Zitat:
Zitat von E38-Fan
Eigene Erfahrungen würde ich nicht unbedingt als Naiv bezeichnen kommt halt immer auf den Händler an...
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Der sitzt in China und hat viele Reissäcke
Oder ist nur der Hersteller in China ? Das kam hier bisher nicht wirklich zum Ausdruck ?
Wenn es ein Händler in D/EU ist gilt die 2-jährige Gewährleistung für Mängel die bei Gefahrenübergang bereits vorlagen oder angelegt waren.
ABER: nach Ablauf von 6 Monaten muss der Käufer beweisen dass der Mangel bei Gefahrenübergang bereits vorhanden oder angelegt war - kann er das nicht beweisen wird es ziemlich unmöglich einen Gewährleistungsanspruch durchzusetzen.