Blicken Sie zurück auf die wichtigsten Automessen, z. B. auf folgende Messe:
Techno Classica 2006
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12.06.2015, 17:23
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.06.2007
Ort: kleines Sauerlandnest
Fahrzeug: BMW E38 750i (1996), BMW E38 750iL (1995), Jaguar S-Type 4.2 (2003), Volvo 850 T5 2.3 (1995), Volvo 850 T5 2.0 (1995)
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E39 Getriebe 5HP19 defekt
Howdy zusammen,
hatte mir vom Händler, mit externer Garantie, einen 2001er 530i Touring, mit knapp 180tkm Laufleistung, gekauft.
Nach nur knapp 3 Monaten und ungefähr 1.500 Kilometern ist plötzlich der Rückwärtsgang "gestorben": Bin Abends recht zügig auf einem großen Parkplatz in eine Parklücke hinein, rückwärts, und morgens, da ging es dann plötzlich nur noch vorwärts. In Fahrstufe "R" bewegte sich gar nichts mehr, außer dem rechten Außenspiegel.
Habe mich ein wenig schlau gemacht, das kommt bei diesem Automaten leider schon mal, auch ganz spontan, vor. So weit, so schlecht...
Der Händler und auch der Garantiegeber verweigern mir aber nun, für mich überraschend, jeglichen Anspruch auf eine Reparatur oder einen Austausch. Man könnte mir per Gutachter nachweisen, im Rahmen einer Untersuchung beim Händler, dass ein Bedienfehler vorgelegen hätte gruebel
Man würde den Wagen alternativ zurücknehmen können, mir aber höchsten 3.500 EUR zurück zahlen wollen. Die Sache stinkt doch gewaltig! Ich selber habe 5.000 EUR, es ist ein sehr üppig ausgestatteter Individual aus erster Hand in einem ansonsten super Zustand. Mein Anwalt rät mir dennoch auf das Angebot einzugehen...
Wie bitte soll denn der Bedienfehler überhaupt ausgesehen haben und kann man tatsächlich, rechtssicher, nachweisen, was genau zu dem Defekt geführt hat!?
Wäre super, wenn jemand Klartext zu dieser Sache parat hat. Ich will nicht mal eben 1.500 EUR versenken...
Gruß in die Runde, Micha
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Es gibt zwei Arten von Fußgängern... : die schnellen und die toten... (Robert Lembke)
Geändert von Quiqueg (12.06.2015 um 18:43 Uhr).
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13.06.2015, 01:43
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#2
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Viel hilft viel!
Registriert seit: 08.05.2007
Ort: Royal Palm Beach, FL
Fahrzeug: Kein BMW
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Quatsch. Lass dich nicht einschüchtern. Nette Strategie
Lass dir das "Gutachten" geben und damit gehst dann zu deinem neuen Anwalt - ich wünschte mir fast das wäre mir passiert.
Gruß,
Wolfi
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14.06.2015, 08:31
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#3
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014er 760Li, 2019er 320d, 2008er Opel Vectra C Caravan, 1998er Mercedes-Benz SL 280
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Was würde die Garantie noch zahlen? Gewährleistung ist halt auch ne Sache bei 180 TKM kann schnell geurteilt werden, dass ein natürlicher Verschleiß des Getriebes vorliegt.
Den Bedienfehler könnten sie Dir eh nie nachweisen - toller Händler.
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Viele Grüße
Sebastian
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14.06.2015, 10:11
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#4
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offline
Registriert seit: 28.04.2008
Ort:
Fahrzeug: 730d xDrive
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Soll der Händler bei einem knapp 15 Jahre alten Auto mit fast 200tkm für 5000€ Verkaufspreis jetzt ein neues Getriebe zahlen?
Zurückgeben oder reparieren lassen, wird schon Gründe haben warum auch der Anwalt dazu rät
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15.06.2015, 10:44
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.06.2007
Ort: kleines Sauerlandnest
Fahrzeug: BMW E38 750i (1996), BMW E38 750iL (1995), Jaguar S-Type 4.2 (2003), Volvo 850 T5 2.3 (1995), Volvo 850 T5 2.0 (1995)
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@wolfi
Das sehe ich genauso... Ich hatte nur gehofft, die Sache gleich im Vorfeld und außergerichtlich abkürzen zu könne. Ich habe wahrlich anderes zu tun, als mit so einem Blödsinn höherer Ordnung meine Zeit und Nerven zu verschwenden. Zu verschenken habe ich aber auch nichts, schon gar nicht 1.5k... Insofern... ATK
Gruß, Micha
Geändert von Quiqueg (15.06.2015 um 19:55 Uhr).
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15.06.2015, 10:50
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.06.2007
Ort: kleines Sauerlandnest
Fahrzeug: BMW E38 750i (1996), BMW E38 750iL (1995), Jaguar S-Type 4.2 (2003), Volvo 850 T5 2.3 (1995), Volvo 850 T5 2.0 (1995)
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@krie6hofv
" kann man tatsächlich, rechtssicher, nachweisen, was genau zu dem Defekt geführt hat!?= angeblicher Bedienungsfehler.
Sei so nett und beantworte aus deiner Sicht mal nur diese KERNFRAGE... Wenn Du das nicht kannst, dann folge dem Rat von Dieter Nuhr... " Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal... "
Gruß, Micha
Geändert von Quiqueg (15.06.2015 um 12:07 Uhr).
Grund: Nettiquette...
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15.06.2015, 10:59
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.06.2007
Ort: kleines Sauerlandnest
Fahrzeug: BMW E38 750i (1996), BMW E38 750iL (1995), Jaguar S-Type 4.2 (2003), Volvo 850 T5 2.3 (1995), Volvo 850 T5 2.0 (1995)
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@Lexmaul
Die Garantie würde 60% der Arbeitskosten und 40% für Austauschteile zahlen, den Rest überbnimmt der Händler im Rahmen der Gewährleistung.
Wenn kein "Bedienungsfehler" vorleigt, der zum, recht typischen..., Bruch des D/G-Zylinders geführt hat.
Weil es dich scheinbar wirklich interessiert, Sebastian... Laut einem BGH-Urteil vom 11.11.2008 heisst es im Gewährleistungfall "Ein normaler Verschleiß hat angesichts der vom Berufungsgericht festgestellten üblicherweise zu erwartenden Fahrleistung eines solchen Getriebes von 259.000 Kilometern nicht bestanden. Es liegt demnach, zunächst mal rechtlich eindeutig, ein Sachmangel vor...
Das weiß wohl auch der halbwegs kundige Händler, daher wohl auch seine Strategie, die Argumentation auf den behaupteten Bedienungsfehler abzustellen und sich die Versicherung, die erfahrungsgemäß ebenfalls kein Geld in die Hand nehmen will, mit vor diesen Karren zu spannen...
Gruß, Micha
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15.06.2015, 12:51
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#8
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offline
Registriert seit: 28.04.2008
Ort:
Fahrzeug: 730d xDrive
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Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe, wäre nicht der erste Wagen der Jahre auf dem Hof einer Werkstatt steht und sich dort die Gutachter die in Klinke in die Hand geben. Viel Spaß dabei, mit Nerven, Geld und dem Wagen der danach eh nur noch Schrottwert hat. Lohnt, meiner Meinung nach bei einem Auto in der Preisklasse nicht, aber der du wirst uns ja bestimmt auf dem laufenden halten
Zitat:
Zitat von Quiqueg
@krie6hofv ...dann folge dem Rat von Dieter Nuhr... " Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal... "
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Mach ich, zumindest so lange bis der Ausgang dann hier gepostet wird. Aber wer fragt muss auch mit Antworten rechnen die ihm nicht passen und Ahnung scheinst du ja ebenfalls nicht zu haben, sonst hättest du den Thread ja nicht eröffnen müssen
Geändert von krie6hofv (15.06.2015 um 16:12 Uhr).
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15.06.2015, 14:44
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#9
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Ph!l
Registriert seit: 08.03.2009
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: E36 318i Cabrio
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Ein Bedienfehler kann von vornherein ausgeschlossen werden. Begründung:
Das ZF 5HP19-Getriebe wird mit dem EGS8.60.4 ausgeliefert. In Verbindung mit der Steptronic-Schaltung ist ganz klar deklariert, dass der Rückwärtsgang erst dann eingelegt wird (elektronisch!!!) wenn das Fahrzeug eine Maximalgeschwindigkeit von unter 3 km/h besitzt. Ein Fehler von z.B. 30 km/h in den Rückwärtsgang zu schalten ist damit unmöglich.
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"Wer im Sommer an den Winter denkt, der wohl einen XI lenkt..."
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18.06.2015, 07:59
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#10
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Black & White
Registriert seit: 23.03.2012
Ort: Bezirk Mödling (A)
Fahrzeug: E38 730d Bj. 04/2001, E30 320i Cabrio BJ. 03/1988
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Zitat:
Zitat von KGB44
Ein Bedienfehler kann von vornherein ausgeschlossen werden. Begründung:
Das ZF 5HP19-Getriebe wird mit dem EGS8.60.4 ausgeliefert. In Verbindung mit der Steptronic-Schaltung ist ganz klar deklariert, dass der Rückwärtsgang erst dann eingelegt wird (elektronisch!!!) wenn das Fahrzeug eine Maximalgeschwindigkeit von unter 3 km/h besitzt. Ein Fehler von z.B. 30 km/h in den Rückwärtsgang zu schalten ist damit unmöglich.
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Und genau hier könnte der angebliche Bedienfehler liegen!
Ein Getriebe sollte immer nur im Stillstand von D auf R (oder umgekehrt) geschaltet werden. Auch wenn die EGS anderes zulässt.
Bei eimem Schaltgetriebe schaltet man ja auch nicht in den Rüchwärtsgang solange man nach vorne rollt.
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Gruß
Erich
Geändert von eribetty (18.06.2015 um 08:06 Uhr).
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