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 Auto-News  

11.01.2006
Service: Was bringt 2006 neues für die Autofahrer?
 

Das Jahr 2006 bringt einige Neuerungen für die Autofahrer. Auto-Reporter hat die wichtigsten Novellierungen für die Verkehrsteilnehmer zusammengefasst. In der Regel bedeuten die Änderungen höhere finanzielle Belastungen. Auch Raser und Drängler müssen sich auf härtere Strafen gefasst machen.

Ab dem 1. Januar 2006 können Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,5 Tonnen nur noch neu zugelassen werden, wenn sie mindestens die Abgasnorm Euro 4 erfüllen. Die Regelung tritt für die anderen Pkw ein Jahr später in Kraft. Für Fahrzeuge, die nur die Euro3 Norm erfüllen, kann es auf Antrag des Fahrzeugherstellers noch ein Jahr lang Ausnahmen geben. Die Kfz-Steuer für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen werden ab diesem Jahr nicht mehr nach ihrem Gewicht versteuert. Von jetzt ab gilt als maßgeblich für die Steuer der Hubraum und die Schadstoffnorm. Um die deutschlandweit rund 300 000 Besitzer der Caravans nicht über Gebühr zu belasten, wird ein 20-prozentiger Abschlag auf die Pkw-Steuer gewährt.

"Schadstoffarme Fahrzeuge" werden ab Beginn dieses Jahres nicht mehr steuerlich gefördert. Davon sind sowohl die so genannten "3-Liter-Autos" als auch Fahrzeuge betroffen, bei denen die steuerliche Förderung bis dahin noch nicht ausgeschöpft wurde.

Was bringt 2006 neues für die Autofahrer?Die Pendlerpauschale mit 0,30 Euro pro Kilometer gilt erst ab dem 21. Kilometer Arbeitsweg. Diese Kürzung wird allerdings noch vom Bundesverfassungsgericht überprüft, und laut Bund der Steuerzahler gibt es eine gute Chance, dass die geplante Gesetzesänderung gestoppt wird.

Elektronische Systeme im Auto, wie das elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) oder der Airbag, werden bei der Pkw-Hauptuntersuchung künftig ebenfalls kontrolliert. Bei Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose (OBD), die ab dem 1. Januar erstmalig in den Verkehr kommen, wird die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert. Ab diesem Jahr müssen wahrscheinlich auch Motorräder zur Abgasuntersuchung. Für Quads und Trikes gilt seit Januar eine Helmpflicht für alle Fahrzeuge, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h aufweisen. Auch in der Diskussion ist ein Alkoholverbot für Fahranfänger bis 25 Jahre in der Probezeit.

Seit Jahresstart arbeitet das Lkw-Mautsystem mit dem "OBU 2" in der endgültigen Ausbaustufe. Die Bemautung von umgehungsrelevanten Bundesstraßen sowie für die Sperrung von Ausweichrouten für 2006 sind bereits beschlossen. Die bisher von den Ländern gemeldeten Strecken sind für Niedersachsen die B 4 zwischen Braunschweig und Lüneburg und die B 75 zwischen Rotenburg und Tostedt sowie die B 51 zwischen Osnabrück und Diepholz, in Hamburg die B 75 zwischen der A 7 und der A 253 sowie die B 4 zwischen der A 23 und der Landesgrenze. In Schleswig-Holstein werden die B 4 zwischen Hamburg und Bad Bramstedt und die B 77 zwischen Schleswig und Rendsburg und in Hessen schließlich die B 254 zwischen Alsfeld und Fulda. In Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt seien die Bewertungen noch nicht abgeschlossen, die übrigen Länder haben bisher dem Bundesverkehrsministerium keine Bundesstraßenabschnitte gemeldet.

Bei winterlichen Straßenverhältnissen darf der Autofahrer nur noch mit angepasster Ausrüstung am Straßenverkehr teilnehmen. Eine Winterreifenpflicht bedeutet das aber nicht. Trotzdem gilt: Einfache Verstöße werden mit 20 Euro geahndet, bei zusätzlicher Behinderung drohen 40 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg. Letztendlich obliegt die Entscheidung über einen Verstoß den Ordnungshütern, Musterprozesse wurden in dieser Frage noch nicht geführt.

Auch den Rasern geht es an die Geldbörse. Wer den Sicherheitsabstand nicht einhält, muss mit höheren Geldbußen rechnen. Beträgt der Abstand zum Vordermann bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h weniger als 15 Meter, wird das mit einem Bußgeld von 150 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet. Drängeln wird mit bis zu 250 Euro und drei Monaten Fahrverbot bestraft.

Zu den Neuregelungen, die noch nicht beschlossen sind aber wahrscheinlich im Jahresverlauf in Kraft treten werden, gehören unter anderem die steuerlichen Anreize zur Förderung von Partikelfiltern bei Diesel-Pkw. Die Politik sprach bisher von einer Unterstützung in Höhe von 250 Euro für Gebrauchtwagen, Neufahrzeuge sollen mit bis zu 350 Euro gefördert werden. Ob die Länder die Kröte schlucken und dem Entwurf doch noch zustimmen, ist offen.

Voraussichtlich zum ersten April wird es zwei neue Verkehrszeichen geben. Das Zeichen 327 steht vor Tunneln und legt verbindlich fest, dass im Tunnel gefahren werden muss (Anhalten verboten!) und nicht gewendet werden darf. Das Zeichen 328 soll die Benutzung so genannter Nothaltebuchten regeln.

Auch im Ausland gibt es Änderungen. So gilt in Österreich die Lichtpflicht auch am Tag. Ein Verstoß wird ab dem 15. April 2006 mit 15 Euro Strafe geahndet. In Tschechien wird Mitte dieses Jahres das "Wohnsitzprinzip" in Kraft treten. Es besagt, dass Führerscheinbewerber, in dem Land in dem sie den Führerschein machen wollen, seit mindestens 185 Tagen gemeldet sein müssen. Die beliebte Lösung für Fahrer, nach dem Verlust des Führerscheins - meist nach Alkohol am Steuer - einfach einen neuen in Tschechien machten, dürfte damit der Vergangenheit angehören.

Quelle: ar, Nicole Schwerdtmann vom 11.01.06

 

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