24.10.2019
E-Mobilität: Geld sparen durch E-Kennzeichen und Online-Zulassung
Wer sich für ein E- oder Hybrid-Fahrzeug entscheidet, hat gute Gründe. Die Elektroautos bewegen sich aufgrund ihres geringen CO2-Ausstoßes nicht nur am ökologischen Puls der Zeit. E-Autos dürfen auch mit einem E-Kennzeichen gefahren werden, das handfeste (finanzielle) Vorteile mit sich bringt. Wie Sie mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz zudem bei der Zulassung von E-Fahrzeugen sparen können, lesen Sie hier.
BMW bietet aktuell den BMW i3 als reines Elektroauto an, hier im BMW Museum
Sparen durch die Online-Zulassung: Alles auf einen Blick
- Mit E-Kennzeichen Geld sparen: Parken, Zufahrtsbeschränkungen und mehr
- Online-Zulassung und Abmeldung birgt weitere finanzielle Vorteile
- Ab Ende 2019 kann man Autos über i-Kfz nicht nur abmelden, sondern auch neu zulassen
Was macht E-Autos und das E-Kennzeichen so besonders?
Elektrofahrzeuge verfügen nicht wie herkömmliche Autos über einen Verbrennungsmotor, sondern werden mit einem Elektromotor angetrieben. Anstatt mit Kraftstoff fährt das Fahrzeug mit Strom. Daher muss die Batterie des Wagens regelmäßig an speziellen Steckdosen geladen werden. Sogenannte Hybridwagen verfügen über einen kombinierten Antrieb aus Elektro- und Verbrennungsmotor. Sie müssen jedoch mindestens 40 km elektrisch zurücklegen können.
Die Besonderheit? Sowohl E- als auch Hybrid-Autos dürfen mit einem E-Kennzeichen gefahren werden, das es unter anderem bei Kennzeichenking zu kaufen gibt. Einzige Voraussetzung für das E-Nummernschild ist, dass das Auto entweder elektrisch oder mit Brennstoffzellen angetrieben wird. Je nach Stadt gehen mit einem E-Kennzeichen bestimmte Vorteile bzw. Privilegien einher.
So regelt das Elektromobilitätsgesetz in § 3, dass E-Fahrzeuge mit entsprechendem Kennzeichen sogenannte „Bevorrechtigungen“ beim Parken, bei der Nutzung von bestimmten Straßen oder im Hinblick auf Zufahrtsbeschränkungen genießen. Das bedeutet: Mitunter darf man mit einem E-Kennzeichen auf der Busspur fahren oder kostenlos auf öffentlichen Parkplätzen parken. Jede Stadt kann jedoch für sich regeln, welche Vorteile mit dem E-Kennzeichen verbunden sind.
Noch mehr sparen: Die Online-Zulassung von E-Fahrzeugen
Die genannten Privilegien bringen für Fahrzeughalter vor allem finanzielle Vorteile mit sich. Wer sein Fahrzeug kostenlos auf ausgewiesenen Flächen in der Stadt abstellen darf, spart sich zum Beispiel die Parkgebühren. Doch schon bei der Zulassung und der Außerbetriebsetzung des eigenen E-Autos ist es möglich, den einen oder anderen Euro einzusparen.
Ab Herbst 2019 soll das Zulassungswesen mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz einen Wandel in Richtung Digitalisierung erfahren. Fahrzeughalter können ihr E-Auto dann komplett online zulassen. Die Außerbetriebsetzung, die im Rahmen der Stufe 1 von i-Kfz umgesetzt wurde, ist schon seit 01. Januar 2015 im Internet möglich – allerdings nur, wenn einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Um sein Fahrzeug online abmelden zu können, ist es notwendig, E-Ausweisfunktion des eigenen Personalausweises zu aktivieren. Zudem kann man E-Fahrzeuge im Internet nur außer Betrieb setzen, wenn diese bereits über den neuen Sicherheitscode auf dem Nummernschild und in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 verfügen.
Fazit: Viele Vorteile – wenig Nutzung
Trotz der weitreichenden Möglichkeiten von i-Kfz ist die Nutzung bisher noch verhalten. Das liegt nicht zuletzt daran, dass der Besuch in der Zulassungsstelle bisher unumgänglich war, um ein neues Fahrzeug anzumelden. Ist die Einführung der internetbasierten Fahrzeugzulassung Ende 2019 abgeschlossen, dürfte sich der unkomplizierte und kostengünstige Behördengang schnell größerer Beliebtheit erfreuen.
Da die internetbasierte Fahrzeugzulassung bereits in einigen Teilen Deutschlands schon vollumfänglich pilotiert ist, bleibt es nur noch eine Frage der Zeit, bis der deutschlandweite Rollout erfolgt.
Bitte empfehlen Sie diesen Artikel weiter:
|