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IAA 2007
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17.07.2005, 19:02
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.09.2004
Ort: Tann (Schweiz)
Fahrzeug: 750iLA (E38) Individual BJ. '00, 740iLA (E38) BJ. '95, Honda Civic 1.6VTi Sedan (EK4) BJ. '96
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Hi cosmo
Ja, wenn eine ABE mitgeliefert wird, muss du die schon vorweisen, wenn du beim TÜV bist. Wenn nicht, beten, dass der Prüfer die Modifikationen nicht entdeckt.
Es ist auch so, dass mit einer deutschen ABE hier nichts ausgerichtet werden kann. Eine Herstellerbescheinigung, ausgestellt für die Schweizer Behörden, musst du schon haben. So habe ich auch eine von OZ Italien, für meine Winterfelgen für meinen Honda. Was kann ich dafür, dass ich das Auto im Sommer zeigen gehen muss. Dafür schraube ich bestimmt nicht die Winterfelgen drauf.
Standlichtringe werden wohl nicht zugelassen sein, da die nicht ab Werk sind und kein E-Prüfzeichen besitzen. Wenn du die originalen nimmst, halten dir die Prüfe wahrscheinlich vor, dass es die damals nicht ab Werk für das besagte Fahrzeug gegeben hat.
Wenn die weissen Blinker ein E-Prüfzeichen haben, sollte das wohl kein Problem geben.
Hier wird dir geholfen. Einfach mal alles durchklicken.
Gruss
Daniel
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17.07.2005, 23:57
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#12
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petrolhead
Registriert seit: 27.08.2004
Ort: Zürich | Erfurt
Fahrzeug: 735i E38 - 99
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danke erstmal für die vielen informationen !
muss man denn den "abgastestaufkleber" unbedingt sichtbar anbringen? das mit irgendwas in die scheiben kleben gefällt mir nicht so sehr.
gibts eine tüv prüfplakette? wenn ja wo wird diese plaziert?
warum sind die vorderen kennzeichen so klein?
warum sagt man eigentlich zu chf umgangssprachlich stutz?
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18.07.2005, 18:08
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.09.2004
Ort: Tann (Schweiz)
Fahrzeug: 750iLA (E38) Individual BJ. '00, 740iLA (E38) BJ. '95, Honda Civic 1.6VTi Sedan (EK4) BJ. '96
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Hi cosmo
Der Aufkleber ist nicht Pflicht, wird aber oft auf ein Seitenfenster hinten geklebt. Wann die letzte Wartung war steht im Abgaswartungsdokument und vor Ablauf der darauffolgenden 24 Monate später sollte der nächste Test erfolgen.
Weshalb das Schild vorne so klein ist, kann ich dir nicht sagen. Mach doch mal eine Mail an's Strassenverkehrsamt oder rufe da an.
Über die Findung der Masse der Kennzeichen ist mir nichts bekannt. Müsste auch mal googlen....
CHF, früher SFR, wird auch nur in der Umgangssprache Stutz genannt. Wenn du aber einkaufen gehst, spricht man da auch von Franken. Hmm... nicht jeder sagt zum Franken Stutz... das ist jetzt etwas heikel zu unterteilen in Stutzsager und Nichtstutzsager
Gruss
Daniel
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31.07.2005, 16:38
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#14
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petrolhead
Registriert seit: 27.08.2004
Ort: Zürich | Erfurt
Fahrzeug: 735i E38 - 99
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mal 'ne frage. wenn bei mir der tacho, abs und asc nicht gehen, krieg ich doch nie schweizer tüv oder? was ist mit den sachen die ich schon in meinem deutschen fahrzeugschein eingetragen habe (tieferlegung, felgen etc) wird das übernommen oder brauch ich da wieder spezielle bescheinigungen??
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31.07.2005, 17:19
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.09.2004
Ort: Tann (Schweiz)
Fahrzeug: 750iLA (E38) Individual BJ. '00, 740iLA (E38) BJ. '95, Honda Civic 1.6VTi Sedan (EK4) BJ. '96
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Hi cosmo
Wenn die ABE auch den Anforderungen der Schweizer gerecht wird, wirst du im Fahrzeugschein deine Tieferlegung eingetragen bekommen.
Ob das ASC oder ABS funktioniert, hat bei mir noch keiner getestet.
Angeschaut wird das Auto von oben im Motorraum, die Gurten herausgezogen um zu sehen, ob die wieder aufrollen (wenn nicht, ist das denen meistens auch egal)
von unten, ob sie Rost sehen und halt generell ob was zu finden ist, was nicht eingetragen ist. Fahrwerk, irgendwas an der Abgasanlage, Luftansaug, Bremsanlage, NSW, etc.
Natürlich haben interessieren die sich nicht für die Bremsbeläge.
Getestet wird dann die Bremsanlage und die Handbremse/Feststellbremse auf dem Rollenprüfstand, das Licht, die Hupe und das Fahrverhalten in dem die zwei drei mal eng ums Gebäude fahren und auch eine Vollbremsung machen. Hier wird das Bremsverhalten nochmals getestet. Das ABS setzte hierbei aber noch nie ein. Die Geschwindigkeit wird mittels Lichtschranke auf der Rundfahrt gemessen.
Wenn dein Tacho nicht geht, musst du den innerhalb der gesetzten Frist von, ich glaube 14 Tagen, beheben und zur Nachprüfung erscheinen.
Gruss
Daniel
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31.07.2005, 17:52
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#16
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Mitglied
Registriert seit: 30.06.2004
Ort:
Fahrzeug: BMW 740i (E38)
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Schaut mal da: http://www.2low4u.ch.vu
Die stellen Schweizer Kennzeichen nach Wunsch her aber natürlich nur zu Showzwecken!
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