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Alt 23.11.2006, 21:13   #1
angro
LPG-Fahrer
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von angro
 
Registriert seit: 21.10.2006
Ort: Troisdorf
Fahrzeug: E38 740i (12/00) LPG, 850 20V Kombi (Volvo), GOLF 6 (1,4 L)
Standard Autokauf im Ausland, Mw- bzw. UmsatzSt, Zoll, TÜV, Zulassung ???

Hallo liebe Fories,
=============

ich bin ja seit einigen Wochen intensiv dabei, uns einen weiteren Großen
zuzulegen. Es soll ein E38, mögliche ein 740i werden, dass steht inzwischen
fest. Bei der Suche habe ich nun festgestellt, dass in den Benelux-Staaten
diese "Dickschiffe" oft ganz erheblich preiswerter sind, als in Deutschland.
Das liegt zum Teil daran, dass dort auch gebrauchte Fahrzeuge nach dem
Hubraum extra noch einmal besteuert werden und das das z.T. sehr teuer
ist. So lassen sich dort die Dickschiffe natürlich noch schlechter verkaufen,
als hier in Deutschland, wo es ja auch schon schwer genug ist...

Schnell war ein passendes Fahrzeug entdeckt. Dieses Stand in Malle in BE,
war ziemlich voll ausgestattet, ein E38 740 iL, Bj. 2000 und sollte 10.800,- €
kosten.

Diesen Wagen wollten wir haben!!! Leider ist es seit vorgestern weg,
da er von drei netten Herren uns weg geschnappt wurde. Wir hätten auch
erst am Samstag dort hinfahren können...


So, nun aber zum eigentlichen Thema:
=============================

Wenn man ein Fahrzeug im Ausland kauft, dieses dann gerne nach Deutschland
importieren möchte und es dann sogar hier noch zulassen will, muss man einige
Punkte beachten, sonst kann man mächtig auf die Schnau.... fliegen...

Es ist aber weit nicht so kompliziert, wie wir erst dachten. Folgende Punkte
sind aber zwingend zu beachten:

- EG-Typgenehmigung (Übereinstimmungsbescheinigung / COC) oder Gutachten nach
§ 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr

- gültige Bescheinigung über die Abgasuntersuchung, sofern eine solche Untersuchung
bereits fällig war (nicht bei Gutachten nach § 21 StVZO)

- gültiger Bericht über die Hauptuntersuchung, sofern eine solche Untersuchung
bereits fällig war (Fzg älter als drei Jahre)

- evtl. vorhandener deutscher Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II

- Nachweis der Verfügungsberechtigung in Form eines Kaufvertrages oder einer
Rechnung im Original (wenn ein Fahrzeugbrief nicht vorgelegt wird)

- ausländische Fahrzeugpapiere oder behördlichen Nachweis über die Einziehung
dieser Papiere

- Evtl. vorhandene ausländische Kennzeichenschilder

- Verzollungsnachweis für Fahrzeuge aus NICHT-EU-LÄNDERN

- bei Einfuhr eines "neuen" Fahrzeuges aus einem EU-Land Erklärung über den
innergemeinschaftlichen Erwerb nach dem Umsatzsteuergesetz

- Auskunft aus dem beim Kraftfahrt-Bundesamt geführten Zentralen Fahrzeugregister

- Versicherungsbestätigung (vollständig und richtig ausgefüllte Deckungskarte im
Original nach Muster 6 zu § 29a Abs. 1 StVZO)

- Bankeinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

- Personalausweis oder Pass der Halterin / des Halters

- bei Firmen
o Einzelfirmen - Gewerbeanmeldung
o juristischen Personen - Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug

- bei Vereinen - Auszug aus dem Vereinsregister

- bei minderjährigen Haltern - schriftliche Einwilligung und Personalausweise/ Pässe
beider Erziehungsberechtigten

- bei Erledigung durch Dritte – zusätzlich Vollmacht einschl. Bankeinzugsermächtigung
für die Kfz-Steuer und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person


Hinweis:
=======

Als "neu" im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gilt ein Fahrzeug auch dann, wenn es
nicht mehr als 6000 Kilometer zurückgelegt hat oder dessen erste Inbetriebnahme
im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 6 Monate zurückliegt.


Wie man an den Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister beim KBA kommt,
schreibe ich in einen weiteren Thread. (KBA => Kraftfahrtbundesamt) In diesem
Thread werde ich dann auch die entsprechenden Formulare verlinken.



Lieben Gruß,
Andreas...
__________________
- wer alles auf einmal will, macht alles auf einmal kaputt...
- zum deutschen E38 Online_ETK => Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) schaust du hier...
- mein E38 LPG-Durchschnittsverbrauch: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 

Geändert von angro (23.11.2006 um 21:22 Uhr).
angro ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2006, 22:07   #2
735dirk
Good Bye BMW
 
Benutzerbild von 735dirk
 
Registriert seit: 24.04.2003
Ort: Zetting, Ostfrankreich
Fahrzeug: Renault Scenic II Ph. 2 1.6 16V, Renault Clio III Ph. 2 1.5 dci
Standard

Hallo Andreas,

sollte eigentlich nicht sooo problematisch sein, sofern Du innerhalb der EU kaufst. Ich habe alle meine Siebener in Deutschland gekauft und diese dann in Frankreich angemeldet. Ab Baujahr ca. 1996 kannst Du bei jeder BMW-Niederlassung die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) anfordern, die besorgen diese dann direkt aus München, habe ich bei meinem E38 anfang des Jahres auch so gemacht, kostet allerdings 50 EUR. Wenn Du diese Bescheinigung hast, soll es laut EU-Abkommen genau so einfach (oder auch schwer ) sein, den Wagen in Deutschland anzumelden, wie es mit einem in Deutschland gekauften Auto ist. Muß allerdings sagen, daß dies zumindest in Frankreich tatsächlich so ist. Wenn ich da an die Zulassung der E32 denke,
für die gab es keine Übereinstimmungsbescheinigung, erst an BMW Frankreich schreiben usw. Das hat mind. 3 Wochen gedauert, bis die angemeldet waren.
Mit der Übereinstimmungsbescheinigung kann man alles an einem Tag erledigen. Vielleicht hat hier ja schonmal den Weg EU-Ausland --> Deutschland vollbracht und kann Dir weitere Tips geben.

Viel Erfolg
Dirk
735dirk ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2006, 23:08   #3
angro
LPG-Fahrer
Premium Mitglied
 
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Registriert seit: 21.10.2006
Ort: Troisdorf
Fahrzeug: E38 740i (12/00) LPG, 850 20V Kombi (Volvo), GOLF 6 (1,4 L)
Standard

Hallo Dirk,
========

vielen Dank für deinen Hinweis. Das was ich oben geschrieben habe, sollte
allerdings eher als Hilfestellung als als Hilferuf verstanden werden.

Ich habe inzwischen keine Probleme mehr mit der Anmeldung eines Gebrauchten,
den ich im EG-Ausland erworben habe. Ich hatte bei deinem aktuellen Fall aber
erst einige Tage benötigt, bis ich alle Informationen zusammen hatte, die ich
dort oben aufgeschrieben habe.

Ich kann aber auch nur jedem Mut machen, ggf. auch ein passendes Fahrzeug
im EG-Ausland zu kaufen. Das ist in der Regel kein Problem und bei unseren
E32, E34, E38 erst recht nicht...


Lieben Gruß,
Andreas...
angro ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2006, 07:19   #4
greyhound
Ex 7er-Fahrer
 
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Ort: Düren
Fahrzeug: Ford Kuga PHEV (01-21), BMW 218i Cabrio F23 (05-16), VW Bus T3 Westfalia Joker (03-81) 2.0 CU
Standard Frage dazu

Ich habe letztes Jahr einen gebrauchten Wohnwagen aus den NL importiert.

In Vorbereitung darauf hatte ich mich bei unserer Zulassungsstelle erkundigt, was ich zu beachten hätte und welche Unterlagen ich beibringen muss. Dabei wurde mir mitgeteilt, dass ich u.a.

einen Nachweis der (hier: niederländischen) Behörde vorlegen muss, woraus hervorgeht, dass der Wohnwagen dort nicht gestohlen gemeldet sei.

Also ein vergleichbares Dokument, wie unser KBA Nachweis. Braucht man das bei einem PKW nicht? Wäre ja seltsam

Glücklicherweise brauchte ich diesen Nachweis letztendlich nicht erbringen, da der Wohnwagen nie in NL angemeldet war, deshlab weiss ich auch nicht welche Behörde genau gemeint wurde.

Eine schöne Auflistung , kann bestimmt dem einen oder anderen helfen! Wäre das, was für Tipps & Tricks?
greyhound ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2006, 14:10   #5
angro
LPG-Fahrer
Premium Mitglied
 
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Fahrzeug: E38 740i (12/00) LPG, 850 20V Kombi (Volvo), GOLF 6 (1,4 L)
Standard

Zitat:
Zitat von greyhound Beitrag anzeigen
....
Also ein vergleichbares Dokument, wie unser KBA Nachweis. Braucht man das bei einem PKW nicht? Wäre ja seltsam ....
Hallo Ben,
========

doch, die brauchst du auf jeden Fall bei einem Gebrauchten Fahrzeug. Wenn
du in meine Aufzählung hinein schaust, steht das da auch bereits drin...

"- Auskunft aus dem beim Kraftfahrt-Bundesamt geführten Zentralen Fahrzeugregister"

Das ist die diese KBA-Auskunft, die du meinst...


Lieben Gruß,
Andreas...
angro ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2006, 22:41   #6
greyhound
Ex 7er-Fahrer
 
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Fahrzeug: Ford Kuga PHEV (01-21), BMW 218i Cabrio F23 (05-16), VW Bus T3 Westfalia Joker (03-81) 2.0 CU
Breites Grinsen Oh ein Miss(t)verständnis

Öh - nö!
Da haben wir uns Missverstanden:
KBA Auskunft ist klar, muss man haben. Das KBA kann aber ja nur eine Aussage für Deutschland machen.
Die Zulassungsstelle wollte aber zusätzlich einen Nachweis des "niederländischen KBA" haben (wie immer die Behörde dort auch heisst), dass der Wohni in den NL nicht gestohlen gemeldet ist.

Deshalb meine Frage:
Braucht man das bei einem PKW nicht? Wäre ja seltsam

Könnte ja sein, dass dieses Dokument in Deiner Auflistung fehlt?
greyhound ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2006, 00:21   #7
angro
LPG-Fahrer
Premium Mitglied
 
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Fahrzeug: E38 740i (12/00) LPG, 850 20V Kombi (Volvo), GOLF 6 (1,4 L)
Standard

Nein, ich habe das so verstanden, dass du nur die z.B. niederländischen Papiere
(Fz-Brief NL) brauchst oder ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass diese Papiere
in den z.B. Niederlanden eingezogen und vernichtet wurden. Die Auskunft aus der
zentralen Fahrzeugdatenbank des KBA reicht bei uns auf der Zulassungsbehörde
dann aus.

Ich gehe davon aus, dass die Fahrzeugdatenbanken im EG-Raum hinsichtlich
geklauter und endgültig abgemeldeter VIN online abgeglichen werden.

Sicherhaltshalber sollte man aber immer im Vorfeld das noch einmal auf seiner ganz
persönlichen Zulassungsbehörde abklären. Wer weis, welche Wahrnehmung die da
vor Ort von den EG-Richtlinien haben...


MfG,
Andreas...
angro ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2006, 00:29   #8
greyhound
Ex 7er-Fahrer
 
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Registriert seit: 26.10.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford Kuga PHEV (01-21), BMW 218i Cabrio F23 (05-16), VW Bus T3 Westfalia Joker (03-81) 2.0 CU
Standard

Ahso, verstanden! Das wäre ja praktisch, wenn das so geht.

Zitat:
Wer weis, welche Wahrnehmung die da vor Ort von den EG-Richtlinien haben...
Jenau , lieber mal zuviel Fragen, als nachher viel Rennerei haben.
Dann mal viel Erfolg!
greyhound ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2006, 21:58   #9
BINFORD
More Power
 
Benutzerbild von BINFORD
 
Registriert seit: 14.04.2006
Ort: Rumelange
Fahrzeug: E38-740i (95)Fiat Multipla(2005) Fiat Panda 100 HP Bj. 2007
Standard

hi

Ich glaube es ist alles weniger aufwendig als ihr glaubt,
ich habe vor 2 Monaten einen Wagen an einen Deutschen verkauft.
Er brauchte nichts anders als eine Rechnung , Kopie vom Ausweis, und ein (Certificat Exportation) Exportbescheinigung oder sowas, die man sogar umsonst bei unserer Zulassungsstelle bekommt

Ist das bei allen Autos so oder handelt es sich hier um eine Ausnahme wegen des Alters des Autos (23Jahre) oder ist es Preis abhängig.
__________________
Mfg Laurent
BINFORD ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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