Hallo liebe Fories,
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ich bin ja seit einigen Wochen intensiv dabei, uns einen weiteren Großen
zuzulegen. Es soll ein E38, mögliche ein 740i werden, dass steht inzwischen
fest. Bei der Suche habe ich nun festgestellt, dass in den Benelux-Staaten
diese "Dickschiffe" oft ganz erheblich preiswerter sind, als in Deutschland.
Das liegt zum Teil daran, dass dort auch gebrauchte Fahrzeuge nach dem
Hubraum extra noch einmal besteuert werden und das das z.T. sehr teuer
ist. So lassen sich dort die Dickschiffe natürlich noch schlechter verkaufen,
als hier in Deutschland, wo es ja auch schon schwer genug ist...
Schnell war ein passendes Fahrzeug entdeckt. Dieses Stand in Malle in BE,
war ziemlich voll ausgestattet, ein E38 740 iL, Bj. 2000 und sollte 10.800,- €
kosten.
Diesen Wagen wollten wir haben!!!
Leider ist es seit vorgestern weg,
da er von drei netten Herren uns weg geschnappt wurde. Wir hätten auch
erst am Samstag dort hinfahren können...
So, nun aber zum eigentlichen Thema:
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Wenn man ein Fahrzeug im Ausland kauft, dieses dann gerne nach Deutschland
importieren möchte und es dann sogar hier noch zulassen will, muss man einige
Punkte beachten, sonst kann man mächtig auf die Schnau.... fliegen...
Es ist aber weit nicht so kompliziert, wie wir erst dachten. Folgende Punkte
sind aber zwingend zu beachten:
- EG-Typgenehmigung (Übereinstimmungsbescheinigung / COC) oder Gutachten nach
§ 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr
- gültige Bescheinigung über die Abgasuntersuchung, sofern eine solche Untersuchung
bereits fällig war (nicht bei Gutachten nach § 21 StVZO)
- gültiger Bericht über die Hauptuntersuchung, sofern eine solche Untersuchung
bereits fällig war (Fzg älter als drei Jahre)
- evtl. vorhandener deutscher Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweis der Verfügungsberechtigung in Form eines Kaufvertrages oder einer
Rechnung im Original (wenn ein Fahrzeugbrief nicht vorgelegt wird)
- ausländische Fahrzeugpapiere oder behördlichen Nachweis über die Einziehung
dieser Papiere
- Evtl. vorhandene ausländische Kennzeichenschilder
- Verzollungsnachweis für Fahrzeuge aus NICHT-EU-LÄNDERN
- bei Einfuhr eines "neuen" Fahrzeuges aus einem EU-Land Erklärung über den
innergemeinschaftlichen Erwerb nach dem Umsatzsteuergesetz
- Auskunft aus dem beim Kraftfahrt-Bundesamt geführten Zentralen Fahrzeugregister
- Versicherungsbestätigung (vollständig und richtig ausgefüllte Deckungskarte im
Original nach Muster 6 zu § 29a Abs. 1 StVZO)
- Bankeinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Pass der Halterin / des Halters
- bei Firmen
o Einzelfirmen - Gewerbeanmeldung
o juristischen Personen - Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- bei Vereinen - Auszug aus dem Vereinsregister
- bei minderjährigen Haltern - schriftliche Einwilligung und Personalausweise/ Pässe
beider Erziehungsberechtigten
- bei Erledigung durch Dritte – zusätzlich Vollmacht einschl. Bankeinzugsermächtigung
für die Kfz-Steuer und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person
Hinweis:
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Als "neu" im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gilt ein Fahrzeug auch dann, wenn es
nicht mehr als 6000 Kilometer zurückgelegt hat oder dessen erste Inbetriebnahme
im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 6 Monate zurückliegt.
Wie man an den Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister beim KBA kommt,
schreibe ich in einen weiteren Thread. (KBA => Kraftfahrtbundesamt) In diesem
Thread werde ich dann auch die entsprechenden Formulare verlinken.
Lieben Gruß,
Andreas...