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06.09.2006, 10:28
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 16.12.2002
Ort: Wiener Neustadt
Fahrzeug: BMW 730i V8 E32 (Bj. 06/92), CBR 1000 F
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Bezahlung BMW Werkstatt
Hi Leute,
immer wenn ich in einer Werkstatt etwas machen lasse, wollen die im vorhinein wissen wie ich bezahlen werde, also ob bar oder Bankomat oder Kreditkarte.
Weiß einer von euch warum die das wissen wollen?
Kann es sein, daß, wenn ich mit Kreditkarte zahle die Werkstatt die 3% draufschlägt die ihr sonst vom Kreditkartenunternehmen abgezogen würden?
Auf meine Nachfrage hin hieß es einfach: "Das ist halt so, das werden Sie doch jetzt schon wissen".
Danke!
Gruß,
Terence
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06.09.2006, 11:09
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.05.2004
Ort: Mühlheim
Fahrzeug: z.Z. ohne 7er
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Ich habe auch mal nachgefragt, warum die Art der Bezahlung schon bei der Auftragsvergabe eine Rolle spielt, als Begründung wurde mir genannt, dann ginge die Abwicklung bei der Fahrzeugabholung schneller, da man alles schon vorbereiten konnte.
Klang mir damals auch irgendwie plausibel, wobei Deine Überlegung hinsichtlich Gebühren für die Kreditkartenzahlung durchaus zutreffen könnte, werde ich gelegentlich mal testen.
Gruss
Rainer
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06.09.2006, 12:36
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.07.2004
Ort: Kaarst
Fahrzeug: 740i (E38)
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Ich habe mich das in der Tat auch schonmal gefragt. Aber bitte was haben die vorzubereiten ausser der Rechnung. Bei Kreditkarte wird auch meine Unterschrift sowie die Karte benötigt. Bei Electronic Cash ist das fast dasselbe, nur anstelle der Unterschrift deben den PIN Code. Wenn ich bar bezahle, ist bei denen eigentlich der geringste Aufwand. Denn schliesslich ist die Rechnung eh schon fertig und die müssen dann den Betrag mitsamt Rg. Nr in das Kartenzahlungsgerät eingeben. Ich vermute auch, daß die da irgendwo ein paar AW´s draufschlagen um dann die Kreditkartenzahlung eventuell wieder reinzuholen.
Gruß,
Markus
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06.09.2006, 17:01
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.01.2005
Ort:
Fahrzeug: Fahrrad
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ganz einfach mal testen. Erst EC o.ä. als Zahlungsweise angeben und dann bei Abholung auf CC umschwenken. Sofern jetzt jemand einen halben Herzinfarkt bekommt-steckt mehr dahinter !
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06.09.2006, 17:43
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#5
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Auf Samtpfoten
Registriert seit: 14.07.2002
Ort: Lehrte
Fahrzeug: 2021 Tesla M3 LR, 2003 Porsche 986 S
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Hab ich schon öfters gemacht...bei Abgabe Bar angekreuzt, und dann per Karte bezahlt, oder umgekehrt, oder am Ende die Zusendung einer Rechnung verlangt. Ging alles, kein Problem.
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06.09.2006, 18:45
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.04.2003
Ort: Heikendorf bei Kiel
Fahrzeug: BMW 325iA E46
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Hallo,
mir ist noch eine andere Variante erzählt worden. Wenn BAT (bar auf tatze) angekreuzt wird, wird der Kunde nochmal bei Fertigstellung angerufen, und ihm 2 - 3 mal der Zahlbetrag genannt, da viele Kunden sonst behaupten, nicht genug Geld dabei zu haben, und sowieso keine Karten besitzt. Da der Händler keine rechtliche Handhabe hat, den Wagen als Pfand zu behalten, müsste er z.B. seine Teile wieder ausbauen, wenn es kein Stammkunde ist, wenn er sicher sein will sein Geld zu erhalten, wenn er dann gezwungermaßen den Kunden ohne sofortige Zahlung vom Hof fahren lässt.
Ferner habe ich das dumpfe Gefühl, das der Barzahler bald Werbung von der BMW Bank für die BMW Kreditkarte bekommt .
Gruß
Dierk
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06.09.2006, 23:33
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.06.2003
Ort: Erfurt
Fahrzeug: 2x R6, 60° (E38)
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Vielleicht wollen die einfach nur unnötige Diskussionen à la "Ich dachte, Sie schicken mir eine Rechnung" vermeiden. So kann niemand behaupten, er hätte nicht gewußt, dass er Geld oder Karte mitbringen muss, wenn er sein Auto abholt.
Ist (abgesehen von guten Stammkunden) bei der vorherrschenden Zahlungsmoral kein Wunder.
Gruß aus der Mitte
Dirk
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Versicherungsvertreter verkaufen Versicherungen. Was verkaufen Volksvertreter?
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07.09.2006, 08:50
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#8
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von Terence
Auf meine Nachfrage hin hieß es einfach: "Das ist halt so, das werden Sie doch jetzt schon wissen".
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Alleine für diese flapsige Antwort hätte ich meinen Auftrag sofort storniert und wäre vom Hof gefahren......
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07.09.2006, 17:39
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#9
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Neues Mitglied
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Leipzig
Fahrzeug: e23 735iA (1985); MB 220 SEb (1963); MB 300 SEL 3,5 (5/72)
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@Dierk:
Zitat:
Zitat von Denki325i
Da der Händler keine rechtliche Handhabe hat, den Wagen als Pfand zu behalten, ...
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Hat er, § 647 BGB, Werkunternehmerpfandrecht.
Das Unternehmerpfandrecht gilt zwar nur für "Sachen des Bestellers", d.h. nur dann, wenn das Auto im Eigentum des Auftraggebers steht und nicht etwa Eigentum Dritter ist, wie z.B. der Leasinggesellschaft o.ä. (aber wem gehört heutzutage schon sein Auto, meistens doch der Bank... ).
Um das zu umgehen, ist in den AGB meist ein vertragliches Pfandrecht vereinbart, das auch gutgläubig erworben werden kann, wenn der Verpfänder, d.h. der Auftraggeber der Reparatur, nicht auch der Eigentümer des Autos ist.
Ich denke auch, daß die Frage dem Kunden vor Augen führen soll, welche Zahlungsart möglich ist und welche nicht (Rechnung mit Ratenzahlung - Sie können raten, ob und wann ich zahle...).
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07.09.2006, 20:40
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#10
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Cruiser
Registriert seit: 17.06.2002
Ort: erster Wohnsitz: Avalon zweiter Wohnsitz: Camelot
Fahrzeug: 728iA(09/96), 330CiA Cabrio (04/04) R1200C Cruiser (9/97)
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Zitat:
Zitat von Excalibur
Vielleicht wollen die einfach nur unnötige Diskussionen à la "Ich dachte, Sie schicken mir eine Rechnung" vermeiden. So kann niemand behaupten, er hätte nicht gewußt, dass er Geld oder Karte mitbringen muss, wenn er sein Auto abholt.
Ist (abgesehen von guten Stammkunden) bei der vorherrschenden Zahlungsmoral kein Wunder.
Gruß aus der Mitte
Dirk
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Bingo, es geht nur darum diese Problemstellung zu vermeiden.
Gruß
Merlin
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