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Alt 26.04.2016, 12:13   #1
Paule
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 14.01.2009
Ort: Oberfranken
Fahrzeug: F01 - 730dxD - Bj.01.13
Standard Rechtliche Frage zu BMW Onlineshop

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt bei meiner ersten Bestellung bei diesem Haendler:

Ich habe bei BMW L.(anger) 4 Teile bestellt, wobei jedes Teil
vom anderen abhaengig ist. Soll heissen, wenn ein Teil fehlt,
haben die anderen 3 keine Nutzung mehr.
Das groesste und teuerste Teil wurde defekt geliefert, ich schickte
es zurueck und behielt die anderen 3 Kleinteile (gemaess Haendler).
Nun gab es Lieferschwierigkeiten und ich widerrief meine Bestellung.
BMW L. meinte, ich erhalte die Kosten fuer das defekte Teil zurueck,
die anderen 3 Kleinteile wuerden Sie nicht zuruecknehmen, da es sich
um sog. Kleinteile handelt (Wert ca 20 EUR).
Ich habe deren AGBs noch einmal durch gelesen und nichts von diesem
Ausschluss von Kleinteilen beim Widerruf gefunden. Ich schickte alle
Teile wieder zurueck.
Ich erhielt die Teilkosten zurueck erstattet, jedoch nicht von den 3 Kleinteilen.
War absehbar, aber ich berufe mich auf deren AGBs und fordere nun
die Erstattung des Komplettpreises.

Es geht zum einen nur um 20 EUR, aber zum anderen auch um die
Rechtsfrage. Wie seht ihr das ?
Paule ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2016, 16:08   #2
synd
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 11.01.2013
Ort: Regensburg
Fahrzeug: E23 735i Highline (02.86) , E38-750i (12.96) , E38-740iL Individual LPG KME (02.98)
Standard

Meine laienhafte Meinung.

Kauf in einem Onlineshop -> Fernabsatzgesetz -> 14 Tage Widerrufsrecht.

Jetzt weiß ich aber nicht wie das im Detail aussieht, wenn man eben spezielle Teilenummern (man weiß was man kauft) bestellt hat ob das irgendwie anders gewertet wird. Kann ich mir aber auch nicht vorstellen.
synd ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2016, 16:13   #3
Taaro
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 08.09.2015
Ort:
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Standard

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.langer.de/net/index.php?o...384&Itemid=154

Man kann alles zurück geben, was nicht speziell für den Kunden angefertigt wurde. Lediglich die rücksendekosten können auf den Kunden abgewälzt werden. Das steht in der Wiederrufsbelehrung. Bei lange trägt der Kunde die rücksendekosten.

Geändert von Taaro (26.04.2016 um 16:20 Uhr).
Taaro ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2016, 18:58   #4
Paule
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Registriert seit: 14.01.2009
Ort: Oberfranken
Fahrzeug: F01 - 730dxD - Bj.01.13
Standard

Danke fuer eure Beteiligung.

folgende Mail habe ich nun erhalten:

"im Anhang finden Sie Ihre Bestellung worin wir Sie darauf hingewiesen haben das wir Teile die wir extra für Sie bestellen (unter einem Warenwerte von ca. 50€) nicht zurück nehmen können (Warenwert über 50€ unter Abzug von 20%)

Daher biete ich Ihnen an das wir auf die zusätzlichen Versandkosten verzichten und Ihnen die gewünschten Teile kostenfrei wieder zusenden."


In dieser Bestellung ist definitiv kein Hinweis. Der Rest weicht ganz schoen
von deren eigenen AGBs ab.
Sie schreiben "extra fuer sie bestellt". Das war aber nichts aussergewoehnliches
und auch keine Sonderbestellung oder dergleichen.
Paule ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2016, 19:06   #5
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 13.01.2007
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Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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Das ist Unsinn und steht im Widerspruch zu den Regeln des vorm. Fernabsatzgesetzes.
Die könnten sie nebenbei auch nicht durch AGB außer Kraft setzen. Solche wären unwirksam.

Sowas können die nur machen, wenn sie im Haus was verkaufen, aber nicht im Versand.

Geändert von KaiMüller (26.04.2016 um 22:30 Uhr).
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2016, 21:13   #6
Taaro
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Registriert seit: 08.09.2015
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extra für sie bestellt. Herrlich 😏

Selbst das Thema "Sonderanfertigungen" ist meist sehr kundenfreundlich ausgelegt.

Also drauf bestehen, ansonsten Anwalt geben.... Immer blöd wegen den paar Kröten. Zumindest weis jetzt jeder, wie seriös diese Firma zu bewerten ist.
Taaro ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2016, 21:36   #7
synd
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Durch irgendwelche Hinweise ob in einer Mail oder in den AGBs, können die nicht einfach das Fernabsatzgesetzt ausser Kraft setzen. Zudem steht davon in den AGBs nichts.

Wenn du in deren online Shop bestellst, ist das einfach eine Bestellung im online Shop. Fertig.

Was in der Praxis nun rauskommt, ist natürlich die andere Seite. Wegen 20€ zum Rechtsanwalt ? Keine Ahnung. Klar hier gehts einfach ums Prinzip.
synd ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2016, 22:33   #8
KaiMüller
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Der Vollständigkeit halber und wegen der Korrektheit sei gesagt, dass es das Fernabsatzgesetz nicht mehr gibt.
Dessen Regelungen wurden aber mit der Schuldrechtsreform 2002 im Wesentlichen wortgleich in die §§312b ff. BGB überführt.
(Hier einschlägig §312g I BGB i.V.m. § 355 BGB)

Ergo: die sind gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet.

Geändert von KaiMüller (26.04.2016 um 22:39 Uhr).
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.04.2016, 08:06   #9
The Stig
Some say...
 
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Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
Standard

Bei denen sitzt offenbar jemand in der Verwaltung, der den Unterschied zwischen Fernabsatz und Ladenverkauf nicht kennt.
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) BMW Classic Allgäu
The Stig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.04.2016, 09:12   #10
Paule
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ich hab den Herrn nun darauf hingewiesen, dass sie sich nicht
an das Fernabsatzgesetz halten. Die Antwort steht noch aus.
Paule ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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