So, um das Thema wieder zu erwecken...
Habe das Gutachten erhalten, indem genau beschrieben wird, das es nicht durch Selbstverschuldung zum Schaden der Felgen gekommen ist!!!
Hier Kopier ich mal die Worte des Sachverständigers ein;
Aufgrund dieser Beschädigungen kann ausgesagt werden, daß die Felgen I, II und III keine für
einen Anstoß im Fahrbetrieb typischen Schädigungen in Form bogenförmig parallel verlaufender
Schürfspuren an den am weitesten herausragenden Bereichen der Felge, vornehmlich dem
Felgenhorn, aufweisen.
An Felge I sind streifende Beschädigungen mit Materialabtragung sowie eng begrenzte
Einkerbungen vorhanden. Die Felgen II und III weisen im polierten Aussenbereich
Schrammspuren und Einkerbungen auf. Die Beschädigungen sind sachverständigenseits durch
fehlerhaften Umgang mit Montierwerkzeug sowie der verwendeten Montiermaschine entstanden.
Die Felgen sind oberflächlich deutlich beschädigt, eine Erneuerung ist erforderlich.
Zitat ENDE
Der Schaden beträgt fast 2000 Euro mit Verdichten ist der Betrag darüber...
Jetzt werde ich mal den Anwalt machen lassen
Drückt mir die Daumen