ich den Original-Erst-Kfz-Brief beim TÜV dabei gehabt. Der wollte nämlich gern gleich eine Abnahme meiner Standheizung durchführen.
So, Exkurs zu Ende, zurück zum Thema.
Nimmt man die original verbaute AHK von einem e32, die -weil ab Werk- nie abgenommen werden mußte, und packt sie an einen anderen e32, ist sie plötzlich abnahmepflichtig, selbst wenn in den Papieren zufällig "*ZIFF.27 GEN.:M4441 FALLS WERKSEITIG MONTIERT*" stehen sollte, denn de facto ist sie nicht ab Werk und wenn sich einer im Schadensfall den Spaß macht, das zu kontrollieren, ist man was? Wie immer am A....
So ähnlich kann man das z.T. auch hier auf S. 2 nachlesen:
http://www.verkehrsrundschau.de/fm/2...angfassung.pdf
Alle Klarheiten beseitigt?
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