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Kommentare zur Meldung "BMW Vision ConnectedDrive: Die Zukunft der intelligenten Vernetzung."
 BMW Vision ConnectedDrive: Die Zukunft der intelligenten Vernetzung.    BMW Vision ConnectedDrive: Die Zukunft der intelligenten Vernetzung.
Inhalt: Einleiung Konzeptstudie BMW Vision ConnectedDrive Video zur Konzeptstudie BMW Vision ConnectedDrive Drei praxisnahe Szenarien, in denen die Vorzüge von ConnectedDrive beschrieben werden Stand der aktuellen Forschung der BMW Group Der Ursprung von ConnectedDrive NEW! BMW bietet neue...
News vom 10.02.2011 | ganzen Artikel lesen >>
 
 
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Alt 27.03.2011, 12:43   #1
Comowaran
Eu-Flüchtling
 
Registriert seit: 16.08.2009
Ort: Tittmoning
Fahrzeug: E38 740il '98;E65 745d Maritim '06;
Standard

Zitat:
Zitat von BKirk Beitrag anzeigen
Einspruch: bei Regen ist die Nebenschlussleuchte gerade bei Geschwindigkeiten >> 50 km/h sinnvoll. So ein Spritzwasserschleier auf der Autobahn ist deshalb besonders tückisch, weil man ihn durch seine lokale Begrenztheit oft nicht ohne weiteres als Sichthindernis erkennt und so leicht zu dem Irrtum verleitet wird, die Bahn sei frei.
Nein, die Nebelschlussleuchte ist nur von 0-50 km/h zulässig

- Sprich andernfalls Verboten und wenn nur noch sichtweiten unter 50 m (du) sie noch mit solcher geschwindigkeit unterwegs (bist) sind das bei normaler Beleuchtung nicht erkennbar ist ob die Strasse vor dem eigenen Fahrzeug frei ist, - Dann liegt generell ein Problem vor

(Ich für meinen teil, schalte soballt ich jemanden mit Nebelschlussleuchte vor mir habe der mit über 70 km/h fährt und somit auch die Sichtverhältnisse ,,normal'' sind, das Fernlicht ein und erst wieder aus wenn derjenige aus meinem Sichtfeld ,,verschwunden'' ist oder die Nebelschlussleuchte ausgeschaltet hat.)

Die Begründung die ich über diese VERKEHRSREGEL in der Fahrschule gelernt und vermittelt gekriegt habe, ist mir so erklärt worden das dadurch bei Dunkelheit ein Blenden des Rückwärtigen Verkehrs erfolgt. Deshalb sollte normalerweise auch soballt ein Fahrzeug hinter einem Fahrzeug mit Nebelschlussleuchte fährt das vorrausfahrende Fahrzeug diese ,,Deaktivieren'' und das hintere diese einschalten (wenn nicht eh schon geschehen).
__________________
Das besondere ist, wenn man so drauf ist ohne etwes zu nehmen
Comowaran ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2011, 13:13   #2
BKirk
Genießer
 
Benutzerbild von BKirk
 
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
Standard

Hallo,
Zitat:
Zitat von Comowaran Beitrag anzeigen
Nein, die Nebelschlussleuchte ist nur von 0-50 km/h zulässig
eben, da liegt ja der Hase im Pfeffer. Vielleicht habe ich den Utnerschied zwischen sinnvoll und zulässig nicht deutlich genug herausgestellt, denn was ich meinte, ist, dass die Vorschrift in manchen Fällen sachlich kontraproduktiv ist.

Zitat:
- Sprich andernfalls Verboten und wenn nur noch sichtweiten unter 50 m (du) sie noch mit solcher geschwindigkeit unterwegs (bist) sind das bei normaler Beleuchtung nicht erkennbar ist ob die Strasse vor dem eigenen Fahrzeug frei ist, - Dann liegt generell ein Problem vor
Genau. Das Problem ist: für den Fahrenden ist es kein Problem, schneller als 50 km/h zu fahren, nur weil die Fahrbahn nass ist, und der Hintermann hat gleich zwei Probleme: zum einen die mangelnde Sicht und zum anderen die schwere Erkennbarkeit dieses Zustands. Im Nebel ist das anders, da ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung sinnvoll, aber bei Regen oder auch nur nasser Fahrbahn nach dem Regen ist eine Begrenzung auf 50 km/h Unfug -die Nebelschlussleuchte hingegen hilfreich.


Zitat:
(Ich für meinen teil, schalte soballt ich jemanden mit Nebelschlussleuchte vor mir habe der mit über 70 km/h fährt und somit auch die Sichtverhältnisse ,,normal'' sind, das Fernlicht ein und erst wieder aus wenn derjenige aus meinem Sichtfeld ,,verschwunden'' ist oder die Nebelschlussleuchte ausgeschaltet hat.)
Das ist auch mindestens ordnungswidrig, wenn es nicht gar noch als Nötigung ausgelegt wird -also auch keine Lösung, jedenfalls keine gute.


Zitat:
Die Begründung die ich über diese VERKEHRSREGEL in der Fahrschule gelernt und vermittelt gekriegt habe, ist mir so erklärt worden das dadurch bei Dunkelheit ein Blenden des Rückwärtigen Verkehrs erfolgt. Deshalb sollte normalerweise auch soballt ein Fahrzeug hinter einem Fahrzeug mit Nebelschlussleuchte fährt das vorrausfahrende Fahrzeug diese ,,Deaktivieren'' und das hintere diese einschalten (wenn nicht eh schon geschehen).
Soweit alles fein in der Theorie -in der Praxis wird damit aber etwas gefordert, was nicht immer zu leisten ist. Zum einen kann ich dem nachfolgenden Verkehr so viel Aufmerksamkeit nicht dauerhaft widmen, zum anderen kann sich der Vorausfahrende leicht täuschen, wenn er bspw. das Fahrlicht oder das Tagfahrlicht des Folgenden im Spiegel erkennt: wenn er selbst keine rückwärtige Beleuchtung hat, kann er keineswegs sicher sein, dass der Nachfolgende ihn auch sicher erkennt. Deswegen: sicher ist sicher, und bei nasser Fahrbahn bei schnellerer Fahrt geht bei mir oft die Nebelschlussleuchte an. Wenn da Einer mit Dauerfernlicht daherkommt, habe ich noch immer das Heckrollo...

Gruß
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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Alt 02.03.2011, 16:20   #3
HubraumFan
Mitglied
 
Registriert seit: 19.02.2011
Ort:
Fahrzeug: Nix
Standard

....no text....

Geändert von HubraumFan (19.04.2011 um 17:37 Uhr).
HubraumFan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2011, 13:00   #4
BKirk
Genießer
 
Benutzerbild von BKirk
 
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
Standard

Hallo,
meinen Kommentar zum Thema Datenschutz habe ich schon abgelassen, da fehlt aber noch eine weitere Abneigung: nämlich dann, wenn das Fahrzeug aktiv eingreift, etwa von selbst eine Vollbremsung hinlegt, habe ich größte Schwierigkeiten damit. Dabei stelle ich mir die Situation vor, die bspw. von ACC-Nutzern gelegentlich beschrieben wird: aus irgendeinem nicht ersichtlichen Grund wird das System irritiert und bremst, weil es fälschlicherweise ein Hindernis erkennt. Die aktuelle Volvo-Werbung führt es anschaulich vor, was man meint, Gutes damit zu tun. Was aber, wenn man auf der Bahn unterwegs ist, der Hintermann drängelt, und das System steigt voll auf die Klötzer? In den Systemen des Wracks ist dann kein Fehler zu ermitteln, und so wird mir dann die Schuld an einer Karambolage (womöglich mit menschlichen Opfern) gegeben, weil man mir nicht widerlegbar unterstellt, ich habe den Drängler maßregeln wollen? §222 StGB sieht bis zu fünf Jahre vor, §212 StGB nicht unter fünf Jahren...
Das ist nur eines von sicherlich vielen unguten Szenarien, halt das erste, was mir spontan dazu einfällt. Sowas ist mir also sowas von suspekt, dass ich mich nicht wohl oder gar sicher fühlen würde in so einem Auto -das Gegenteil des angestrebten würde erreicht.

Ansonsten mag ich vielen Komfort durch viele Extras, auch informative. Ohne Navi und Tempomat mag ich im Alltag gar nicht mehr unterwegs sein, und auch Dinge wie Schildererkennung, Geschwindigkeitswarnung finde ich nützlich und angenehm. Anfangs dachte ich auch, eine automatische Heckklappe sei der Gipfel der Dekadenz, war dann aber erstaunt über mich selbst, wie schnell man sich daran gewöhnt und es fortan nicht mehr missen möchte. Deshalb bin ich ein Fan davon, alles mögliche haben zu können, und sei es nur zum Ausprobieren -Hauptsache, man kann es auch wieder abschalten, wenn man es nicht haben mag. Das führt ja schon der BC des E38 vor: man kann von den vielen möglichen Anzeigen sich diejenigen aussuchen, die man sehen will: der Eine will alle Verbräuche und die Ankuftszeit im Blick haben, ein Anderer nur die Uhr und vielleicht Eine sogar noch nicht einmal die -ist alles problemlos einstellbar.

Gruß
Boris
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