Zitat:
Zitat von IMANUEL
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Und wer weiß wie viele Dummköpfe werden darauf reinfallen...
Man beachte das Kleingedruckte auf der Seite von KHL: "Alle Eintragungen werden von einem amtlich anerkannten TÜV-Gutachter durchgeführt.
Eine Komplettdokumentation wird im Hause Langenberg sowie beim Tüv hinterlegt, auch daraus erfolgt Ihre Rechtssicherheit.
Sollte in einer Polizeikontrolle die Richtigkeit der Eintragungen angezweifelt werden, haben Sie auf diese Weise einen guten Stand."
Es gibt de facto KEINE(!!) legale Möglichkei, die vorderen Seitenscheiben zu tönen, zu coaten, zu fluten oder wie auch immer man das Kind nennen möchte!
Derartige Umbauten haben IMMER eine Anzeige wegen des Erlöschens der Betriebserlaubnis zur Folge.