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Alt 13.07.2022, 12:58   #11
SteveR
Dr. 7
 
Benutzerbild von SteveR
 
Registriert seit: 13.07.2010
Ort: Pfaffenhofen
Fahrzeug: E66 750Li Individual (06.2005) // E66 760Li Individual (03.2006)
Standard

Ich hatte schon zwei 7er aus UK hier in Deutschland.

Das war allerdings zu einer Zeit, als GB noch zur EU gehört hat. Von daher müsste aktuell tatsächlich mit dem Zoll abgeklärt werden, wie das mit dem Import des Fahrzeugs in die EU geregelt ist.

Technisch ist es so, dass die Scheinwerfer entweder fest auf symmetrisches Abblendlicht eingestellt sein müssen (also kein "Lichtkeil" auf einer Seite) oder sie gegen Scheinwerfer für Rechtsverkehr getauscht werden müssen.

Ansonsten gibt es keine Vorschriften. Man muss eine HU/AU machen und erhält sodann von der Zulassungsbehörde deutsche Papiere und Kennzeichen. Der UK Title und die UK Kennzeichen müssen im Original vorgelegt werden.

Das Fahren mit einem Rechtslenker im Rechtsverkehr an sich stört nicht wirklich - habe bis Ende 2016 gute 400k km mit Rechtslenkern hier zurückgelegt und hatte keinerlei Probleme...
__________________
Viele Grüße,

Steve

oo(|||)(|||)oo
SteveR ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2022, 11:39   #12
OxDocUK
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 30.12.2021
Ort: Münster
Fahrzeug: G12-760Li (05/2018)
Standard

Danke, Steve!

Ich besitze das Auto ja bereits und fahre es hier, während mein Wohnsitz sich hier befindet. Ich weiss nicht ob das einen Unterschied macht aber werde versuchen es rauszufinden.

Bin schon ein paar Mal mit dem Auto in der Heimat NRW gewesen und fand es ebenfalls kein grosses Hindernis auf der "Beifahrer" Seite zu fahren. Einziges Problem sind Parkhäuser bei denen man ein Ticket zur Ausfahrt braucht.

Es gibt im idrive eine Option um das Lichtbild der Scheinwerfer auf Rechtsverkehr umzustellen. Kurvenlicht funktioniert dann auch aber selective beam nicht. Denke nicht, dass das ein grosses Problem hinsichtlich Zulassung sein sollte...
OxDocUK ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2022, 14:21   #13
Martin
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Martin
 
Registriert seit: 03.05.2002
Ort: Edling
Fahrzeug: G11 750i XDrive (06.16), Fiat Ducato 244 2.0 JTD (05.06)
Standard

Zitat:
Zitat von OxDocUK Beitrag anzeigen
Danke, Steve!

... Einziges Problem sind Parkhäuser bei denen man ein Ticket zur Ausfahrt braucht.
...
Stimmt, daran habe ich ja noch gar nicht gedacht

Gruß Martin
Martin ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2022, 15:43   #14
wolfgang
Jedem das Seine
 
Benutzerbild von wolfgang
 
Registriert seit: 17.09.2002
Ort:
Fahrzeug: G11 740xD, Maserati Quattroporte V, Bentley Flying Spur W12 6,0, Mercedes Viano 3,0 CDI
Standard

Und im McDrive nen Cafe holen gestaltet sich auch schwierig, zumindest ohne Beifahrerin.
wolfgang ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2022, 20:04   #15
Paddy@728i
Jetzt wieder mit Katze
 
Registriert seit: 11.07.2005
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: 728iA 02.99, 735iA 02.99, 740iA 06.99, Jaguar XJ Super V8 04.04
Standard

Zitat:
Zitat von OxDocUK Beitrag anzeigen
Bin schon ein paar Mal mit dem Auto in der Heimat NRW gewesen und fand es ebenfalls kein grosses Hindernis auf der "Beifahrer" Seite zu fahren. Einziges Problem sind Parkhäuser bei denen man ein Ticket zur Ausfahrt braucht.
Gibt zwei Möglichkeiten, je nach Örtlichkeit: einen ausziehbaren Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Müllgreifer im Auto haben oder rückwärts an die Schranke ran.
__________________
Zitat:
Zitat von Roland Rottenfußer
Nehmen wir die Pflicht, nur mit Feinstaubplakette in eine deutsche Innenstadt einzufahren. Übertragen auf andere Delikte bedeutet dies: Man dürfte sich nur dann im öffentlichen Raum bewegen, wenn man sich das polizeiliche Führungszeugnis auf die Stirn klebt. Wer nicht vorab beweist, kein Mörder zu sein, wird verfolgt und bestraft wie ein Mörder. Ein Paradigmenwechsel von der Unschulds- zur Schuldvermutung.
Paddy@728i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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